Aufgefischt 17.3.2016

Beherrschendes Thema ist der Entwurf für den BVWP 2030. Klagen über Benachteiligung kommen laut Sächsischer Zeitung aus Sachsen, laut Märkischer Allgemeine und RBB aus Brandenburg,

In Lahr hingegen ist man laut Badischer Zeitung überrascht über die Aufnahme einer längst abgeschrieben gewähnten Ortsumgehung in den vordringlichen Bedarf, vermisst wird allerdings der Ausbau der A5 zwischen Offenburg und Freiburg.

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek vermisst laut Rheinischer Post die Bahnstrecke „Eiserner Rhein“ und die Rheinvertiefung bis Koblenz.

Der Trierische Volksfreund berichtet über die überraschende Aufnahme des „Moselaufstiegs“ (Westumfahrung von Trier) in den BVWP.

Im Landkreis Tübingen wundert man sich laut Schwäbischem Tagblatt über die Einstufung von Ortsumgehungen.

Sachsen-Anhalt ist laut Magdeburger Volksstimme zwar froh, dass die A14 weitergebaut werden kann, bemängelt aber, dass die B190 als Querspange zur A39 nur im weiteren Bedarf auftaucht.

Trotz eines Nettoverlusts von 1,3 Mrd. EUR will die Deutsche Bahn die vereinbarte Dividende von 850 Mio. EUR an den Bund zahlen, berichtet der Tagesspiegel von der DB-Bilanzpressekonferenz. (roe)

KORREKTUR: Neuer BVWP ohne „VB+“ – er heißt jetzt VB-E

Für Straße und Wasserstraße bleibt es bei den Prioritätskategorien Vordringlicher Bedarf (VB), Weiterer Bedarf (WB) und Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Projekte, die speziell der Engpassbeseitigung dienen, sind mit VB-E gekennzeichnet. Sie hätten aber keine höhere Priorität, betonte Dobrindt am Mittwochnachmittag, widersprach damit aber Aussagen von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann am Abend und auch der Darstellung im Dokument selbst.

Praktisch wortgleich zur Definition des VB+ in der Grundkonzeption heißt es jetzt: „Innerhalb dieser vordringlichen Projekte sind Vorhaben mit VB-E gekennzeichnet, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung haben und deshalb frühzeitig umgesetzt werden sollen.“ Dass VB-E Priorität genießt, geht auch aus den Erläuterungen zu neuen Autobahn-Ausbauvorhaben in frühen Planungsstadien hervor: „Für eine prioritäre Umsetzung der VB-E-Projekte ist eine vorrangige Planung erforderlich.“

Ebenfalls fast wortgleich zur Definition des VB+wird für die Einstufung als VB-E zur Voraussetzung gemacht, dass die „Umweltbetroffenheit“ gering ist oder „wenn naturschutzfachliche Probleme bereits umfassend in Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wurden.“

Erhalt vor Neubau

Treu bleibt der Entwurf dem Prinzip „Erhalt vor Neu- und Ausbau“ aus der Grundkonzeption. Von den insgesamt eingeplanten 264,5 Mrd. EUR sollen rund 69 Prozent in den Erhalt fließen. Betrachtet nach Verkehrsträgern erhält die Straße knapp 50 Prozent, die Schiene 41 Prozent und die Wasserstraße gut 9 Prozent. Werden nur Neu- und Ausbau betrachtet, schneidet die Straße mit gut 55 Prozent besser ab; die Schiene erhält hier nur 40 Prozent, die Wasserstraße sogar nur gut 4 Prozent.

Ein weiterer Bericht folgt.

Externer Link: www.bvwp2030.de (BMVI-Schwerpunktseite zum Thema BVWP mit Download-Möglichkeiten)

Stuttgart ist wieder Stauhauptstadt Deutschlands

Danach verbrachten Autofahrer in Stuttgart 2015 durchschnittlich 73 Stunden im Stau, 8,5 Stunden mehr als 2014. Der Vorjahres-Spitzenreiter Köln verzeichnete einen Zuwachs um 5,2 Stunden, liegt mit 71 Stunden jetzt aber wieder hinter Stuttgart, das schon 2013 einmal Spitzenreiter war. Hotspot im Ballungsraum Köln war die A1 von der Leverkusener Brücke nach Leverkusen, die die Fahrer letztes Jahr 50 Stunden an Stauzeit kostete.

In Berlin standen die Autofahrer mit 24,6 Stunden zwar 1,7 Stunden mehr im Stau als im Vorjahr. Die Hauptstadt blieb damit aber auf Platz 21 der 22 untersuchten Ballungsräume.

