BMVI kippt leichteres Anordnen von Halteverboten vor Schulen

Eine entsprechende Regelung, die im Referentenentwurf für die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch enthalten war, ist in der dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleiteten Endfassung nicht mehr enthalten (siehe hier und hier).

Präzisiert wurde die abschließende Aufzählung der Einrichtungen, vor denen das Anordnen von Tempo 30 auch ohne „besondere Gefahrenlage“ erleichtert wird – aus „Schulen“ wurden allgemeinbildende Schulen und Förderschulen. Im Begründungsteil des Verordnungsentwurfs wird betont, dass das erleichterte Anordnen von Tempo 30 nicht für solche Einrichtungen gilt, „die nicht mit unmittelbarem Zugang zur Hauptverkehrsstraße ausgestattet sind, sondern sich auf einem abseits gelegenen Gelände befinden“. Der Referentenentwurf hatte hier mehr Ermessensspielraum zugelassen. Im Begründungsteil ist ferner die Bestimmung weggefallen, dass der tempobeschränkte Bereich nicht länger als 300m sein soll.

Radfahrende Kinder auf Gehwegen müssen sich unterordnen

Präzisiert und nachgeschärft wurde die Erlaubnis für Erwachsene, radfahrende Kinder auf dem Gehweg selbst auf dem Fahrrad zu begleiten. Neben der Pflicht, Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, heißt es nun ausdrücklich: „Soweit erforderlich muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden“. Wie aus dem Begründungsteil hervorgeht, gab es in der Verbändeanhörung aber anscheinend auch Wünsche, die Gehwege noch weiter für Radfahrer zu öffnen. Wörtlich heißt es: „Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, dass auch ältere unsichere Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen. Unsichere ältere Radfahrer sollten dann das Fahrrad ggfs. schieben oder auf eine Verkehrsteilnahme mit dem Fahrrad verzichten.“

Es bleibt beim „E-Bike“

Trotz Kritik aus den Verbänden hält das BMVI an seiner Absicht fest, eine eigene Fahrzeugkategorie „E-Bike“ in der Verordnung festzuschreiben. „E-Bikes“ werden definiert als „einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder“, die – im Unterschied zu Pedelecs – auch ohne Tretbegleitung eine Geschwindigkeit von bis zu 25km/h erreichen. Um innerörtliche Radwege für diese „E-Bikes“ freizugeben, muss ein Zusatzschild analog zu „Mofas frei“ angeordnet werden. Unter anderem der Fahrradverband ADFC hatte vorgeschlagen, diese Form von Elektrozweirädern den Mofas gleichzusetzen. (roe)

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