Wirksamer Gäubahn-Ausbau zu moderatem Preis möglich

Die vom baden-württembergischen Verkehrsministerium in Auftrag gegebene simulationsbasierte Untersuchung kommt zum Schluss, dass schon mit 220 bis 285 Mio. EUR und dem Einsatz von Neigetechnikzügen die Fahrzeit zwischen Stuttgart und Zürich von derzeit knapp drei Stunden um 19 Minuten verkürzt werden könnte. Für Verbindungen, die über Zürich oder Stuttgart hinausgehen, ergibt sich dank besserer Einbindung in die Taktknoten sogar eine Reisezeitverkürzung um eine halbe Stunde. Mit dem Pkw sind für Stuttgart-Zürich je nach Routenplaner ca. 2:20 bis 2:45h anzusetzen. Der Fernbus benötigt vier Stunden.

Im BVWP 2030 ist die Gäubahn als potenzieller Bedarf enthalten, Kostenschätzung und Bewertung stehen noch aus. Im BVWP 2003 war der Ausbau der Gäubahn mit 160 Mio. EUR veranschlagt. Um die 1996 mit der Schweiz vereinbarte Fahrzeit von 2:15h zu erreichen, seien mehrere echte Neubauabschnitte notwendig und Investitionen von mehr als 1 Mrd. EUR, heißt es im Gutachten.

Politischer Knackpunkt ist Anschluss von Singen

Die Kostendifferenz von 220 bis 285 Mio. EUR ergibt sich aus zwei Varianten: In der Variante B.0 wird der Bau einer Verbindungskurve westlich des Bahnhofs Singen unterstellt, wodurch die Fernzüge am Bahnhof Singen vorbeigeführt würden. In der Variante A.0 würden sie im Bahnhof Singen kopfmachen; um – vereinfacht ausgedrückt – diesen Fahrzeitverlust wieder herauszuholen, müsste die Infrastruktur in anderen Abschnitten mit höherem Aufwand ertüchtigt werden. „Es bleibt in der politischen Diskussion im Land zu entscheiden, ob mit der Variante A.0 eine Variante ohne Singener Kurve und einem dadurch höheren Infrastrukturausbau sowie einer schlechteren Betriebsqualität umgesetzt werden soll oder mit der Variante B.0 die Vorteile einer Singener Kurve neben dem Güterverkehr auch für den Fernverkehr Stuttgart-Zürich genutzt werden sollen“, schreiben die Gutachter.

Die Stadt Singen hat sich in der Vergangenheit dagegen ausgesprochen, Personenzüge über eine Verbindungskurve – ohne Halt im Hauptbahnhof – fahren zu lassen.

Schwerpunkt auf „kleinen“ Maßnahmen

Für den Ausbau der Strecke schlagen die Gutachter einen Stufenplan aus vier Paketen vor, die alle auch eigenständig Nutzen bringen, sei es für die Fahrplanstabilität oder den SPNV. Ein Ansatzpunkt für die Infrastrukturmaßnahmen sind kurze Abschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierungen auf 70 und 80km/h, die durch das Abbremsen und Beschleunigen viel Fahrzeit kosten. Überweigend handelt es sich um enge Kurven, die begradigt werden sollen. Ein weiterer Ansatzpunkt sind die eingleisigen Abschnitte, die den Fahrplan heute in enges Korsett zwingen. Unterstellt wird in der Untersuchung, dass „Stuttgart 21“ sowie der korrespondierende Streckenausbau in der Schweiz zumindest gleichzeitig abgeschlossen werden.

