Länder wollen Eisenbahnregulierungsgesetz umschreiben

Die Länder halten sie die Formulierung im Regierungsentwurf für unwirksam und fordern, die Veränderung von Trassen- und Stationspreise länderscharf an die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel zu knüpfen. Das geht aus der Beschlussempfehlung für die Stellungnahme zum ersten Durchgang im Bundesrat hervor.

Zweifel an „Markttragfähigkeitsprinzip“

Die Länder befürchten, dass nach dem „Markttragfähigkeitsprinzip“ Erhöhungen von Trassen- und Stationspreisen, die im unbezuschussten Personenfern- und Güterverkehr nicht durchgesetzt werden können, auf den vergleichsweise nachfragerobusten Personennahverkehr abgewälzt werden. Um den Schienenverkehr insgesamt zu fördern, plädieren sie dafür, vom Vollkostenprinzip auf ein eher an den Grenzkosten orientiertes Preissystem umzusteigen.

Regulierung „light“ für NE-Bahnen, mehr Daumenschrauben für S-Bahnen

Eine weitere zentrale Forderung der Länder ist, NE-Bahn-Infrastrukturen weitgehend von der vollen Schärfe der Regulierung auszunehmen. S-Bahnen auf eigenen Netzen sollen aber weniger von der Regulierung ausgenommen werden als im Regierungsentwurf geplant – so sollen sie unter anderem zu einer getrennten Rechnungsführung für Infrastruktur und Zugbetrieb verpflichtet werden.

Der Bundesrat soll am Freitag über die insgesamt 58 Seiten umfassende Stellungnahme abstimmen. (roe)

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