BMVI will laute Güterwagen ab 2020 ausbremsen

Ziel des am Dienstag in die Verbändeanhörung gegangenen „Schienenlärmschutzgesetzes“ ist, dass die Lärmbelastung der Anwohner auch bei Vorbeifahrt „lauter“ Züge auf das Maß sinkt, das bei Vorbeifahrt eines Zuges aus Wagen mit „Flüsterbremsen“ entsteht. Dafür ist die Geschwindigkeit von Zügen mit lauten Wagen schon bei der Trassenzuweisung entsprechend zu drosseln. Die Konsequenzen in Form verlängerter Fahrzeiten und erzwungener Stopps für Überholungen hat das jeweilige Unternehmen zu tragen. Das BMVI geht davon aus, dass damit ein ausreichend hoher wirtschaftlicher Anreiz geschaffen wird, alle Wagen rechtzeitig auf leise Bremsen umzustellen.

Um einen Zug als „laut“ zu qualifizieren, reicht ein einziger Wagen ohne Verbundstoff- oder Scheibenbremse. Ist bei Trassenbeantragung noch nicht klar, ob ein Zug auch laute Wagen enthält, ist eine Trasse mit gedrosselter Geschwindigkeit zuzuweisen.

Ausnahmen eng umgrenzt

Nur dort, wo die Anliegerbelastung auch durch laute Güterzüge nicht die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung erreicht, muss die Geschwindigkeit nicht gedrosselt werden. Ausgenommen sind ferner Hafen- und Werksbahnen, weil dort ohnehin nicht schneller als 60km/h gefahren wird. Das BMVI geht ferner davon aus, dass Infrastrukturen nichtbundeseigener Eisenbahnen vom Gesetz nicht betroffen sind.

Ausnahmen von der Pflicht zur Flüsterbremse sieht das Gesetz nur für Wagen vor, die nach heutigem Stand nicht umgerüstet werden können; konkret gelte das etwa bei Raddurchmessern von weniger als 840mm, weil es dafür keine zugelassenen Verbundstoffsohlen gibt. Ausnahmen gelten auch für historische Fahrzeuge.

EIU und EVU in der Pflicht

Die Verpflichtung, die Geschwindigkeitsdrosselung umzusetzen, trifft zum die Infrastrukturbetreiber, speziell bei der Trassenzuweisung; zum anderen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Triebfahrzeugführer in der Pflicht.

Die Kontrolle soll das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übernehmen. Durch ein Monitoring-Netz von 15 bis 20 Messstellen an den Hauptstrecken soll die Einhaltung des Gesetzes überprüft werden. Ferner sind Stichproben der Dokumentation von Infrastruktur- und Verkehrsunternehmen geplant.

Für Verstöße sind Bußgelder bis 50.000 EUR vorgesehen. Bei wiederholten Verstößen darf die zuständige Behörde auch strecken- und tageszeitbezogene Höchstgeschwindigkeiten festlegen oder nächtliche Fahrverbote verhängen.

BMVI betont EU-Konformität

Viel Raum widmet das Verkehrsministerium der Beweisführung, dass das gewählte Verfahren EU-rechtskonform ist. Kernpunkt ist, dass alle Nutzer der Schienenwege unabhängig von ihrer Herkunft gleichermaßen betroffen sind und keine Vorgaben für die Art der Bremse gemacht werden.

Verworfen wird der Vorschlag, die Trassenpreise bis zu 30 Prozent zu spreizen. Erstens würde damit das Ziel der Lärmreduzierung verfehlt, weil es für nur gelegentlich nach Deutschland einfahrende laute Wagen billiger sein kann, auf eine Umstellung zu verzichten. Zum anderen sei die vom EU-Recht verlangte Einnahmeneutralität vorab kaum rechtssicher zu kalkulieren.

Im Begründungsteil wird außerdem hervorgehoben, dass mit dem Gesetz die EU-Umgebungslärm-Richtlinie umgesetzt wird. Dagegen lasse das EU-Recht offen, wie die Mitgliedstaaten das Recht auf Nutzung der Schieneninfrastruktur konkret ausgestalten.

