Wirtschaft will besser überprüfbare Berufskraftfahrer-Qualifikation

Register für Anbieter

Von den Wirtschaftsvertretern wurde vor allem ein öffentliches Online-Register der zugelassenen Anbieter gefordert, damit die Unternehmen verlässlich feststellen können, wer anerkennungsfähige Kurse anbietet. Das Register werde es auch den Fahrerlaubnisbehörden erleichtern, vorgelegte Bescheinigungen auf Plausibilität zu überprüfen. Dagegen sprach sich nur der Vertreter des Bundesamtes für Güterverkehr mit Hinweis auf die Kosten und den zeitlichen Aufwand aus. Brandenburg hat ein solches Register schon eingeführt, die anderen Länder haben es dem Vernehmen nach aber abgelehnt, sich daran anzukoppeln.

Verfeinerte Meldepflichten

Ebenfalls gefordert wurde, dass die Kursanbieter ihre tatsächlichen Teilnehmer bei Kursbeginn online an die Behörden melden. Bei Überprüfungen vor Ort sei dann keine Ausreden mehr möglich, warum Teilnehmer nicht anzutreffen waren.

Trennung von Führerschein und Qualifikationsnachweis

Fast übereinstimmend äußerten die Experten den Wunsch, Führerschein und Qualifikationsnachweis zu entkoppeln. Bisher wird die Berufskraftfahrerqualifikation durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein selbst nachgewiesen. Laut Gesetzentwurf sollen jetzt die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, speziell für Grenzgänger mit französischem Führerschein – wo eine solche Schlüsselzahl nicht vorgesehen ist – eine separate Bescheinigung auszustellen. Vehement sprach sich Karlheinz Schmidt vom Güterkraftverkehrsverband BGL dafür aus, statt dieser Lösung einen bundeseinheitlichen Standard zu schaffen. Die Fahrer müssten sich jetzt sowohl beim Ablauf des Qualifikationsnachweises als auch bei der turnusmäßigen Erneuerung ihres Führerscheins jedesmal einen neuen Führerschein ausstellen lassen und dafür Gebühren zahlen.

Am Rande gestreift wurden die Fragen, ob in der Gesetzesnovelle auch eine Fortbildungspflicht für die Dozenten verankert werden soll, und ob nicht für jede Qualifizierungsmaßnahme auch eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben werden sollte, um die Teilnehmer besser zu motivieren. Bisher können Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein vor 2009 erworben haben, auch reine „Absitzkurse“ besuchen.

Koalition nimmt Expertenforderungen teilweise auf

Wie die SPD-Verkehrsexperten Kirsten Lühmann und Udo Schiefner am Freitag mitteilten, habe sich die Koalition darauf geeinigt, die Anregungen der Sachverständigen aufzunehmen und einen bundeseinheitlichen Fahrerqualifikationsausweis einzuführen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass erst mit einem bundeseinheitlichen Fahrerqualifikationsausweis eine Harmonisierung der Nachweispflichten erreicht und die Kontrollierbarkeit weiter verbessert werden kann“, ließen sie sich zitieren. In einem Entschließungsantrag soll zudem die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Zentralregister für die Berufskraftfahrerqualifikation aufzubauen. (roe)

(roe)

BMVI betont: Keine Privatanteile an Autobahngesellschaft

Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle teilte am Mittwoch auf eine Anfrage der Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig mit, der bei „Gemeingut in Bürgerhand“ veröffentlichte Entwurf für eine Grundgesetzänderung stamme jedenfalls nicht aus dem BMVI. „Insbesondere ist keine Beteiligung Privater an der Gesellschaft vorgesehen“, betonte Barthle. Ein in der Bundesregierung abgestimmter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes sei bislang „noch nicht versandt worden“ – womit er offen ließ, ob es einen solchen vielleicht doch schon gibt. (roe)

Aufgefischt 23.6.2016

Bei der Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung drohen neue Verzögerungen – die dänische Projektgesellschaft habe die deutschen Einwendungen gegen die Pläne sehr oberflächlich eingearbeitet, so dass nun Auslegungsfristen zu rutschen drohen und in der Folge die Umweltuntersuchungen wiederholt werden müssen. Das berichten die Lübecker Nachrichten.

