Laut EU-Kommission wurden folgende Eckpunkte vereinbart:
- In ganz Europa dürfen ab 2020 eigenwirtschaftliche Personenverkehre uneingeschränkt angeboten werden
- Ab 2023 müssen alle bestellten Verkehre von den Aufgabenträgern europaweit ausgeschrieben werden
- Neue detaillierte Regeln für die diskriminierungsfreie Nutzung der Infrastruktur
- Transparenzregeln gegen die heimliche Quersubventionierung der Verkehrssparten von vertikal integrierten Bahnunternehmen über die Infrastruktur
Die „technische Säule“ umfasst:
- Einheitliche Fahrzeug- und Unternehmenszulassungen durch die Europäische Eisenbahn-Agentur (ERA)
- Ein „one-stop shop“ für Anträge auf solche Zulassungen
- Durchkämmen und Entrümpeln der nationalen Vorschriften
- Stärkere Rolle der ERA bei der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen
- Aufbau eines System für schnellen Austausch über Sicherheitsrisiken
- Stärkere Rolle der ERA bei der Zulassung von ERTMS/ETCS-Modifikationen
(roe)