Sechs Wochen Frist für Öffentlichkeit beim BVWP

Wie das Ministerium am Montag im Bundesanzeiger verkündete, startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den „BVWP 2030“ – der Begriff „BVWP 2015“ wurde wegen Zeitablaufs offenbar begraben – im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) am 21. März und endet am 2. Mai.

Das BMVI hebt hervor, dass nur um die Gesamtwirkung des BVWP geht und Stellungnahmen zu einzelnen Projekten unerwünscht sind. „Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt“ heißt es. „Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren. Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren.“

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wird den BVWP am späten Mittwochnachmittag im Bundestags-Verkehrsausschuss vorstellen. (roe)

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