BMVI legt Erhaltungsstau bei Wasserstraßen offen

Danach stammen 40 Prozent aller Anlagen aus der Zeit von 1900-1950, 10 Prozent sind sogar noch älter. „Die wirtschaftlich und technisch sinnvollen Nutzungsdauern sind für eine beträchtliche Anzahl der Bauwerke überschritten“, heißt es lakonisch. „Zum Teil sind sogar die hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit vertretbaren Nutzungsdauern erreicht oder überschritten.“ Fast 85 Prozent der Schleusenanlagen und 70 Prozent der Wehre seien in einem solchen Zustand, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre Handlungsbedarf besteht.

In absoluten Zahlen bedeute das unter anderem die Grundinstandsetzung oder den Ersatzneubau von

  • 50 Schleusenanlagen
  • 30 Wehranlagen
  • 30 Dükeranlagen
  • 5 Durchlässen
  • 10 Pumpwerken
  • 110 Brücken

Allein dafür ergebe sich ein Investitionsbedarf von 6,6 Mrd. EUR über die nächsten zehn Jahre oder 660 Mio. EUR/Jahr.

Tatsächlich standen in den vergangenen Jahren jeweils gut 800 Mio. EUR normale Haushaltsmittel für Investitionen zur Verfügung (einschließlich Neu- und Ausbau), von denen 170-190 Mio. EUR mangels Planungskapazitäten nicht verbaut werden konnten. Das BMVI will daher die Investitionen auf das Kernnetz konzentrieren.

Auch Moselschleusen werden marode

Teil des Berichtes ist eine Darstellung des Anlagenzustands und des Handlungsbedarfs gegliedert nach Wasserstraßen. Verwunderlich ist, dass für die Mosel weder quantitative noch qualitative Engpässe festgestellt werden, obwohl es regelmäßig Klagen über Wartezeiten an den Schleusen gibt. Beunruhigend ist, dass die vergleichsweise jungen Schleusen aus den späten 50er/frühen 60er Jahren durchweg die schlechten Zustandsnoten 3 und 4 haben. (roe)

Schicksal des potenziellen Bedarfs Schiene offen

Das ließ Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen durchblicken. Bereits vor zwei Wochen hatte er erklärt, dass die Bewertung der Projekte des potenziellen Bedarfs frühestens im Laufe des Jahres 2017 abgeschlossen wird, also nach der Verabschiedung der Ausbaugesetze (siehe hier).

Nun erklärte er, es hänge von der Entscheidung des Bundestages ab, wie mit diesen Projekten umgegangen wird. „Eine nachträgliche Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist nach derzeitigem Planungsstand nicht vorgesehen.“ Die gesetzliche Feststellung des Bedarfs erleichtert aber wesentlich die Argumentation im Planfeststellungsverfahren. (roe)

Bundestag billigt neue Haftungsregeln für Binnenschiffe

Änderungen am Regierungsentwurf hat das Parlament nicht vorgenommen. Formal muss noch der Bundesrat Stellung nehmen. Dessen Zustimmung gilt jedoch als sicher.

Mit dem aus zwei Gesetzen bestehenden Paket wird zum einen die Ratifizierung des Straßburger Übereinkommens über Haftungshöchstgrenzen in der Binnenschifffahrt von 2012 (CLNI 2012) ermöglicht. Zum anderen wird die nationale Gesetzgebung – namentlich die Haftungsbestimmungen im Binnenschifffahrtsgesetz – an das neue Abkommen angepasst (sie auch hier). Das CLNI 2012 ersetzt das Vorgängerabkommen von 1988 (CLNI 1988). (roe)

Tiefere Zufahrt für Hafen Rostock doch noch unsicher

Wie Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle auf Anfrage der Grünen-Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms erläuterte, habe das Land habe zwar die Vertiefung für 15m Tiefgang mit Investitionskosten von rund 90 Mio. EUR angemeldet. Für das Projekt habe sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 2,3 ergeben. Das BMVI habe aber auch eine reduzierte Variante B mit 14,30m Tiefgang und Kosten von rund 56 Mio. EUR untersucht und dank des besseren NKV von 2,7 diese Variante in den BVWP-Entwurf aufgenommen.

Die tiefere Variante A sei damit aber nicht ausgeschlossen, betont Barthle: Der zusätzlich erzeugte Nutzen übersteige nämlich die zusätzlich erforderlichen Investitionen. „Die Weiterverfolgung der größeren Variante A ist insofern möglich, soweit die nötigen Ressourcen verfügbar sind.“ Die Aufnahme der Variante A in den Kabinettsentwurf des BVWP werde geprüft. „Eine Zusage, die Variante A weiterzuverfolgen, hat es gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern jedoch bislang nicht gegeben.“

Die Zufahrt zum Seehafen Rostock fällt in die Wasserstraßenkategorie B. (roe)

Externer Link: Pressemitteilung des Landesverkehrsministeriums MV vom 14.4.2016

Aufgefischt 29.4.2016

Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ulrich Lange, verteidigt im Interview mit dem Deutschlandfunk die Pkw-Maut und die Aufklärungspolitik des BMVI im Abgasskandal.