Mit dem vom Bund bezuschussten lärmabhängigen Trassenpreissystem habe Deutschland außerdem seinen Beitrag geleistet, damit die Güterwagenbetreiber ihre Flotten rechtzeitig umstellen können.

Zum Stand der Umrüstung sind aktuell widersprüchliche Zahlen im Umlauf. Der Verkehrsbrief wird berichten, sobald noch offene Anfragen bei den Akteuren beantwortet worden sind. (roe)

Unfallforscher hochzufrieden mit Polizei-Fahrradstaffel

Das geht aus dem zweiten Evaluationsbericht hervor, den die am Projekt beteiligte Unfallforschung der Versicherer (UDV) am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat. Gegenüber dem 12-Monatszeitraum vor Einrichtung der Fahrradstaffel sank die Zahl der Unfälle mit schwerem Personenschaden binnen zwei Jahren um 28 Prozent auf jetzt 69. In dem zum Vergleich herangezogenen Bezirk Neukölln stieg sie hingegen im gleichen Zeitraum von 10 auf 13 (+30 Prozent).

Bei allen Unfällen (mit und ohne Personenschaden) ist in beiden Bezirken keine eindeutige Entwicklung zu beobachten. An 32 bekannten Unfallschwerpunkten für Radfahrer im Bezirk Mitte ging allerdings die Zahl der Unfälle um 54 Prozent zurück.

Dsiziplinierende Wirkung klar erkennbar

Relativ deutlich ist zu erkennen, dass die Existenz der Fahrradstaffel disziplinierend auf Radfahrer wirkt. Bei Befragung von Verkehrsteilnehmern aller Modi wurde den Radfahrern in Mitte deutlich mehr Rücksichtnahme und bessere Interaktion attestiert. In Neukölln verlief die Entwicklung entgegengesetzt. Allerdings konnten nur jeweils 90-150 Verkehrsteilnehmer befragt werden, so dass die Ergebnisse keine tatsächlich repräsentative Statistik darstellen.

In das Bild passt jedoch, dass es in Berlin-Mitte vor Einführung der Fahrradstaffel nur 10 Prozent der befragten Radfahrer für wahrscheinlich hielten, bei einem Rotlichtverstoß von der Polizei belangt zu werden. Nach zwei Jahren war es gut ein Drittel. In Neukölln nahm die gefühlte Entdeckungswahrscheinlichkeit hingegen ab.

UDV fordert Fortführung und Ausweitung des Versuchs

Siegfried Brockmann, Leiter der UDV, sprach sich angesichts der Ergebnisse dafür, den auf drei Jahre angelegten Versuch unbedingt fortzuführen und auch auf andere innerstädtische Bereiche auszuweiten.

Die aus 20 Beamten bestehende Berliner Fahrradstaffel wurde im Juli 2014 eingerichtet und ist nur im östlichen Teil des Bezirks Mitte aktiv. Anders als in anderen Städten ist sie das ganze Jahr über auschließlich im Fahrradbetrieb tätig und von 7 bis 20 Uhr im Dienst. (roe)

Externer Link: Präsentation der Evaluationsergebnisse

Aufgefischt 26.10.2016

Der Bundestags-Verkehrsausschuss hat bei seinen nichtöffentlichen Beratungen des BVWP 2030 offenbar Hochstufungen beschlossen, so der B311-Nordtrasse im Landkreis Sigmaringen. Darüber berichtet unter anderem der Südkurier.

Die Entscheidung über die Klagen gegen den niedersächsischen Teil der A20-Elbquerung soll am 10. November verkündet werden, teil das Bundesverwaltungsgericht mit.

