Güterkraftverkehrserlaubnis soll nicht mehr ewig gelten

Bisher war nur eine erstmals erteilte Güterkraftverkehrserlaubnis auf zehn Jahre befristet; bei der Wiedererteilung wurde sie im Regelfall unbefristet ausgestellt. Künftig muss sie in jedem Fall alle zehn Jahre erneuert werden. Damit werde das deutsche Recht den Regeln für die Gemeinschaftslizenz angepasst, erläutert die Bundesregierung im Gesetzentwurf, der dem Bundesrat zum ersten Durchgang zugeleitet wurde.

Durch jeden Antrag entstehen für Unternehmen und Verwaltung nach Einschätzung der Regierung auf beiden Seiten jeweils 480 EUR Kosten. Inhaber einer unbefristeten Erlaubnis genießen Bestandsschutz.

Weitere Verstöße werden gespeichert

Ferner wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um auch bestimmte Verstöße inländischer Unternehmer und Verkehrsleiter mit Bußgeldern bis 200 EUR beim Bundesamt für Güterverkehr in der Verkehrsunternehmer-Datei (VU-Dat) speichern zu dürfen. Hier ist der Hintergrund, dass die EU neuerdings auch bestimmte Verstöße als „schwerwiegend“ ansieht, die mit Bußgeldern unter 200 EUR bestraft werden und daher nicht wie die anderen „teureren“ Verstöße im Gewerbezentralregister und im Bundeszentralregister gespeichert werden dürfen. Der Bund geht aber davon aus, dass es sich nur eine sehr geringe Fallzahl handeln wird, die unter die neue Regelung fällt.

Mindestlohngesetz hinterlässt seine Spuren

Im Fahrpersonalgesetz (FPersG) wird die Möglichkeit geschaffen, Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten zwei Jahre aufzubewahren, sofern diese für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz benötigt werden. Bisher waren die Aufzeichnungen nach spätestens 15 Monaten zu vernichten.

Ahndungslücke wird geschlossen

Schließlich wird noch eine Ahndungslücke geschlossen, die durch das Außerkrafttreten der „alten“ EU-Fahrtenschreiberverordnung am 2. März und die verspätete Umsetzung der „neuen“ EU-Fahrtenschreiberverordnung in nationales Recht im Juni entstanden ist: Verstöße, die in dieser Zeit entstanden sind, werden so behandelt, wie wenn sie unter den jeweils milderen Regel der alten oder neuen Verordnung entstanden wären. Andernfalls dürften sie überhaupt nicht geahndet werden. (roe)

Neue Regeln für Berufskraftfahrer werden konkret

Alle vier Jahre müssen die Ausbilder dreitägige Weiterbildungen absolvieren. Deutlich angezogen werden auch die Nachweispflichten über geeignete Unterrichtsräume, Ausbilder und die tatsächliche Teilnahme an den Qualifikationskursen. Je Kurs sind maximal 25 Teilnehmer zulässig. Für die Teilnahmebescheinigung wird ein einheitliches Muster vorgeschrieben.

Die Länder werden verpflichtet, beim jedem Ausstellen einer Fahrerbescheinigung für Kraftfahrer aus Drittstaaten zu prüfen, ob eine gültiger Nachweis über eine Berufskraftfahrer-Qualifikation vorliegt. Damit wird die Praxis in Deutschland an die der anderen EU-Staaten angeglichen.

Der Bundesrat muss der Verordnungsnovelle noch zustimmen. (roe)

Externer Link: Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Baden-Württemberg wirbt für Blaue Plakette

Das sagte Uwe Lahl, Amtschef von Landesverkehrsminister Winfried Hermann, am Donnerstagabend im Zuge seiner Vernehmung als Zeuge im Abgasskandal-Untersuchungsauschuss des Bundestages. Nur mit der blauen Plakette sei es möglich, den Autokäufern Sicherheit zu geben, dass sie zumindest mit den modernsten Dieselfahrzeugen auch künftig in die Innenstädte fahren dürfen. Er spielte damit auf pauschale Diesel-Einfahrverbote an, die das Verwaltungsgericht Düsseldorf und auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt als Lösung für die Stickoxid-Belastung ins Spiel gebracht hatten. Der Verordnungsentwurf für die Blaue Plakette leigt inzwischen dem Bundesrat vor (siehe unten).