Als Fahrzeug für den Fernverkehr haben die Gutachter den Schweizer Neigetechniktriebzug ETR 610 zugrundegelegt, der verlässlich funktioniert, genügend Beschleunigungsvermögen hat und auch bogenschnell fahren darf – anders als der DB-Triebzug ET 411/415.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium wird das Gutachten in der kommenden Woche auf seiner Website veröffentlichen. (roe)

Ergänzt 15.9.2016:

Externer Link: Gutachten zum Ausbau der Gäubahn

Aufgefischt 2.9.2016

Der Stauforscher Prof. Michael Schreckenberg will sich laut Rheinischer Post im BMVI erneut dafür einsetzen, dass anonymisierte Daten des Mautsystembetreibers Toll Collect für die Verkehrsanalyse eingesetzt werden können.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium plädiert für einen Ausbau der „Gäubahn“ Stuttgart-Hattingen (-Zürich) für Neigetechnikzüge. 20 Minuten Fahrzeitgewinn und eine halbe Stunde Reisezeitgewinn seien mit 220 bis 285 Mio. EUR zu erreichen, gehe aus einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Eine detaillierte Auswertung des Verkehrsbriefs folgt.

Die Durchlässe in der Lkw-Ausleitanlage vor der Leverkusener Rheinbrücke werden geringfügig für Fahrzeuge bis 2,30m Breite erweitert, teilt der Landesbetrieb Straßen NRW mit. Damit können auch breite SUV und Lkw der Sprinter-Klasse unter 3,5t die Brücke nutzen. Ursprünglich sollte bei 2,20m Breite Schluss sein.

Die Fechinger Talbrücke (A6) soll zum 31. Oktober wieder für Lkw befahrbar sein, teilt das Landesverkehrsministerium des Saarlandes mit. (roe)

SECA-Folgen für Schifffahrt weiter im Nebel

Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in einem Sonderbericht zum Kurzstreckenseeverkehr deutscher Seehäfen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Schiffe werde jetzt mit vergleichsweise teurem schwefelarmem Marinediesel statt wie früher mit billigem Schweröl betrieben. Nur dem Preisverfall bei Rohölprodukten sei es zu verdanken, dass die Treibstoffkosten der Schifffahrt in Nord- und Ostsee 2015 nicht nur stabil gelieben, sondern sogar um 1,1 Prozent gesunken seien. Die Treibstoffkosten des Lkw seien im gleichen Zeitraum aber um 22,4 Prozent gesunken – jeweils steuerbereinigt. „Vor diesem Hintergrund hat sich die Wettbewerbssituation des Kurzstreckenseeverkehrs in den SECA-Gebieten gegenüber dem europäischen grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr im Jahr 2015 tendenziell verschlechtert“, schreibt das BAG.

Konkrete Indizien für einen tatsächlichen Rückgang der Schiffstransporte sieht das BAG aber nicht. Die Preise in der Schifffahrt korrespondierten mit der Entwicklung der Treibstoffkosten. Im Ro-Ro-Fährverkehr blieb das Aufkommen auf den Verbindungen mit deutschen Häfen in der Summe stabil. Auf den Verbindungen nach Lettland und Estland gab es zwar deutliche Rückgänge, die aber auch mit der Krise im Russland-Handel zusammenhängen könnten.

Der Seehafenverband ZDS kritisierte erneut, dass die SECA-bedingten Kostenveränderungen Nachteile für die nordeuropäischen Häfen im Wettbewerb mit Mittelmeerhäfen bedeuteten, da es im Mittelmeer keine Schwefelemissionskontrollgebiete gibt. (roe)

Externer Link: Sonderbericht Kurzstreckenseeverkehr deutscher Häfen

Bund lässt Lärmschutzniveau an der Betuwe-Route offen

Grundsätzlich gälten für das Projekt noch die alten Lärmschutzvorschriften mit „Schienenbonus“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Ausweichend äußert sich das BMVI, ob die Anwohner der Betuweroute den gleichen verbesserten Lärmschutz erhalten wie die an der Rheintalbahn: Das müsse der Gesetzgeber entscheiden.

Der Bundestag hatte sich und die Bundesregierung Ende Januar 2016 in einer Entschließung ermächtigt, für neue oder auszubauende Güterzugtrassen im Zuge von TEN-T-Korridoren die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die durch den Projektbeirat Rheintalbahn gesetzt worden sind. Dazu gehöre, „über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes“ zuzulassen, „um Mehrkosten durch nachträgliche Umplanungen und lange Verfahrensdauern zu vermeiden und um eine unverzügliche Umsetzung zu erreichen“.

Die in Oberhausen verankerte grüne Fraktions-Vizevorsitzende Bärbel Höhn kritisiert, dass die Bundesregierung die Antwort schuldig bleibt, weshalb nur am Oberrhein ein besserer Lärmschutz realisiert wird. „Die Begründung, es gäbe dazu Bundestagsbeschlüsse, ist eine rein formale, keine inhaltliche. Aus unserer Sicht müssen die Koalitionsfraktionen jetzt dem Versprechen aus ihrem damaligen Antrag Rechnung tragen und ein vergleichbares Niveau auch für die Betuwe prüfen.“ Eine Ungleichbehandlung der Anwohner an den transeuropäischen Korridoren scheine ihr nicht haltbar.

Der Schienenbonus besagt, das Bahnlärm um 5 dB (A) günstiger gestellt wird als Straßenlärm; dementsprechend ist weniger Lärmschutz erforderlich. Im Fall der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen ist die Auslegung der Pläne für alle Planfeststellungsabschnitte vor dem 1. Januar 2015 bekanntgegeben worden, also vor der Abschaffung des Schienenbonus. (roe)

Aufgefischt 1.9.2016

Das BMVI hat laut Wirtschaftswoche der EU-Kommission gemeldet, dass es bei mehreren Modellen des Fiat-Chrysler-Konzerns seiner Ansicht nach unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung festgestellt hat.

Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann bekräftigt laut Nordwestzeitung, dass die Bremer Weserquerung (im Zuge der A281) nicht als ÖPP-F-Modell finanziert wird, sondern konventionell.

Am heutigen Donnerstag beginnt die vom BMVI unterstützte Fahrradklima-Online-Befragung des ADFC zum inzwischen siebten Mal. Sie steht allen Bürgern offen und dauert bis Ende November.(roe)

Bund will nicht für Lkw-Maut auf Landesstraßen geradestehen

Keine Vergünstigung für nachgerüstete Euro-IV-Lkw

Die Bundesregierung reagiert skeptisch auf den Wunsch der Länder, bei Einführung der Lkw-Bundesstraßenmaut auch Teile der Landes- und Kommunalstraßen der Mautpflicht zu unterwerfen.

Eine entsprechende Prüfbitte hatten die Länder beim ersten Durchgang der Mautgesetznovelle im Bundesrat Anfang Juli beschlossen.

Der Bund erwidert jetzt, dass eine Ausweitung der Lkw-Mautpflicht auf Landes- und Kommunalstraßen nur zur Vermeidung von Mautausweichverkehren und aus Gründen der Verkehrssicherheit denkbar sei, also analog zur heutigen Regelung für ausnahmsweise bemautete Bundesstraßen (Mautstreckenausdehnungsverordnung).

Indirekt abgelehnt wird hingegen der Wunsch, Strecken „wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz“ zu bemauten. Mit dieser unkonkreten Formulierung ließe sich eine massive Ausdehnung der Mautpflicht auf Landes- und Kommunalstraßen begründen. Damit wäre zum einen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verletzt; zum anderen sehe das neue Mautsystemgesetzes von 2014 eindeutig vor, dass Bund und Länder jeweils eigene Mautsysteme betreiben.

Keine Vergünstigung für nachgerüstete Euro-IV-Lkw

Gänzlich abgelehnt wird der Wunsch der Länder, die Nachrüstung von Euro-IV-Lkw mit Stickoxidminderungssystemen durch günstigere Mautsätze zu fördern. Zum einen spiele diese Zwischenstufe mit 4,17 Prozent der mautpflichtigen Fahrleistung nur noch eine geringe Rolle; zum anderen könnte die Begünstigung kontraproduktiv für die Umwelt sein, weil die umgerüsteten Lkw länger im Verkehr bleiben müssten, damit sich die Kosten für die Nachrüstung amortisieren. Besser sei eine schnelle Flottenerneuerung mit Euro-VI-Fahrzeugen.

