Grundsätzlich gälten für das Projekt noch die alten Lärmschutzvorschriften mit „Schienenbonus“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Ausweichend äußert sich das BMVI, ob die Anwohner der Betuweroute den gleichen verbesserten Lärmschutz erhalten wie die an der Rheintalbahn: Das müsse der Gesetzgeber entscheiden.
Der Bundestag hatte sich und die Bundesregierung Ende Januar 2016 in einer Entschließung ermächtigt, für neue oder auszubauende Güterzugtrassen im Zuge von TEN-T-Korridoren die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die durch den Projektbeirat Rheintalbahn gesetzt worden sind. Dazu gehöre, „über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes“ zuzulassen, „um Mehrkosten durch nachträgliche Umplanungen und lange Verfahrensdauern zu vermeiden und um eine unverzügliche Umsetzung zu erreichen“.
Die in Oberhausen verankerte grüne Fraktions-Vizevorsitzende Bärbel Höhn kritisiert, dass die Bundesregierung die Antwort schuldig bleibt, weshalb nur am Oberrhein ein besserer Lärmschutz realisiert wird. „Die Begründung, es gäbe dazu Bundestagsbeschlüsse, ist eine rein formale, keine inhaltliche. Aus unserer Sicht müssen die Koalitionsfraktionen jetzt dem Versprechen aus ihrem damaligen Antrag Rechnung tragen und ein vergleichbares Niveau auch für die Betuwe prüfen.“ Eine Ungleichbehandlung der Anwohner an den transeuropäischen Korridoren scheine ihr nicht haltbar.
Der Schienenbonus besagt, das Bahnlärm um 5 dB (A) günstiger gestellt wird als Straßenlärm; dementsprechend ist weniger Lärmschutz erforderlich. Im Fall der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen ist die Auslegung der Pläne für alle Planfeststellungsabschnitte vor dem 1. Januar 2015 bekanntgegeben worden, also vor der Abschaffung des Schienenbonus. (roe)