Lahl: Autolobby hat sich selbst ein Ei gelegt

Lahl warf der Autoindustrie vor, mit ihrem Agitieren gegen strengere Abgaswerte am Auspuff bewirkt zu haben, dass die Emissionswerte für die Autos fünf bis zehn Jahre hinter den Immissions-Grenzwerten hinterherhinkten. Quittung dafür seien die jetzt drohenden Einfahrverbote.

UBA: Diesel-Einfahrverbote unvermeidlich

Marion Wichmann-Fiebig, Abteilungsleiterin Luft im Umweltbundesamt (UBA), prognostizierte, dass an Einschränkungen des Dieselverkehrs so oder so kein Weg vorbeiführe. Dort, wo heute 80 Mikrogramm/m3 in der Atemluft gemessen werden – etwa am Stuttgarter Neckartor -, werde der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm bei normalen Annahmen zum Flottenumbau auch 2030 nicht einzuhalten sein. Die Hintergrundbelastung aus Industrie und anderen Quellen bezifferte sie für den städtischen Raum auf rund 20 Mikrogramm. (roe)

Externer Link: Verordnungsentwurf für Blaue Plakette

Schiene und Straße mit zweierlei Maß gemessen

Im Straßenverkehr wurden die Stau- und Überlastungsstunden im Tagesverlauf für das gesamte Jahr stundenscharf ermittelt, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Bahnpolitikers Matthias Gastel hervor. Bei der Schiene hingegen wurden tageszeitliche „Schwankungen“ nur grob berücksichtigt „Im Personenverkehr orientiert man sich an gewünschten Fahrplanlagen, die je nach Tageszeit unterschiedlich sein können, im Güterverkehr werden diese Verteilungen durch eigene empirische Erhebungen bzw. durch tageszeitspezifische Verteilungen von DB Schenker/DB Cargo, zum Teil auch standortspezifisch, erfasst.“ Engpässe im Zulauf auf die Knoten und in den Knoten seien damit nur unzureichend zu identifizieren, bemängelt Gastel.

Das BMVI verteidigt sich aber gegen den in der Anfrage enthaltenen Vorwurf, dass durch den Personenverkehr tagsüber verursachte Überlastungen im Modell in die Nachtstunden „wegverteilt“ würden: „Es ist nicht zutreffend, dass Strecken mit überwiegender Nutzung durch Personenzüge im Mittel als „nicht überlastet“ ausgewiesen werden, auch wenn für den Zeitraum von 6-20 Uhr, d. h. während der Nutzung durch Personenzüge, eine Überlastung (Auslastung > 110 Prozent) festgestellt wurde.“ Tageszeitlich differenzierte Auswertungen der Überlastung von Einzelstrecken lägen aber nicht vor, räumt das BMVI ein.

Externer Link: Antwort auf die Kleine Anfrage zu temporären Enpässen

Aufgefischt 21.10.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat vor dem Abgasskandal-Untersuchungsauschuss des Europäischen Parlaments die Aufklärungspolitik Deutschlands verteildigt und Nachbesserung an den europäischen Vorschriften verlangt, berichtet unter anderem die Welt.

Der Tagesspiegel beschäftigt sich mit der Möglichkeit, die geplante Bundesfernstraßengesellschaft zu privatisieren. Dabei wird deutlich, dass es zwischen den drei beteiligten Bundesministerien bisher keinen Konsens in dieser Frage gibt.

Der Saarländische Rundfunk beschäftigt sich mit möglichen Auswirkungen der Bundesfernstraßengesellschaft auf die Landestraßenbauverwaltung.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat laut eigener Mitteilung den Zuschlag für den ÖPP-Ausbau der A6 zwischen Wiesloch-Rauenberg und Weinsberg erteilt, macht allerdings noch einmal seine Zweifel an dieser Beschaffungsvariante deutlich. (roe)

„Tretminen“ sollten BMVBS nicht verschrecken

Wie Oliver Eberhardt vom BMUB und der ehemalige BMU-Abteilungsleiter Uwe Lahl erläuterten, ging es darum, das Bundesverkehrsministerium (damals BMVBS) für eine gemeinsame Arbeit an einem Projekt zur vertieften Abgasuntersuchung von bereits länger in Betrieb befindlichen Fahrzeugen zu gewinnen. Dafür sollte neben den Tests im vorgeschriebenen Prüfzyklus NEFZ als sogenannte Feldüberwachung (siehe hier) weitere Messungen vorgenommen werden. Das Umweltbundesamt (UBA) wurde beauftragt, dafür ein Untersuchungskonzept zu erstellen.

