Neue Regeln für Berufskraftfahrer werden konkret

Alle vier Jahre müssen die Ausbilder dreitägige Weiterbildungen absolvieren. Deutlich angezogen werden auch die Nachweispflichten über geeignete Unterrichtsräume, Ausbilder und die tatsächliche Teilnahme an den Qualifikationskursen. Je Kurs sind maximal 25 Teilnehmer zulässig. Für die Teilnahmebescheinigung wird ein einheitliches Muster vorgeschrieben.

Die Länder werden verpflichtet, beim jedem Ausstellen einer Fahrerbescheinigung für Kraftfahrer aus Drittstaaten zu prüfen, ob eine gültiger Nachweis über eine Berufskraftfahrer-Qualifikation vorliegt. Damit wird die Praxis in Deutschland an die der anderen EU-Staaten angeglichen.

Der Bundesrat muss der Verordnungsnovelle noch zustimmen. (roe)

Externer Link: Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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