Wie das Gericht und das Landesverkehrsministerium am Donnerstag mitteilten, muss das Land einen Verfahrensfehler heilen und in einem Planergänzungsverfahren den Bericht zur Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie öffentlich auslegen. Das war unterblieben, weil der Europäische Gerichtshof diese Auflage erst im Verfahren zur Weservertiefung gemacht hatte, als die Öffentlichkeitsbeteiligung für die A20 schon lange abgeschlossen war.
Ein Verzögerung des Projekts ist nach Einschätzung des Kieler Landesverkehrsministeriums nicht zu erwarten, da die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss auf niedersächsischer Seite erst im Herbst behandelt werden.
Abgewiesen wurden Rügen und Klagen wegen
- ungesicherter Finanzierung
- nicht ausreichendem Brandschutz
- nicht ausreichendem Sicherheitskonzept
- erheblicher Beeinträchtigung von Natur- und Artenschutz. (roe)
Externer Link: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes