Auch die Binnenschifffahrt wird vernetzt und automatisiert

Die von den Schiffen mit dem Automatischen Identifizierungssystem (AIS) erzeugten Daten sollen rechtssicher für Statistikerhebungen, Verkehrs- und Liegestellenmanagement sowie perspektivisch auch die Gebührenerhebung genutzt werden. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfes für eine Überarbeitung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vor, die die Regierung dem Bundesrat zugeleitet hat. Im günstigsten Fall würden die Binnenschifffahrt von rund 85 Prozent aller bisher manuell erledigten statistischen Meldungen entlastet.

Ausgeschlossen wird übrigens eine Weitergabe der Daten an die Polizei außer im Falle schifffahrtsbezogener oder schwerwiegender Straftaten (zum Beispiel Töungsdelikte). Der Bund befürchtet, das sonst die Akzeptanz von AIS leiden könnte.

Die WSV wird zudem ermächtigt, RIS-Daten den Transportbeteiligten zur Verfügung zu stellen.

Weiter sollen die früher bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen geführten Register über Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher sowie Ordnungswidrigkeiten in elektronischer Form bei der GDWS geführt werden.

Von 5000 EUR auf 10.000 EUR angehoben werden die Maximalsätze für Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten (§7 BinSchAufG).

Mit der Novelle wird das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ferner umfangreich redaktionell überarbeitet, unter anderem mit Blick auf die Einrichtung der GDWS und Änderungen im Europarecht. (roe)

Externer Link: Entwurf 3. Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

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