BMVI hat drei Jahre mehr Zeit für Gesetz über Schifffahrtsabgaben

Ein Teil des neuen Gebührenrechts des Bundes soll erst drei Jahre später als geplant wirksam werden – das betrifft auch die Binnenschifffahrtsabgaben.

Das BMVI gewinnt damit bis Anfang Oktober 2021 Zeit, um das geplante Spezialgesetz für die Binnenschifffahrtsabgaben auf die Beine zu zu stellen (siehe hier). Eigentlich hätte das Spezialgesetz bis Mitte August 2018 in Kraft treten sollen.

Grund für die Verschiebung ist, dass sich das Bundesinnenministerium beim Erarbeiten seiner als Vorbild für die anderen Ressorts gedachten „Besonderen Gebührenverordnung“ mit unerwarteten Komplikationen und fehlende Rechtsgrundlagen konfrontiert sieht.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Bundesrat am Freitag im ersten Durchgang voraussichtlich ohne Einwendungen passieren wird, sieht deshalb vor, den Termin für das Inkrafttreten der „Besonderen Gebührenverordnung“ des BMI von Mitte August 2016 auf den 1. Oktober 2019 zu verschieben.

Für die anderen Ressorts – also auch das BMVI und seinen Geschäftsbereich – verschiebt sich der Termin für die „Besonderen Gebührenverordnungen“ von Mitte August 2018 auf den 1. Oktober 2021.

Die schon im Februar 2015 in Kraft getretene Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes bleibt von der Verschiebung unberührt. (roe)

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