Änderungen am Regierungsentwurf hat das Parlament nicht vorgenommen. Formal muss noch der Bundesrat Stellung nehmen. Dessen Zustimmung gilt jedoch als sicher.
Mit dem aus zwei Gesetzen bestehenden Paket wird zum einen die Ratifizierung des Straßburger Übereinkommens über Haftungshöchstgrenzen in der Binnenschifffahrt von 2012 (CLNI 2012) ermöglicht. Zum anderen wird die nationale Gesetzgebung – namentlich die Haftungsbestimmungen im Binnenschifffahrtsgesetz – an das neue Abkommen angepasst (sie auch hier). Das CLNI 2012 ersetzt das Vorgängerabkommen von 1988 (CLNI 1988). (roe)