Der Umweltrechtler Prof. Martin Führ hält in einem Gutachten für den Abgasskandal-Untersuchungsausschuss Abschalteinrichtungen zum „Motorschutz“ für unzulässig. Darüber hat das ZDF-Magazin Frontal 21 am Dienstagabend berichtet. Sowohl Hersteller als auch Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hätten bei den Typgenehmigung rechtswidrig gehandelt.

Laut Stern war dem Bundesumweltministerium seit 2012 der Verdacht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bekannt, dass Autohersteller eine Zykluserkennung verwenden, um bei Abgastests die Motorsteuerung zu verändern. Aus Sicht des Umweltministerium sei aber das KBA für solche Fragen zuständig gewesen.

Laut Kölnischer Rundschau sind die Schranken der Sperranlagen an der Leverkusener Brücke in den vergangenen Tagen wiederholt von Lkw-Fahrern zerstört worden worden. (roe)

Startschuss für 2. S-Bahn-Tunnel München

Das Finanzierungskonzept beruhe auf den verbindlichen und plausibilisierten Angeboten der Bauunternehmen, machte Landesverkehrsminister Joachim Herrmann am Dienstagabend zum Abschluss des Bahngipfels mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, Ministerpräsident Horst Seehofer und DB-Chef Rüdiger Grube deutlich.

Politik verspricht ehrliche Kosten von Anfang an

Die Kosten werden im Basisfall mit 3,2 Mrd. EUR veranschlagt. Hinzu kommen Risiken von 660 Mio. EUR, von denen aber nur für 70 Mio. EUR eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent ermittelt wurde. „Ich halte das für ehrlicher als mit 2,9 Mrd. EUR zu starten und dann alle zwei Jahre eine Diskussion zu haben“, sagte Seehofer. 2012 war das Vorhaben noch mit knapp 2,1 Mrd. EUR veranschlagt worden.

Von den 3,2 Mrd. EUR tragen der Bund 1,5 Mrd. EUR, das Land 1,4 Mrd. EUR, die Stadt München 155 Mio. EUR und die DB 150 Mio. EUR. Eventuelle Belastungen aus Risiken werden im Verhältnis 60:40 zwischen Bund und Land geteilt.

Komplizierte Finanzierungskonstruktion mit GVFG-Geld

Der Bundesanteil wird aus dem GVFG-Bundesprogramm (335 Mio. EUR/Jahr) finanziert; damit das Programm aber nicht komplett von diesem einem Projekt beansprucht wird, wird die Belastung über 30 Jahre gestreckt. Die fehlenden Bundesanteile wird der Freistaat vorfinanzieren. Seehofer betonte, dass wegen der Stammstrecke kein einziges anderes ÖPNV-Projekt in Bayern gefährdet sei.

„Leuchtturmprojekt in der Abwicklung“ angekündigt

Beim Bau sollen die Anregungen der Reformkommission Großprojekte einfließen. So sei ein „Partnering“ aller Beteiligten geplant, damit Konflikte frühzeitig beigelegt werden und nicht vor Gericht landen, erläuterte Dobrindt. Auch sei während des Baus eine kontinuierliche Risikobetrachtung geplant. „Das Projekt soll auch ein Leuchtturmprojekt in der Abwichlung sein.“

Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2017 geplant. Die Inbetriebnahme sagte DB-Chef Grube für den Fahrplanwechsel Ende 2026 zu.

Herrmann druckst bei NKV herum

Auffällig zugeknöpft zeigte sich Herrmann in der live übertragenen Pressekonferenz zu einer Frage nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis. Eine Zahl nannte er nicht und sagte stattdessen nur, dass das NKV auch im ungünstigsten Fall positiv sein werde. (roe)

Anhörungsverfahren kommt unter die Lupe

Ansatzpunkt ist das von den jeweils zuständigen Landesbehörden durchzuführende Anhörungsverfahren im Zuge des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens. Ziel des Anhörungsverfahrens ist es, dass alle relevanten öffentlichen und privaten Belange in die Abwägungsentscheidung des für die Planfeststellung zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) einfließen können.