Am Neckar werden nach einem Bericht der Ludwigsburger Kreiszeitung Pro und Contra für den im BVWP vorgesehenen Schleusenausbau heiß diskutiert.

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Original-Prüfprotokolle der Abgasnachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamtes angefordert. Sie begründet das mit nicht näher erläuterten Fehlern im Abschlussbericht der BMVI-Untersuchungskommission.

KORREKTUR: Anders als gestern berichtet soll der Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal erst in der Sitzungswoche nach Himmelfahrt eingesetzt werden. Eine anderslautende irrtümliche Aussage des Linken-Abgeordneten Herbert Behrens wurde am Freitag aus Grünen-Kreisen korrigiert. (roe)

Bayern beim Straßenzustand nicht Nr. 1

Danach liegt Niedersachsen beim Substanzwert der Autobahnen geringfügig vor dem sonst als Musterschüler gepriesenen Bayern (Erläuterung zu den Grafiken unten).

Der insgesamt 310 Seiten starke Bericht enthält auf gut 200 Seite eine länderscharfe detaillierte Darstellung des Zustand von Straßen, Brücken und Tunneln mit umfangreichem Datenmaterial. Allerdings scheint der Teil für die Straße in seinen Grundzügen schon vor geraumer Zeit abgeschlossen worden zu sein, da fast ausschließlich auf die (veraltete) Erhaltungsbedarfsprognose 2011-2025 Bezug genommen wird und die für den BVWP erstellte neue Erhaltungsbedarfsprognose 2016-2030 nur am Rande erwähnt wird.

Auf weiteren 70 Seiten wird der Zustand der Bundeswasserstraßen beschrieben (Bericht im Verkehrsbrief folgt). Für die Schiene wird lediglich auf die schon vorliegenden Infrastrukturzustands- und Leistungsberichte der DB sowie den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen.

Nordrhein-Westfalen schlägt Bayern?

NRW wiederum steht beim Zustand der Bundesstraßen vergleichsweise gut da, sowohl außerorts als auch in den Ortsdurchfahrten (OD). Überraschend ist auch hier das schlechte Abschneiden von Bayern.

Grafik BS Freie Strecke West

Grafik BS OD West

Autobahnzustand in den neuen Länder vergleichsweise homogen

Eine vergleichsweise homogene Gruppe bilden die neuen Bundesländer. Unterschiede im Zustand der Autobahnen zwischen einzelnen Ländern wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürften hauptsächlich durch die Altersstruktur zu erklären sein: Thüringen hat bis in die jüngste Zeit in Form der 7Xer-Autobahnen noch deutliche Zuwächse neuer Strecke gehabt.

Grafik BAB Ost

Brandenburg punktet bei Bundesstraßen…

Auffällig ist der im Vergleich zu den anderen Ostländern ausgesprochen gute Zustand der Bundestraßen in Brandenburg – außerorts wie in den Ortsdurchfahrten.

Grafik BS Freie Strecke - Ost

Grafik BS OD Ost

… Berlin nicht

Unter den Stadtstaaten fällt Berlin durch einen katastrophalen Zustand seiner wenigen außerörtlichen Bundesstraßen auf. Der gute Zustand der Autobahnen in Bremen dürfte vor allem durch das geringe Alter der Oberflächen bedingt sein. (roe)

Grafik BS Stadtstaaten

Grafik BAB StadtstaatenErläuterungen zu den Grafiken:

Herangezogen wurde der sogenannte Substanzwert aus den Zustandserfassungen und -Bewertungen (ZEB) der Jahre 2011/12 für die Bundesstraßen und der Jahre 2013/14 für die Autobahnen. Beim Substanzwert wird der Oberflächenzustand (Risse, Abbröckelungen, Flickstellen u.ä.) mit der Ebenheit verknüpft. Dagegen wird beim Gebrauchswert die Ebenheit mit der Griffigkeit verknüpft. Bei den Ortsdurchfahrten werden nur Orte mit weniger als 80.000 Einwohnern berücksichtigt, wo die Baulast beim Bund liegt.

Bundesverwaltungsgericht stellt bei A20 Verfahrensfehler fest

Wie das Gericht und das Landesverkehrsministerium am Donnerstag mitteilten, muss das Land einen Verfahrensfehler heilen und in einem Planergänzungsverfahren den Bericht zur Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie öffentlich auslegen. Das war unterblieben, weil der Europäische Gerichtshof diese Auflage erst im Verfahren zur Weservertiefung gemacht hatte, als die Öffentlichkeitsbeteiligung für die A20 schon lange abgeschlossen war.

