Schicksal des potenziellen Bedarfs Schiene offen

Das ließ Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen durchblicken. Bereits vor zwei Wochen hatte er erklärt, dass die Bewertung der Projekte des potenziellen Bedarfs frühestens im Laufe des Jahres 2017 abgeschlossen wird, also nach der Verabschiedung der Ausbaugesetze (siehe hier).

Nun erklärte er, es hänge von der Entscheidung des Bundestages ab, wie mit diesen Projekten umgegangen wird. „Eine nachträgliche Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist nach derzeitigem Planungsstand nicht vorgesehen.“ Die gesetzliche Feststellung des Bedarfs erleichtert aber wesentlich die Argumentation im Planfeststellungsverfahren. (roe)

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