In einem jetzt vom BMVI ausgeschriebenen Gutachten sollen nicht nur Verfahrensoptimierungen identifiziert werden, sondern gegebenenfalls auch Rechtsänderungen vorgeschlagen werden. Der Gutachter soll dabei dem im Juli eingesetzten Arbeitskreis „Optimierung der Anhörungsverfahren“ zuarbeiten, in dem Länder, BMVI, EBA und DB vertreten sind.

Die Gutachter sollen zum einen die Strukturen und Abläufe in den Anhörungsbehörden der Länder untersuchen und zum anderen die Kommunikation mit den EBA untersuchen. Ziel ist, praxistaugliche Checklisten, Vorlagen und Handlungsanleitungen zu erarbeiten.

Benchmarking mit dem Ausland

In einem weiteren Schritt sollen die Gutachter ein Benchmarking hinsichtlich Verfahrensdauer und Effizienz gegenüber anderen Infrastrukturen im Inland und in zwei bis drei weiteren europäischen Ländern vornehmen. „Auf dieser Basis sollen mögliche rechtliche Änderungen auf ihr Effizienzpotential (in Form von Zeitgewinn ohne Einbußen bei der Qualität) sowie mögliche Umsetzungsrisiken beurteilt werden.“

Der Abschlussbericht soll bis November/Dezember 2017 vorliegen. (roe)

BMVI trödelt bei Kleinen Anfragen, aber andere noch mehr

Dieses weit verbreitete Gefühl wird von einer Statistik des Bundeskanzleramts entkräftet. Wie Staatsminister Helge Braun auf eine Anfrage von Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer mitteilte, hat das BMVI in dieser Legislaturperiode in 92 Fällen Fristverlängerung erbeten. Es liegt damit unter allen Ministerien auf Platz 5. Spitzenreiter ist das Innenministerium (142 Fälle). Insgesamt wurden 901 Anträge gestellt. (roe)

BMWi AA BMI BMJV BMF BMAS BMEL BMVg BMFSFJ BMG BMVI BMUB BMBF BMZ
136 135 142 7 50 66 39 106 36 13 92 57 14 8

Quelle: Bundeskanzleramt

Aufgefischt 25.10.2016

Der bisher nicht in den BVWP 2030 aufgenommene Bau zweiter Gleise zwischen Niebüll und Klanxbüll (Strecke Hamburg-Westerland) und Brunsbüttel-Wilster soll nun doch in den „potenziellen Bedarf“ aufrücken und bewertet werden, berichten die SHZ-Zeitungen unter Berufung auf den schleswig-holsteinischen CDU-MdB Ingbert Liebing.

Laut Süddeutscher Zeitung wollen Bund, das Land Bayern und die Stadt München den Grundsatzbeschluss für den Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke fassen. Die Kosten werden auf 3,4 Mrd. EUR geschätzt.

Schon vor einer Anhörung der Stadt Stuttgart zum Bahnhofsprojekt S21 gibt es in der Ärger wegen der Einladungsliste, berichten die Stuttgarter Nachrichten. Die Landes-CDU bemängelt, dass ein S21-Kritiker aus dem Verkehrsministerium teilnimmt, die linke Opposition in der Stadt vermisst prominente Projektkritiker.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beginnt heute die mündliche Verhandlung von Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil des Elbtunnels im Zuge der A20, teilt das Gericht mit. (roe)

Kraftstoffpreise sollen ohne „Flexisteuer“ steigen

Vielmehr sei der angenommene Anstieg des Kraftstoffpreises um jährlich 2 Prozent auf eine sorgfältig modellierte Fortschreibung aus der Vergangenheit zurückzuführen, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. „Auch wenn in der Verkehrsprognose modellhaft lineare jährliche Veränderungsraten verwendet werden, trifft sie keine dezidierten Aussagen zu Entwicklungsverläufen zwischen den Jahren 2030 und 2010“, heißt es mit Blick auf die aktuell niedrigen Rohöl- und Kraftstoffpreise. „Tatsächlich sind durchaus merkliche Sprünge und Schwankungen oder selbst gegenläufige Entwicklungen in den Zwischenjahren nicht unvereinbar mit den Prognoseannahmen.“