Einzelne Teile des Konzepts erschienen Mitarbeitern des BMU aber zu brisant, um das BMVBS damit zu konfrontieren. Deswegen wurde hausintern vor „Tretminen“ gesprochen, die die beabsichtigte Zusammenarbeit mit dem BMVBS gefährden könnten.

Letztendlich erwiesen sich diese Befürchtungen aber als unbegründet, so dass das Konzept des UBA fast ungekürzt umgesetzt werden konnte, einschließlich einer Option auf Untersuchung hinsichtlich Zykluserkennung.

Lahl berichtete, dass es in seiner Zeit beim BMUB – vor 2009 – immer wieder gerüchteartige Hinweise von NGO und aus dem UBA auf Zykluserkennung und eventuelle Abschalteinrichtung gab. Es habe aber keine belastbaren Hinweise oder gar Beweise gegeben. Das BMU habe auch keine Idee gehabt, mit welchem Untersuchungsdesign man eine Zykluserkennung nachweisen könnte. (roe)

Güterwagenumrüstung liegt im Plan

Bis Ende 2016 wird die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Wagen umgerüstet sein, teilte der Wagenhalterverband VPI am Donnerstag unter Berufunng auf eine Erhebung des Beratungsunternehmens HWH unter den Mitgliedern mit. Zum 31. Dezember würden voraussichtlich 30.663 der rund 60.000 in Deutschland verkehrenden Wagen mit Flüsterbremsen fahren. Spätestens Ende 2020 würden die Flotten komplett auf Flüsterbremsen umgestellt sein, so die Projektion. Auch DB Cargo ist zuversichtlich, dass ihre ebenfalls rund 60.000 Wagen bis Ende 2020 leise sind.

Als Problem identifizierte der VPI-Vorsitzende Malte Lawrenz die rund 60.000 mehrheitlich noch lauten ausländischen Wagen, die regelmäßig in Deutschland verkehren. „Ohne europäische Lösung bleibt es laut.“ Die für die angestrebte Halbierung des Schienenlärms werde verfehlt, wenn die dafür notwendige Quote von 90 Prozent leiser Waggons im Zugverbund verfehlt wird.

VPI sieht Verbot lauter Güterwagen skeptisch

Als „gut gemeint“, aber mit großem Risiko behaftet, bezeichnete Lawrenz das Vorhaben von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, laute Waggons in Deutschland ab Ende 2020 zu verbieten. Es drohe am EU-Recht zu scheitern. Lawrenz plädierte stattdessen dafür, die Trassenpreise für laute und leise Züge ab 2020 um 30 Prozent zu spreizen. „Ein solcher Weg über Marktmechanismen ist nicht nur wirksam, er kollidiert auch nicht mit europäischen Vorgaben“, erläuterte Lawrenz. „Rechtzeitig angekündigt setzt die Trassenpreisspreizung auch bei ausländischen Güterwagenhaltern die Umrüstung der in Deutschland verkehrenden Flotten in Gang.“ (roe)

Haushaltsausschuss stockt KV-Mittel wieder auf

Danach soll der Titel „Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehr“ gegenüber dem Regierungsentwurf wieder um 20 Mio. EUR auf seine ursprüngliche Höhe von 92,7 Mio. EUR aufgestockt werden. Im Frühjahr 2016 hatte das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem BMVI als Konsequenz aus dem Spending Review (siehe hier) und dem schleppenden Mittelabfluss noch empfohlen, den Titel wegen des schleppenden Mittelabflusses für 2017 und 2018 um jeweils 20 Mio. EUR abzusenken.

Lex Cargobeamer

Ergänzt wurde ein Haushaltsvermerk, dass die Mittel „in gleicher Weise für vollautomatisierte horizontale sowie für vertikale Umschlaganlagen einzusetzen“ sind. Damit soll – wie aus Haushälterkreisen ausdrücklich bestätigt wurde – das Cargobeamer-Konzept förderfähig gemacht werden.

Planung für Ausbau des ELK kann anlaufen

Neu in den Haushalt eingestellt wurden 10 Mio. EUR für Planungskosten zum Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals. „Damit unterstreicht der Haushaltsausschuss die künftige verkehrspolitische Bedeutung des Elbe-Lübeck-Kanals für den Norden in Vernetzung mit dem gesamten deutschen und europäischen Binnenwasserstraßennetz“, teilten die beiden zuständigen Berichterstatter der Koalition, Bettina Hagedorn (SPD) und Norbert Brackmann (CDU) mit. Die beiden aus Schleswig-Holstein stammenden Politiker begründeten die Entscheidung auch damit, dass der Kanal zum TEN-Kernnetz gehört.

Mehrausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf sind ferner geplant für:

  • 5 Mio. EUR für das automatisierte und vernetzte Fahren
  • 2 Mio. EUR für die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen
  • 1,1 Mio. EUR für Verkehrssicherheitskampagnen
  • 1 Mio. EUR für Asphaltforschung
  • 0,5 Mio. EUR für Fortbildung im Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Zur Gegenfinanzierung werden die Mittel für Neu- und Ausbau von Autobahnen um 39 Mio. EUR sowie die Zuschüsse für den Deutschen Computerspielpreis um 425.000 EUR gekürzt.

200km/h für Fehmarntunnel-Anbindung

Der Haushaltsausschuss erlegte dem BMVI ferner auf, die Schienenhinterlandanbindung des Fehmarnbelttunnels für 200km/h statt wie im BVWP 2030 vorgesehen nur für 160km/h auszubauen. „Nur durch einen durchgehenden Ausbau der Strecke auf 200 Stundenkilometern lässt sich die Gesamtfahrzeit zwischen Hamburg und Kopenhagen auf 2:30 Stunden und damit um 1:30 Stunden reduzieren“, erläuterte Brackmann. Hagedorn stellte als Vorteil heraus, dass damit höhengleiche Bahnübergänge nicht mehr zulässig sind und durch Brücken- oder Tunnelquerungen ersetzt werden müssen, ohne dass sich die Kommunen an den Kosten beteiligen müssen.

Der Grünen-Berichterstatter Sven-Christian Kindler kritisierte, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verschlafe die Verkehrswende. Nötig sei ein mit 1 Mrd. EUR dotiertes Nahverkehrsprogramm sowie 100 Mio. EUR für Radschnellwege. (roe)

(roe)

Aufgefischt 20.10.2016

Der Stern berichtet darüber, wieviel Verständnis die Autohersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und im BMVI fanden, als sie ihre unzureichende Abgasreinigungen mit der Motorschutz-Klausel begründeten. Am heutigen Donnerstag ist Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vor dem Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments zum Abgasskandal als Zeuge geladen.

Der umstrittene fahrbahnmittige Radfahr-Schutzstreifen in Soest darf nun doch vorerst bleiben, bis ihn Vertreter des BMVI vor Ort begutachtet haben. Das berichtet der Soester Anzeiger. Bisher hatte das BMVI verlangt, den Streifen unverzüglich zu entfernen, weil er gegen das Rechtsfahrgebot für Radfahrer verstößt.

Im Landesbetrieb Mobilität (LBM, Rheinland-Pfalz) soll weiter Personal abgebaut werden, aufgestockt werden nur die Ingenieurkapazitäten, berichtet die Mainzer Allgemeine Zeitung. (roe)

Auch die Binnenschifffahrt wird vernetzt und automatisiert

Die von den Schiffen mit dem Automatischen Identifizierungssystem (AIS) erzeugten Daten sollen rechtssicher für Statistikerhebungen, Verkehrs- und Liegestellenmanagement sowie perspektivisch auch die Gebührenerhebung genutzt werden. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfes für eine Überarbeitung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vor, die die Regierung dem Bundesrat zugeleitet hat. Im günstigsten Fall würden die Binnenschifffahrt von rund 85 Prozent aller bisher manuell erledigten statistischen Meldungen entlastet.

Ausgeschlossen wird übrigens eine Weitergabe der Daten an die Polizei außer im Falle schifffahrtsbezogener oder schwerwiegender Straftaten (zum Beispiel Töungsdelikte). Der Bund befürchtet, das sonst die Akzeptanz von AIS leiden könnte.

Die WSV wird zudem ermächtigt, RIS-Daten den Transportbeteiligten zur Verfügung zu stellen.

Weiter sollen die früher bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen geführten Register über Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher sowie Ordnungswidrigkeiten in elektronischer Form bei der GDWS geführt werden.

Von 5000 EUR auf 10.000 EUR angehoben werden die Maximalsätze für Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten (§7 BinSchAufG).

Mit der Novelle wird das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ferner umfangreich redaktionell überarbeitet, unter anderem mit Blick auf die Einrichtung der GDWS und Änderungen im Europarecht. (roe)

Externer Link: Entwurf 3. Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes