KORREKTUR: Neuer BVWP ohne „VB+“ – er heißt jetzt VB-E

Für Straße und Wasserstraße bleibt es bei den Prioritätskategorien Vordringlicher Bedarf (VB), Weiterer Bedarf (WB) und Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Projekte, die speziell der Engpassbeseitigung dienen, sind mit VB-E gekennzeichnet. Sie hätten aber keine höhere Priorität, betonte Dobrindt am Mittwochnachmittag, widersprach damit aber Aussagen von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann am Abend und auch der Darstellung im Dokument selbst.

Praktisch wortgleich zur Definition des VB+ in der Grundkonzeption heißt es jetzt: „Innerhalb dieser vordringlichen Projekte sind Vorhaben mit VB-E gekennzeichnet, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung haben und deshalb frühzeitig umgesetzt werden sollen.“ Dass VB-E Priorität genießt, geht auch aus den Erläuterungen zu neuen Autobahn-Ausbauvorhaben in frühen Planungsstadien hervor: „Für eine prioritäre Umsetzung der VB-E-Projekte ist eine vorrangige Planung erforderlich.“

Ebenfalls fast wortgleich zur Definition des VB+wird für die Einstufung als VB-E zur Voraussetzung gemacht, dass die „Umweltbetroffenheit“ gering ist oder „wenn naturschutzfachliche Probleme bereits umfassend in Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wurden.“

Erhalt vor Neubau

Treu bleibt der Entwurf dem Prinzip „Erhalt vor Neu- und Ausbau“ aus der Grundkonzeption. Von den insgesamt eingeplanten 264,5 Mrd. EUR sollen rund 69 Prozent in den Erhalt fließen. Betrachtet nach Verkehrsträgern erhält die Straße knapp 50 Prozent, die Schiene 41 Prozent und die Wasserstraße gut 9 Prozent. Werden nur Neu- und Ausbau betrachtet, schneidet die Straße mit gut 55 Prozent besser ab; die Schiene erhält hier nur 40 Prozent, die Wasserstraße sogar nur gut 4 Prozent.

Ein weiterer Bericht folgt.

Externer Link: www.bvwp2030.de (BMVI-Schwerpunktseite zum Thema BVWP mit Download-Möglichkeiten)

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