Pkw-Fahrleistung deutlich preisabhängig

Sollten der Rohölpreis weiter auf dem jetzigen Niveau von 50 USD/Barrel verharren und die Steuersätze unverändert bleiben, würden laut grober Schätzung der Gutachter die Pkw-Fahrleistungen im Jahr 2030 um 5 bis 8 Prozent höher liegen als prognostiziert Fahrleistungswert liegen würde, erläutert das BMVI weiter. Beim Lkw-Verkehr sei der Effekt „deutlich geringer“, weil die Nachfrage nach Straßentransport nicht so stark vom Dieselpreis abhängt.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium im „Grünbuch Energieeffizienz“ ins Spiel gebrachte „Flexisteuer“ würde dazu dienen, mit flexiblen Steuersätzen Schwankungen der Rohstoffpreise zu glätten. (roe)

Externer Link: Antwort auf die Kleine Anfrage zu energiepolitische Rahmenbedingungen der Verkehrsprognose 2030

E-Auto-Kaufprämie kommt nicht voll beim Käufer an

Das geht aus der Antwort des Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Laut einem Bericht des Spiegel von Ende Juli haben Händler als Reaktion auf die Kaufprämie die sonst üblichen Rabatte gekürzt, so dass netto beim Verbraucher kaum ein Preisvorteil angekommen ist. Die Kaufprämie wird zur Hälfte vom Hersteller auf dessen Nettolistenpreis gewährt und zur anderen Hälfte direkt an den Käufer ausgezahlt.

Wie es in der Antwort heißt, hat das BMWi „von den Automobilherstellern den Nachweis erbeten, dass sich die Nettolistenpreise der Käuferinnen und Käufer um den Eigenanteil der Hersteller reduzieren“. Es sehe aber keine Möglichkeit, wie die Hersteller ihre Händler zur Weitergabe des gesamten Kaufprämien-Vorteils an die Endkunden zwingen könnten, heißt verklausuliert.

Das Ministerium räumt weiter ein, dass „einzelne Hersteller und Automobilhändler zudem in Erwartung der staatlichen Prämie vorab zeitlich befristet umfangreiche eigene Preisnachlässe gewährt haben (bis zu 5000 Euro).“ Es sei damit zu rechnen, dass sich nach dem Auslaufen die Verkaufspreise für Elektrofahrzeuge „wieder normalisieren“.

Auch während der „Abwrackprämie“ 2009 wurde beobachtet, dass sonst übliche Rabatte der Händler geringer ausfielen als sonst üblich oder gar nicht gewährt wurden. (roe)

Externer Link: Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage zum „Umweltbonus“ (Kaufprämie)

Aufgefischt 24.10.2016

Laut Süddeutscher Zeitung will das BMVI eine Stabsstelle Klimawandel einrichten. Dort sollen auch Themen wie Elektromobilität, Kraftstofffragen, die Stärkung der Schiene, die Förderung alternativer Antriebe oder auch die Kombination von Verkehrsmitteln zusammenlaufen.

Berlin will dem BMVI vorschlagen, in der Straßenverkehrsordnung die Ampelphasen für Fußgänger zu differenzieren, um ihnen besser signalisieren zu können, wann sie noch sicher über die Fahrbahn kommen. Das berichtet der Tagesspiegel. Bevorzugt wird ein rotes Blinklicht nach einer verkürzten Grünphase.

Zuguterletzt: Die Verkehrsministerium von Baden-Württemberg und Thüringen wollten in einer Studie Vor- und Nachteile einer Helmpflicht beleuchten. 400 Seiten hat der Gutachter für 200.000 EUR inzwischen vorgelegt, Landesverkehrsminister Winfried Hermann bezeichnet sie aber laut Rhein-Neckar-Zeitung als „nicht lesbar“. (roe)