Im Bundesdurchschnitt der Ballungsräume hingegen verringerte sich die im Stau verbrachte Zeit um 0,7 Stunden auf jetzt rund 38 Stunden. Deutschland bleibt damit nach Belgien und den Niederlanden auf Platz 3 der 13 untersuchten europäischen Staaten.

Für die Traffic Scorecard analysiert Inrix nach eigenen Angaben Milliarden von Daten aus vielen Quellen einschließlich von GPS-Daten aus gewerblich genutzten Fahrzeugen. (roe)

Aufgefischt 16.3.2016

Ein Gutachten im Auftrage des Baugewerbeverbandes ZDB kritisiert, dass der Mittelstand beim Autobahnbau per ÖPP weitgehend außen vor bleibt, berichtet die Welt. Der ZDB wird das Gutachten wird am Mittwochnachmittag in Berlin offiziell vorstellen.

Die Badische Zeitung kommentiert die ungewöhnliche Reihenfolge, in der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zuerst die Medien und dann erst den Bundestag und die Länder am Mittwoch über den neuen BVWP informieren wird.

Der Güterkraftverkehrsverband BGL fordert die EU-Kommission und die Bundesregierung auf, gegen den dritten Anlauf des österreichischen Bundesland Tirol für ein „sektorales Fahrverbot“ auf der wichtigen Transitstrecke Inntalautobahn vorzugehen. Das sektorale Fahrverbot sieht vor, Transporte von Massengütern schrittweise von der Autobahn zu verbannen und sie so auf die Schiene zu zwingen. (roe)

Länder wollen Eisenbahnregulierungsgesetz umschreiben

Die Länder halten sie die Formulierung im Regierungsentwurf für unwirksam und fordern, die Veränderung von Trassen- und Stationspreise länderscharf an die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel zu knüpfen. Das geht aus der Beschlussempfehlung für die Stellungnahme zum ersten Durchgang im Bundesrat hervor.

Zweifel an „Markttragfähigkeitsprinzip“

Die Länder befürchten, dass nach dem „Markttragfähigkeitsprinzip“ Erhöhungen von Trassen- und Stationspreisen, die im unbezuschussten Personenfern- und Güterverkehr nicht durchgesetzt werden können, auf den vergleichsweise nachfragerobusten Personennahverkehr abgewälzt werden. Um den Schienenverkehr insgesamt zu fördern, plädieren sie dafür, vom Vollkostenprinzip auf ein eher an den Grenzkosten orientiertes Preissystem umzusteigen.

Regulierung „light“ für NE-Bahnen, mehr Daumenschrauben für S-Bahnen

Eine weitere zentrale Forderung der Länder ist, NE-Bahn-Infrastrukturen weitgehend von der vollen Schärfe der Regulierung auszunehmen. S-Bahnen auf eigenen Netzen sollen aber weniger von der Regulierung ausgenommen werden als im Regierungsentwurf geplant – so sollen sie unter anderem zu einer getrennten Rechnungsführung für Infrastruktur und Zugbetrieb verpflichtet werden.

Der Bundesrat soll am Freitag über die insgesamt 58 Seiten umfassende Stellungnahme abstimmen. (roe)

BMVI hat drei Jahre mehr Zeit für Gesetz über Schifffahrtsabgaben

Ein Teil des neuen Gebührenrechts des Bundes soll erst drei Jahre später als geplant wirksam werden – das betrifft auch die Binnenschifffahrtsabgaben.

Das BMVI gewinnt damit bis Anfang Oktober 2021 Zeit, um das geplante Spezialgesetz für die Binnenschifffahrtsabgaben auf die Beine zu zu stellen (siehe hier). Eigentlich hätte das Spezialgesetz bis Mitte August 2018 in Kraft treten sollen.

Grund für die Verschiebung ist, dass sich das Bundesinnenministerium beim Erarbeiten seiner als Vorbild für die anderen Ressorts gedachten „Besonderen Gebührenverordnung“ mit unerwarteten Komplikationen und fehlende Rechtsgrundlagen konfrontiert sieht.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Bundesrat am Freitag im ersten Durchgang voraussichtlich ohne Einwendungen passieren wird, sieht deshalb vor, den Termin für das Inkrafttreten der „Besonderen Gebührenverordnung“ des BMI von Mitte August 2016 auf den 1. Oktober 2019 zu verschieben.

Für die anderen Ressorts – also auch das BMVI und seinen Geschäftsbereich – verschiebt sich der Termin für die „Besonderen Gebührenverordnungen“ von Mitte August 2018 auf den 1. Oktober 2021.

