Wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht des BRH heißt, gehe die beabsichtigte Einrichtung eines Achslast-Meßstellennetzes viel zu langsam voran. 2011 hatte die Regierung in Aussicht gestellt, rund 20 von einst 80 geplanten Meßstellen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Vorselektion für Überladungskontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr nutzen zu lassen. Tatsächlich wurden lediglich 41 Meßstellen überhaupt eingerichtet, die allerdings auch nur unzuverlässig funktionierten. Hinzu kommt, dass es hinter den Meßstellen Ende 2014 nur drei brauchbare Kontrollplätze gab. So wurden 2013 bei 85.000 erfassten Lkw knapp 1800 als „überladen“ zur Nachverwiegung selektiert – darunter offenbar auch Lkw im Kombinierten Verkehr mit einem zulässigen Gewicht bis zu 44t – , tatsächlich waren aber nur 261 Fahrzeuge überladen. Statistisch gesehen müsse ein Lkw-Fahrer nur alle 140 Jahre damit rechnen, auf Überladung kontrolliert zu werden. Der BRH halte es zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, wegen möglicher jährlicher Einsparungen beim Straßenerhalt in dreistelliger Millionenhöhe und zur Stärkung des Wettbewerbs für geboten, dass das BMVI seine Anstrengungen erhöht.
Brandenburg lastet Bund unzulässig Verwaltungskosten an
Wie der Rechnungshof weiter kritisiert, berechnet die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg dem Bund seit Jahren Verwaltungskosten für den Betriebsdienst, obwohl diese vom Land zu tragen wären. 2012 habe das Land zwar einen Teil der zuviel erhaltenen Zahlungen erstattet; bis heute würden aber weiterer Verwaltungsaufwand dem Bund angelastet, ohne dass das BMVI wirksam eine Rückforderung durchsetze. Der BRH beziffert die zuviel gezahlten Beträge auf 4,8 Mio. EUR. (roe)