Der Landrat des Rems-Murr-Kreises droht laut Südwestpresse mit Straßensperrungen, falls die Landesregierung die Landesstraßen im Kreis nicht saniert.

Der Hafen Halle (Saale), der seit seinem Bau praktisch ohne Schiffe auskommen muss, steht wirtschaftlich auf der Kippe, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, DB-Chef Rüdiger Grube und Volker Schenk, Präsident des Bahnindustrieverbandes VDB, haben am Mittwoch die „Strategie Schiene Digital“ unterzeichnet, wie das BMVI mitteilt. Das Programm besteht bis auf den Punkt automatisiertes und vernetztes Fahren weitgehend aus bereits bekannten Elementen. (roe)

UBA zieht mit zwei Studien für Energiewende im Verkehr ins Feld

Zusammen mit anderen Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und Verlagerung von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger ließen sich so bis 2050 die Treibhausgasemissionen im inländischen Verkehr gegenüber 1990 um 95 Prozent reduzieren – damit wäre das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht.

Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Umweltbundesamtes, die in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Untersucht wurden ein Referenzszenario, in dem prinzipiell ein „Weiter so“ in der Verkehrspolitik unterstellt wurde, sowie ein Klimaschutzszenario, in dem die Verkehrspolitik stark auf Klimaschutz ausgerichtet wird.

Ergänzend wurde ein „Klimaschutzszenario E+“ untersucht, das noch einmal stärker auf direkte elektrische Antriebe im Verkehr setzt – deswegen „E+“. Ein Nachteil des Klimaschutzszenarios ist nämlich, dass es stark auf flüssige und gasförmige Treibstoffe setzt, die aus Strom gewonnen werden(Power to Liquid/Power to Gas). Damit werden zwar die Treibhausgasemissionen verringert; wegen der hohen Umwandlungsverluste droht Deutschland damit aber wieder zum Stromimporteur zu werden. Für den schweren Lkw auf langen Strecken ist Batterieantrieb aber nicht praktikabel.

Deswegen haben die Gutachter im Klimaschutzszenario E+ vertieft die Auswirkungen von Oberleitungs-Hybrid-Lkw (OH-Lkw) untersucht. Zusammen mit einer forcierten Einführung von Elektro-Pkw ergäbe sich daraus eine zusätzliche Minderung des Strombedarfs um 6 Prozent. Damit der OH-Lkw für die Transportunternehmer tatsächlich interessant wird, müssten die Nachbarländer aber auch beim Ausbau ihrer Autobahnen mitmachen, schränken die Autoren ein.

Umfangreicher Maßnahmenkatalog

Für das Klimaschutzszenario schlägt die Studie unter anderem folgende Maßnahmen vor:

