Der Bundesrechnungshof verdächtigt das BMVI und die DB, in der Frage des Ausbaus der Fehmarnsundquerung die Varianten mit Erhalt der Bestandsbrücke absichtlich schlechtzurechnen. Das geht aus einem Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt.
Kern des Streits ist, wie der zusätzliche Verkehr nach der Inbetriebnahme der festen Fehmarnbeltquerung aufgenommen werden kann. Das BMVI hat sich im September 2015 dafür ausgesprochen, zwei neue Querungen für Straße und Schiene zu bauen. Die Variante, die 1963 in Betrieb genommene kombinierte Bahn-Straßenbrücke als reine Straßenbrücke weiter zu nutzen, hat das Ministerium verworfen. Es begründet seine Entscheidung mit wirtschaftlichen Erwägungen und praktischen Überlegungen.
Widersprüche in der Bewertung von BMVI und DB
Der BRH hingegen zweifelt an den Berechnungsmethoden des BMVI und der DB, in deren Baulast die Bestandsbrücke fällt. Die angeblich zu hohen Aufwendungen für den Weiterbetrieb der Brücke seien nicht transparent aufgeschlüsselt worden; zudem sei das K.O.-Argument, während der Ertüchtigung der Brücke sei die Insel nicht erreichbar, nicht belegt worden. Die DB selbst erwäge, während des Ausbaus der Hinterlandstrecke auf dem Festland den Zugverkehr nach Fehmarn vier Jahre lang einzustellen. „Das ist – freundlich ausgedrückt – widersprüchlich“, sagte Bettina Hagedorn, Vorsitzende des Bundestags-Rechnungsprüfungsausschusses, im Gespräch mit dem Verkehrsbrief.
Rechnungshof: Bei Nichtstun droht Sperrung der Brücke
Weiter kritisiert der Rechnungshof, Instandhaltungskosten – namentlich für den Rostschutz und den Ersatz von Tragseilen im Umfang von mindestens 21 Mio. EUR – seien nur bei den Varianten eingerechnet worden, die eine langfristige Weiternutzung der Brücke vorsehen. Tatsächlich müsste diese Summe selbst dann, wenn bis 2028 eine Ersatzquerung gebaut wird, investiert werden, „um die Brücke bis dahin betriebs-, verkehrs- und standsicher zu halten und betriebliche Einschränkungen zu vermeiden“, schreibt der DRH. „Anderenfalls ist – auch nach Aussage der Bahn – nicht auszuschließen, dass die Fehmarnsundbrücke gesperrt werden muss.“
Hagedorn rief BMVI und DB dazu, die Verzögerungen auf dänischer Seite zu nutzen, um alle Varianten wirklich ergebnisoffen zu prüfen und dabei auch das jetzt wesentlich größere Zeitfenster für den Ausbau der Fehmarnsundquerung in die Überlegungen einzubeziehen.
Fehlanreize zulasten von Instandhaltung
Der Rechnungshof kritisiert überdies, es sei seit dem Jahr 2000 bekannt, dass der Rostschutz der Brücke erneuert werden müsse; unternommen habe die DB aber nichts. Der BRH vermutet einen Zusammenhang damit, dass die DB derartige Instandhaltungsmaßnahmen aus Eigenmitteln bestreiten muss, ein Neubau aber vom Bund finanziert werde. (roe)