Weg für 4. Eisenbahnpaket frei

Laut EU-Kommission wurden folgende Eckpunkte vereinbart:

  • In ganz Europa dürfen ab 2020 eigenwirtschaftliche Personenverkehre uneingeschränkt angeboten werden
  • Ab 2023 müssen alle bestellten Verkehre von den Aufgabenträgern europaweit ausgeschrieben werden
  • Neue detaillierte Regeln für die diskriminierungsfreie Nutzung der Infrastruktur
  • Transparenzregeln gegen die heimliche Quersubventionierung der Verkehrssparten von vertikal integrierten Bahnunternehmen über die Infrastruktur

Die „technische Säule“ umfasst:

  • Einheitliche Fahrzeug- und Unternehmenszulassungen durch die Europäische Eisenbahn-Agentur (ERA)
  • Ein „one-stop shop“ für Anträge auf solche Zulassungen
  • Durchkämmen und Entrümpeln der nationalen Vorschriften
  • Stärkere Rolle der ERA bei der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen
  • Aufbau eines System für schnellen Austausch über Sicherheitsrisiken
  • Stärkere Rolle der ERA bei der Zulassung von ERTMS/ETCS-Modifikationen

(roe)

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