Personenverkehr

  • In der Siedlungsplanung auf kurze Wege setzen und Pendlerpauschale ersatzlos streichen
  • Verdrängung des innerstädtischen motorisierten Individualverkehrs durch Verteuern und Verknappen des Parkraums sowie Zufahrtsbeschränkungen; Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit.
  • Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur, Förderung durch GVFG-Bundesprogramm, Erhöhung der Regionalisierungsmittel; Kostenbeteiligung „indirekter Nutznießer“ des ÖPNV zum Beispiel durch ÖPNV-Erschließungsbeiträge
  • Förderung des Carsharing durch Parkplatz- und Steuerprivilegierung; integrierte Entgeltsysteme für ÖPNV und Carsharing
  • Förderung des Rad- und Fußverkehrs für kürzere Strecken; besondere Berücksichtigung von Pedelecs
  • Ausbau des Schienenpersonenfernverkehrs durch mehr Verbindungen in die Fläche und dichtere Takte: Ermöglichung von mehr Fahrradmitnahme oder im Preis integriertem Leihfahrrad am Ziel
  • Novelle des Bundesreisekostengesetzes: Senkung der Kilometerpauschale auf 15 ct/km, volle Erstattung nur für öffentliche Verkehrsmittel
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Firmenwagen an CO2-Ausstoß koppeln
  • Steuerliche Absetzbarkeit für privat mitgenutzte Firmenwagen deckeln
  • Fahrleistungsabhängige Pkw-Maut zur Deckung externer Kosten
  • Keine Umrechnung des 95-Gramm-Ziels für Pkw bei Übergang von NEFZ- auf WLTP-Verbrauchsmesszyklus; weitere stufenweise Absenkung auf 65g bis 2030
  • Bonus-Malus-Regelung beim Kauf besonders klimafreundlicher bzw. -schädlicher Pkw
  • Tempo 120 auf Autobahnen, Tempo 80 auf Landstraßen
  • Privilegierung von E-Kfz bei Stellplätzen und Durchfahrverboten
  • Förderung von alternativen Antrieben bei (Stadt-) Bussen
  • CO2-differenzierte Maut für Fern- und Reisebusse

Güterverkehr

  • Lang-Lkw auf vorher definiertem Netz ohne Konkurrenzierung der Schiene
  • Weitere Liberalisierung der Kabotage zur Verminderung von Leerfahrten
  • Ausweitung der Lkw-Maut auf das gesamte Straßennetz und auf Lkw unter 7,5t
  • Differenzierung der Lkw-Maut nach Verbrauch/CO2-Ausstoß
  • Differenzierung der Maut nach Fahrtlängen und/oder Auslastungsgrad
  • Höhere Energiesteuer mit Treibhausgas-Zuschlag
  • Null-Emissionszonen in Innenstädten
  • Bündelung von Innenstadtlogistik durch regulativen Druck
  • Benutzervorteile für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
  • Finanzielle Förderung des Kombinierten Verkehrs für Investitionen und Betrieb
  • Bessere europäische Interoperabilität bei der Eisenbahn
  • Höhere Priorität von Güterverkehrstrassen gegenüber SPNV-Trassen
  • Ausbau der großen Bahn-Güterverkehrskorridore
  • Elektrifizierung von Bahnstrecken
  • Taktbetrieb auch für den Schienengüterverkehr
  • Schnellere Güterzüge für bessere Kompatibilität mit dem schnellen Personenverkehr
  • Längere Güterzüge – mindestens 750m
Weitere Studie zu Infrastrukturfinanzierung

In diese Studie sind die Ergebnisse einer weiteren neuen Studie des UBA zur Finanzierung einer nachhaltigen Güterverkehrsinfrastruktur eingegangen, deren Zeithorizont aber nur bis 2030 reicht. Untersucht wird ebenfalls anhand eines Referenzszenarios und eines Zielszenarios, wie die negativen Umweltwirkungen und der Energieverbrauch des Güterverkehrs verringert werden kann. Damit ist das Gutachten unausgesprochen als kritische Gegenthese zum BVWP 2030 anzusehen. (roe)

Externe Links:

Klimaschutzbeitrag des Verkehrs bis 2050 – Kurzfassung

Klimaschutzbeitrag des Verkehrs bis 2050 – Langfassung

Finanzierung einer nachhaltigen Güterverkehrsinfrastruktur – Kurzfassung

Finanzierung einer nachhaltigen Güterverkehrsinfrastruktur – Langfassung

Eisenbahnregulierungsgesetz steckt weiter im Bundestag fest

Wie übereinstimmend aus Fraktionskreisen zu hören ist, ist der Knackpunkt die Trassen- und Stationspreisbremse. Bundesregierung und Koalition bemühen sich, mit den Ländern eine Lösung zu finden, die ein reibungsloses Passieren im Bundesrat ermöglicht und nicht wie 2012/2013 im Vermittlungsausschuss endet.

