Register für Anbieter
Von den Wirtschaftsvertretern wurde vor allem ein öffentliches Online-Register der zugelassenen Anbieter gefordert, damit die Unternehmen verlässlich feststellen können, wer anerkennungsfähige Kurse anbietet. Das Register werde es auch den Fahrerlaubnisbehörden erleichtern, vorgelegte Bescheinigungen auf Plausibilität zu überprüfen. Dagegen sprach sich nur der Vertreter des Bundesamtes für Güterverkehr mit Hinweis auf die Kosten und den zeitlichen Aufwand aus. Brandenburg hat ein solches Register schon eingeführt, die anderen Länder haben es dem Vernehmen nach aber abgelehnt, sich daran anzukoppeln.
Verfeinerte Meldepflichten
Ebenfalls gefordert wurde, dass die Kursanbieter ihre tatsächlichen Teilnehmer bei Kursbeginn online an die Behörden melden. Bei Überprüfungen vor Ort sei dann keine Ausreden mehr möglich, warum Teilnehmer nicht anzutreffen waren.
Trennung von Führerschein und Qualifikationsnachweis
Fast übereinstimmend äußerten die Experten den Wunsch, Führerschein und Qualifikationsnachweis zu entkoppeln. Bisher wird die Berufskraftfahrerqualifikation durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein selbst nachgewiesen. Laut Gesetzentwurf sollen jetzt die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, speziell für Grenzgänger mit französischem Führerschein – wo eine solche Schlüsselzahl nicht vorgesehen ist – eine separate Bescheinigung auszustellen. Vehement sprach sich Karlheinz Schmidt vom Güterkraftverkehrsverband BGL dafür aus, statt dieser Lösung einen bundeseinheitlichen Standard zu schaffen. Die Fahrer müssten sich jetzt sowohl beim Ablauf des Qualifikationsnachweises als auch bei der turnusmäßigen Erneuerung ihres Führerscheins jedesmal einen neuen Führerschein ausstellen lassen und dafür Gebühren zahlen.
Am Rande gestreift wurden die Fragen, ob in der Gesetzesnovelle auch eine Fortbildungspflicht für die Dozenten verankert werden soll, und ob nicht für jede Qualifizierungsmaßnahme auch eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben werden sollte, um die Teilnehmer besser zu motivieren. Bisher können Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein vor 2009 erworben haben, auch reine „Absitzkurse“ besuchen.
Koalition nimmt Expertenforderungen teilweise auf
Wie die SPD-Verkehrsexperten Kirsten Lühmann und Udo Schiefner am Freitag mitteilten, habe sich die Koalition darauf geeinigt, die Anregungen der Sachverständigen aufzunehmen und einen bundeseinheitlichen Fahrerqualifikationsausweis einzuführen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass erst mit einem bundeseinheitlichen Fahrerqualifikationsausweis eine Harmonisierung der Nachweispflichten erreicht und die Kontrollierbarkeit weiter verbessert werden kann“, ließen sie sich zitieren. In einem Entschließungsantrag soll zudem die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Zentralregister für die Berufskraftfahrerqualifikation aufzubauen. (roe)
(roe)