Ein Verzögerung des Projekts ist nach Einschätzung des Kieler Landesverkehrsministeriums nicht zu erwarten, da die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss auf niedersächsischer Seite erst im Herbst behandelt werden.

Abgewiesen wurden Rügen und Klagen wegen

  • ungesicherter Finanzierung
  • nicht ausreichendem Brandschutz
  • nicht ausreichendem Sicherheitskonzept
  • erheblicher Beeinträchtigung von Natur- und Artenschutz. (roe)

Externer Link: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes

Dobrindt bekommt ersehnten blauen Brief von der EU

Wie die Kommission am Donnerstag mitteilte, hat sie jetzt das „begründete Stellungnahme“ („reasoned opinion“) verabschiedet, in dem sie Deutschland ultimativ auffordert, Pkw-Maut und Kompensation EU-rechts-konform zu gestalten. Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit für eine Antwort. Anschließend kann die Kommission das von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gewünschte zügige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.

Ähnlicher Streit mit Großbritannien

Parallel wurde – ebenfalls wegen Diskriminierung ausländischer Fahrzeuge – ein erstes Mahnschreiben (formal notice) an Großbritannien wegen der dort im April 2014 eingeführten zeitbasierten Lkw-Maut beschlossen. Auch dort wird die Maut für inländische Fahrzeuge mit der entsprechend gesenkten Kfz-Steuer verrechnet. (roe)

KORREKTUR: U-Ausschuss zum Abgasskandal kommt Mitte Mai

Designierter Vorsitzender ist wie erwartet der Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens, zugleich Obmann seiner Fraktion im Bundestags-Verkehrsausschuss. Das kündigten die beiden Fraktionen am Donnerstag vor Journalisten in Berlin an. Irrtümlich sprach Behrens davon, dass der Ausschuss schon am 29.4. eingesetzt werden soll. Designierter Vertreter der Grünen ist Fraktionsvize Oliver Krischer. Die Union kann vier Vertreter benennen, die SPD zwei.

Schweigekartell soll aufgebrochen werden

Kern des Untersuchungsauftrages ist die Frage, sei wann die Bundesregierung über Betrügereien und grozügigere Interpretationen der Abgasvorschriften informiert war, und was sie in dieser Frage unternommen hat. Mit dem Untersuchungsausschuss solle die Möglichkeit geschaffen werden, auch diejenigen Behördenmitarbeiter zu befragen, die bisher nicht reden durfte, erläuterte Behrens.

Daneben sollen die Beziehungen zwischen Regierung und Autoindustrie beleuchtet worden. Es habe sich da seitens der Industrie in den vergangenen Jahren offenbar „ein Gefühl der Unangreifbarkeit eingeschlichen“, kritisierte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Gegenstand der Untersuchungen werde die Frage sein, wie die offensichtlich weit ausgelegten Formulierungen in der EU-Abgasverordnung zustanden gekommen sein, ergänzte Behrens auf Nachfrage des Verkehrsbriefs.

Abschluss deutlich vor der Bundestagswahl angestrebt

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte, der Untersuchungsauftrag solle schlank gehalten werden. Ziel sei es, in gebührendem Abstand zur Bundestagswahl das Ergebnis vorlegen zu können. Er hoffe, dass die Regierungsfraktionen nicht zu einer Verschleppungstaktik greifen, sondern ebenfalls an einem zügigen Abschluss interessiert sind. Daher solle das Arbeitsprogramm schon vor der Sommerpause vorliegen. (roe)

Aufgefischt 28.4.2016

Die EU-Kommission will im Streit um die deutsche Pkw-Maut heute den zweiten „blauen Brief“, das sogenannte begründete Mahnschreiben, auf den Weg bringen, wie unter anderem der Bayerische Rundfunk berichtet. Im Deutschlandfunk (noch kein Link verfügbar) wurde allerdings spekuliert, die Kommission könne das mit Rücksicht auf das zeitlich parallele Verfahren gegen die britische Lkw-Maut verschieben, um das Brexit-Referendum nicht zu belasten.

Am heutigen Donnerstag wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Planfeststellungsbeschluss für die A20-Elbquerung (schleswig-holsteinische Seite) erwartet. Die SHZ-Zeitungen listen die Kläger auf.

Die Stadt Leverkusen will den Bund auffordern, im BVWP die Investitionssumme für den Ausbau der Zulaufstrecke zur A1-Rheinbrücke so zu erhöhen, dass Tunnelvarianten nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.

In Stuttgart wird es voraussichtlich ab 2018 bei Feinstaubalarm ein Fahrverbot geben. Das sieht laut Südwestrundfunk ein gerichtlicher Vergleich von Land und Stadt mit einem klagenden Bürger vor. (roe)