Die schon im Februar 2015 in Kraft getretene Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes bleibt von der Verschiebung unberührt. (roe)

Fernbusbetreiber wollen gemeinsam im BDO agieren

Wie der Verband am Montag mitteilte, haben Berlinlinienbus, Megabus, Meinfernbus-Flixbus, Postbus und Touring/Eurolines die „IG Fernbus“ im BDO gegründet. Zur Begründung heißt es, mit dem Erfolg des Fernbusses wachse auch die Begehrlichkeit, diese neue Form des Reisens einzuschränken und finanziell zu belasten. Dagegen wollen sich die Fernbusunternehmen wehren.

Zu den Zielen gehöre es, den Preisdruck von Bahn- und Luftverkehr auf den Fernbus deutlich zu machen. „Der enorme Preisverfall bei Bahn und Flieger birgt eine Gefahr für eigenwirtschaftliche Busverkehre“, teilte der BDO mit. Weitere Themen seien immer länger dauernde Genehmigungsverfahren, zeitraubende Grenzkontrollen, willkürliche Festlegung von Stationsentgelten und die Verdrängung von Busstationen aus den Innenstädten. (roe)

Aufgefischt 15.3.2016

Nach einem Bericht des Handelsblatts sind im vordringlichen Bedarf des neuen BVWP rund 34 Mrd. EUR Investitionen in den Neu- und Ausbau von Straßen vorgesehen (hinzu kommen bereits angefangene oder indisponible Projekte – im Falle Berlins zum Beispiel der Weiterbau der A100 für 573 Mio. EUR, siehe hier). Für die Schiene sind ebenfalls 29 Mrd. EUR im vordringlichen Bedarf vorgesehen, für die Wasserstraße 4,8 Mrd. EUR.

Das hessische Umweltministerium geht nach einem Bericht der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vor. Das Gericht will das Land verpflichten, wegen wiederholter Überschreitung der Luftgrenzwerte zum Beispiel Einfahrtbeschränkungen für Diesel-Kfz in die Umweltzone Darmstadt zu erlassen. Das Land hält solche Schritte für nicht verhältnismäßig. (roe)

Wenig Mittel für Wasserstraße abgeflossen

Das geht aus Zahlen hervor, die das BMVI auf Anfrage der Grünen zur Verfügung gestellt hat. Für Ersatz, Aus- und Neubau waren danach 618 Mio. EUR eingeplant. Abgeflossen sind aber nur 370 Mio. EUR – 248 Mio. EUR blieben liegen. Teilweise kompensiert wurde der stockende Abfluss durch höheren Mitteleinsatz bei der „Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur“ (288 statt 216 Mio. EUR).

Schon 2014 waren nur rund 60 Prozent der Mittel für Ersatz, Aus- und Neubau ausgeschöpft worden, 245 Mio. EUR waren liegengeblieben. Auch damals hatten 54 Mio. EUR Mehrausgaben für die Erhaltung die Bilanz verbessert. 

In der Auflistung nach Wasserstraßen konnten lediglich der Dortmund-Ems-Kanal und die Obere-Havel-Wasserstraße Investitionen über den Haushaltsansatz hinaus verbuchen. Außen- und Unterweser, Wesel-Datteln-Kanal, Mosel/Saar/Lahn sowie Elbe und Saale lagen nach Verkehrsbrief-Berechnungen mit jeweils 90-100 Prozent der vorgesehenen Mittel ebenfalls weit vorne. An Neckar, Main, Main-Donau-Kanal und Donau konnte weniger als Hälfte der Mittel verbaut werden. Schlusslicht ist – wegen der erneut aufgeschobenen Fahrrinnenvertiefung – die Unter- und Außenelbe, wo der Haushaltsansatz lediglich zu 3,6 Prozent ausgeschöpft wurde. (roe)

Sechs Wochen Frist für Öffentlichkeit beim BVWP

Wie das Ministerium am Montag im Bundesanzeiger verkündete, startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den „BVWP 2030“ – der Begriff „BVWP 2015“ wurde wegen Zeitablaufs offenbar begraben – im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) am 21. März und endet am 2. Mai.

Das BMVI hebt hervor, dass nur um die Gesamtwirkung des BVWP geht und Stellungnahmen zu einzelnen Projekten unerwünscht sind. „Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt“ heißt es. „Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren. Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren.“

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wird den BVWP am späten Mittwochnachmittag im Bundestags-Verkehrsausschuss vorstellen. (roe)