Wie weiter zu hören ist, soll sich DB-Chef Rüdiger Grube am Mittwoch im Verkehrsausschuss prinziell offen für eine Halbierung der Trassenpreise gezeigt haben, sofern die Mindereinnahmen ausgeglichen werden – von wem auch immer. (roe)

BMVI kippt leichteres Anordnen von Halteverboten vor Schulen

Eine entsprechende Regelung, die im Referentenentwurf für die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch enthalten war, ist in der dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleiteten Endfassung nicht mehr enthalten (siehe hier und hier).

Präzisiert wurde die abschließende Aufzählung der Einrichtungen, vor denen das Anordnen von Tempo 30 auch ohne „besondere Gefahrenlage“ erleichtert wird – aus „Schulen“ wurden allgemeinbildende Schulen und Förderschulen. Im Begründungsteil des Verordnungsentwurfs wird betont, dass das erleichterte Anordnen von Tempo 30 nicht für solche Einrichtungen gilt, „die nicht mit unmittelbarem Zugang zur Hauptverkehrsstraße ausgestattet sind, sondern sich auf einem abseits gelegenen Gelände befinden“. Der Referentenentwurf hatte hier mehr Ermessensspielraum zugelassen. Im Begründungsteil ist ferner die Bestimmung weggefallen, dass der tempobeschränkte Bereich nicht länger als 300m sein soll.

Radfahrende Kinder auf Gehwegen müssen sich unterordnen

Präzisiert und nachgeschärft wurde die Erlaubnis für Erwachsene, radfahrende Kinder auf dem Gehweg selbst auf dem Fahrrad zu begleiten. Neben der Pflicht, Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, heißt es nun ausdrücklich: „Soweit erforderlich muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden“. Wie aus dem Begründungsteil hervorgeht, gab es in der Verbändeanhörung aber anscheinend auch Wünsche, die Gehwege noch weiter für Radfahrer zu öffnen. Wörtlich heißt es: „Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, dass auch ältere unsichere Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen. Unsichere ältere Radfahrer sollten dann das Fahrrad ggfs. schieben oder auf eine Verkehrsteilnahme mit dem Fahrrad verzichten.“

Es bleibt beim „E-Bike“

Trotz Kritik aus den Verbänden hält das BMVI an seiner Absicht fest, eine eigene Fahrzeugkategorie „E-Bike“ in der Verordnung festzuschreiben. „E-Bikes“ werden definiert als „einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder“, die – im Unterschied zu Pedelecs – auch ohne Tretbegleitung eine Geschwindigkeit von bis zu 25km/h erreichen. Um innerörtliche Radwege für diese „E-Bikes“ freizugeben, muss ein Zusatzschild analog zu „Mofas frei“ angeordnet werden. Unter anderem der Fahrradverband ADFC hatte vorgeschlagen, diese Form von Elektrozweirädern den Mofas gleichzusetzen. (roe)

Aufgefischt 22.6.2016

Die Landesregierung in Stuttgart hat nach eigenen Angaben im Rechtsstreit mit einem Bürger um die Überschreitung der Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerte einem Vergleich zugestimmt. Danach wird die Stadt zunächst bis 2017 ihren Luftreinhalteplan überarbeiten; sollten ab Anfang 2018 die Grenzwerte trotzdem wieder überschritten werden, muss die Einfahrt von Kraftfahrzeugen in die Innenstadt am Verschmutzungs-Hotspot Neckartor um 20 Prozent gedrosselt werden.

Gleichzeitig legte das Verkehrsministerium eine Gesamtbilanz der Feinstaubalarme vor. Danach ist das Kfz-Aufkommen jeweils im unteren einstelligen Prozentbereich zurückgegangen. Geringfügig zugenommen hat die ÖPNV-Nutzung, wobei allerdings das Angebot gerade während der Morgenspitze aus Kapazitätsgründen nicht vergrößert werden konnte.

Der Möbelspeditionsverband Amö fordert laut eigener Mitteilung, bei Einführung der Bundesstraßenmaut auch die Mautharmonisierungsmittel für das Lkw-Transportgewerbe zu erhöhen.