Die Bundesregierung lehnt auch den Wunsch ab, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40km/h beim Einsatz im gewerblichen Güterverkehr von der Mautpflicht auszunehmen. „Ein sachlich überzeugender Differenzierungsgrund wird vom Bundesrat nicht benannt“, schreibt die Regierung lapidar. Damit werde der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. (roe)

Lkw-Lärm bedrückt offenbar mehr Bürger als Güterzuglärm

Gefragt worden war, welche Gründe für eine stärkere Verlagerung sprächen. Jeweils 86 Prozent Zustimmung bekamen die Argumente Verkehrssicherheit und Klimaschutz, 82 Prozent das Argument, es gebe dann mehr Platz auf den Autobahnen.

Mit der repräsentativen Umfrage hatten der NE-Güterbahnverband Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) und der Wagenhalterverband VPI das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid beauftragt.

Erfreut zeigten sich der NEE-Vorstandsvorsitzende Ludolf Kerkeling und VPI-Geschäftsführer Jürgen Tuscher, dass mit 89 Prozent der Befragten eine überwältigende Mehrheit in der Verlagerung auf die Schiene ein wichtiges Instrument erblicken, um Straßen, Anwohner und Umwelt vom Lkw-Verkehr zu entlasten – und das, obwohl das Ausgangsniveau überwiegend falsch eingeschätzt wird: Rund zwei Drittel schätzten den Anteil den Anteil der Schiene am Güterverkehr höher ein als er tatsächlich ist. Im Mittel tippten sie auf 34 Prozent, rund doppelt so viel wie in der Wirklichkeit (17,3 Prozent).

Schützen Pkw-Dieselfahrer den Lkw vor Steuererhöhungen?

Als Maßnahmen, mit denen die Verlagerung gefördert werden kann, sehen drei Viertel der Befragten eine Halbierung der Schienennutzungsgebühren als geeignet an. Zwei Drittel befürworten eine Sperrung von Bundes- und Landesstraßen für Lkw, wenn parallel eine Autobahn verläuft. Nur knapp 30 Prozent sprechen sich für eine höhere Dieselsteuer aus.

Inwieweit eine Haltung „freie Fahrt für freie Bürger“ die Stimmung gegen den Lkw beeinflusst haben könnte, konnte Kerkeling nicht einschätzen.

Skepsis gegenüber Oberleitungs- und Lang-Lkw

Vergleichsweise skeptisch sahen die Befragten andere Ansätze zur Entlastung von Lkw-Auswirkungen: Den Oberleitungs-Lkw sehen 39 Prozent als mindestens „wichtiges“ Instrument an und das Lkw-Platooning 36 Prozent.

Für den Lang-Lkw gab es auch in dieser Umfrage nur 23 Prozent Befürworter. Anders als in der Umfrage der Allianz pro Schiene (siehe hier) nahm die Quote der Zustimmer aber nicht so ausgeprägt mit steigendem Alter ab.

Externer Link: Vollständige Auswertung der Umfrage

Aufgefischt 31.8.2016

Nach dem Ausbau der A8 bei Mutschelbach (zwischen Karlsruhe und Pforzheim) klagen die Anlieger laut Badischen Neuesten Nachrichten über mehr Lärm, das BMVI verweist jedoch auf den gültigen Planfeststellungsbeschluss von 2006. Für eine freiwillige Lärmsanierung könne das Land einspringen.

Die Auslöseschwelle für die geplante Lkw-Ausleiteinrichtung an der Leverkusener Rheinbrücke muss nachjustiert werden, damit nicht versehentlich auch breite Geländewagen (SUV) ausgeleitet werden, berichtet der WDR. Die Rheinische Post hingegen berichtet von Problemen mit der Fahrbahnverengung auf 2,20m.

Auswärtige Elektroautofahrer, die die Ladesäulen der Stadtwerke Halle nutzen wollen, müssen sich ab der Jahreswende nicht erst im Internet anmelden und auf die Zusendung einer Ladekarte per Post warten, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. (roe)

Weiterer Zuwachs für „Turboliste“?