Trotz der Aufstockung der Regionalisierungsmittel für Ostdeutschland um 200 Mio. EUR stimmt Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel die Bürger auf Angebotskürzungen und Streckenstilllegungen ein, berichtet das Naumburger Tageblatt. (roe)

Weniger Europäer auf deutsche Schiffen vorgeschrieben

Das sieht die schon länger angekündigte Novelle der Schiffsbesetzungsverordnung vor, die Ende vergangener Woche verkündet wurde. Danach muss auf Schiffen mit Bruttoraumzahl 8000 oder weniger nur noch der Kapitän Unionsbürger sein, auf größeren Schiffen außerdem einer der nautischen oder technischen Offiziere. Gängige Container-Feederschiffe auf dem Nord-Ostseekanal haben eine etwa doppelt so große BRZ. Bisher waren für Schiffe über 3000 BRZ – das entspricht kleinen Küstenfrachtern – vier Unionsbürger vorgeschrieben. Mit EU-Bürgern gleichgestellt sind Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Gänzlich gestrichen wurde die Vorgabe, auf größeren Schiffen einen Schiffsmechaniker zu beschäftigen. Dieser war – weil es diese Ausbilung faktisch nur in Deutschland gibt – fast zwangsläufig EU-Bürger.

Die Verordnung sieht ferner vor, dass der Kapitän – sofern er kein deutsches Patent hat – seine Kenntnisse der nationalen Vorschriften auch in einem Fernlehrgang erwerben kann.

Erstmals im deutschen Recht präzise verankert werden die Regeln des STCW-Übereinkommen für den Wachdienst (Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers).

Die Neuregelung ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Im letzten Jahr der Gültigkeit sollen die Auswirkungen evaluiert werden.

Bundesregierung und Reederverband VDR erwarten sich von der Änderung eine Entlastung bei den Personalkosten für deutsch geflaggte Schiffe und hoffen, dass zusammen mit dem erhöhten Lohnsteuereinbehalt die Attraktivität der deutschen Flagge steigt. Sie ist Teil einer Vereinbarung zwischen BMVI und VDR aus dem vergangenen Dezember (siehe hier)

Die Gewerkschaft Verdi hingegen kritisiert, dass die Neuregelung faktisch das Aus für den Ausbildungsberuf des Schiffsmechanikers bedeutet und weitere deutsche Seeleute durch billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland ersetzt werden.

Von einem „schwarzen Tag für die deutsche Seeeschifffahrt spricht der Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens. „Die deutschen Seeleute werden in Zukunft noch weniger Chancen haben, eine ordentlich bezahlte Arbeit auf See zu finden“, erklärte er gegenüber dem Verkehrsbrief. Die neue Schiffsbesetzungsverordnung sei eine 1:1-Umsetzung der Forderungen der Reeder. „Und die setzen ausschließlich auf weitere Kostensenkung zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“ Verbindliche Zusagen für einen Aufbau von Beschäftigung als Gegenleistung gebe es nicht. (roe)

Bundesrat billigt Straßburger Abkommen

Der Bundesrat billigte am Freitag abschließend die Ratifizierung und die nationale Umsetzung des Straßburger Abkommens von 2012 über Haftungshöchstgrenzen in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) ohne Änderungen. Damit ist der Weg frei für den offiziellen Beitritt Deutschlands zu dem Abkommen. Es sieht zum Teil deutliche Erhöhungen der Haftungshöchstgrenzen vor.

Bevor das Abkommen tatsächlich wirksam wird, müssen mindestens vier Staaten ratifizieren. Bisher haben es nur Serbien und Luxemburg getan; Deutschland wird voraussichtlich Nummer drei sein. Medienberichten zufolge bereiten auch Belgien und die Niederlande die Ratifizierung vor. Die Schweiz hat ihren Ratifizierungsprozess vor kurzem angestoßen. Fachkreise erwarten das Inkrafttreten in den nächsten eineinhalb bis zwei Jahren. (roe)