Laut Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen zur Sanierung der Bundesfernstraßen im Saarland soll der Ersatzneubau der Fechinger Talbrücke im Zuge der A6 nun offenbar doch beschleunigt werden. Ein Baubeginn ab 2025 werde angestrebt. Es seien auch Gespräche zwischen Land und Bund über eine Aufnahme der Brücke in den Anhang zu §17e des Bundesfernstraßengesetzes initiiert worden („Turboliste“). Damit würde der Instanzenzug für Klagen gegen die Planfeststellung auf eine Instanz beschränkt – so wie bei der Leverkusener Rheinbrücke.

Noch Anfang August hatte die Landesstraßenbauverwaltung laut Saarländischem Rundfunk geschätzt, dass das marode Bauwerk nach Abschluss der jetzt laufenden Ertüchtigungsmaßnahmen für weitere 15 bis 20 Jahre genutzt werden kann. (roe)

BVWP 2003 hat Ziele im Straßenbau weit verfehlt

So betrugen die Ist-Ausgaben für den Autobahnneubau zwar 102 Prozent der eingeplanten Summe, es wurden aber nur 66 Prozent der vorgesehenen Kilometer gebaut. Beim Autobahnerweiterung wurde nur die Hälfte gebaut, aber drei Viertel des vorgesehenen Betrages eingesetzt. Bei den bekanntermaßen völlig überbuchten Bundesstraßenprojekten wurden sogar nur 36 Prozent realisiert, aber knapp 55 Prozent der eingeplanten Mittel ausgegeben.

„Damit sich die Geschichte der Kostenexplosion nicht wiederholt, müssen die Straßenprojekte jetzt einer ernsthaften Plausibilisierung unterzogen werden“, erklärte der Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens gegenüber dem Verkehrsbrief. „Auf Basis der vom Verkehrsminister geschönten Berechnungen bleibt auch der neue Bundesverkehrswegeplan eine überbuchte Wünsch-Dir-Was-Liste, die nichts mit einer vernünftigen Netzplanung zu tun hat.“

Selbst Bayern und Baden-Württemberg hinken hinterher

Bemerkenswert sind die Unterschiede zwischen den Ländern: Selbst Baden-Württemberg und Bayern, die jahrelang im Ruf standen, immer mit Schubladenprojekten parat zu stehen, haben ihr Neu- und Ausbausoll sowohl finanziell wie auch nach Kilometern betrachtet nicht erfüllt. Die Übererfüllung beim Autobahn-Neubau in Rheinland-Pfalz ist statistisch bedingt – statt 36km wurden 42km gebaut. In Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich beim Autobahn-Ausbau vermutlich noch Ausläufer aus den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit niedergeschlagen. Bemerkenswert ist, dass die drei Länder mit allgemein als leistungsstark angesehenen Straßenbauverwaltungen (Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen) als einzige mehr 40 Prozent des Investitionssolls für Neu- und Ausbau von Bundesstraßenb (BS) bewältigt haben.

Bundesfernstrassen-Neubau-Kilometer

Rote Laterne geht an NRW

Weit abgeschlagen ist Nordrhein-Westfalen, das als einziges unter den großen Flächenländern auch sein Soll an Erhaltungsinvestitionen um 11,4 Prozent deutlich verfehlt hat. Aber auch Bayern liegt bei den Erhaltungsinvestitionen 2,4 Prozent unter der Vorgabe.

Bundesfernstrassen-Neubau-Erhalt-Laender-absolut

Bundesfernstrassen-Neubau-Erhalt-Laender-prozentual

Erhaltungsvorgaben weit verfehlt

Bemerkenswert ist, dass erst unter den CSU-Verkehrsministern Ramsauer und Dobrindt die Erhaltungsinvestitionen die im BVWP 2003 angestrebte Höhe erreicht haben. Geplant war, die Ausgaben ab 2005 von 1,7 Mrd. EUR auf ein Niveau von 2,6 Mrd. EUR zu steigern, um nachholende Sanierung zu ermöglichen. Ab 2012 sollte sich das Niveau auf 2,3 Mrd. EUR konsolidieren. Tatsächlich sanken die Erhaltungsinvestitionen zunächst und stiegen erst unter Wolfgang Tiefensee auf knapp 1,7 Mrd. EUR. (roe)

Bundesfernstrassen-Neubau-Erhalt-2001-2015