Verkehrsforum wählt zwei neue Präsidiumsmitglieder

Mit Krenz, der aus seiner beruflichen Laufbahn heraus sowohl im Bahn- als auch im Luftfahrtgeschäft zu Hause ist, rückt zum ersten Mal ein Vertreter der Wettbewerbsbahnen in das DVF-Präsidium auf. Abellio ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen Staatsbahn NS.

Graf von Matuschka, mit dem Hochtief nach längerer Pause wieder im DVF-Präsidium vertreten ist, übernimmt neben dem Präsidiumssitz auch das Amt des Vorsitzenden des Lenkungskreises Infrastruktur.

Als weitere Präsidiumsmitglieder wurden turnusgemäß bestätigt: BLG-Chef Frank Dreeke, Siemens-Mobility-Chef Dr. Jochen Eickholt, Lufthansa-Vorstand Karl Ulrich Garnadt, DB-Vorstand Ronald Pofalla, Fraport-Chef Dr. Stefan Schulte und VDA-Präsident Matthias Wissmann. (roe)

Aufgefischt 26.4.2016

Am heutigen Dienstagabend findet im Kanzleramt abermals ein Autogipfel statt, auf dem über Kaufprämien für E-Autos gesprochen wird, wie unter anderem die Rheinische Post berichtet. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter spricht sich in einem Interview im Deutschlandfunk für eine Kaufprämie aus, die über einen Kfz-Steuer-Aufschlag auf besonders verbrauchsintensive Fahrzeuge erhoben wird.

Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger will in einem Gespräch mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nach Möglichkeiten suchen, wie der Ersatzneubau für die derzeit gesperrte Fechinger Talbrücke (A6) so beschleunigt werden kann, dass er nicht erst 2027 steht. Das berichtet der Saarländische Rundfunk. In einer Landtagsdebatte in der vergangenen Woche hatte sie sich für eine Aufnahme in die „Turboliste“ des Bundes (Verkürzung des Klageweges) ausgesprochen. (roe)

Viele Kompromissformeln im Mainzer Koalitionsvertrag

Im Grundsatz ziehen sich die Koalitionspartner auf die Position zurück, dass das Land die Entscheidungen im BVWP aufgrund der Entscheidungsbefugnis des Bundes umzusetzen sind. Über diese passive Position hinaus geht allerdings, dass die Koalition auch die Umsetzung der vom Bund nicht im vordringlichen Bedarf berücksichtigten Projekte weiter verfolgen will. Für den von der bisherigen rot-grünen Landesregierung abgelehnten sechsspurigen Ausbau der A643 (Mainz-Wiesbaden) wird Naturschutz-Ausgleich in Aussicht gestellt.

Neue Rheinbrücken wieder im Gespräch

Anders als Rot-Grün will die neue Koalition die Planung einer Mittelrheinbrücke (auf der Höhe von St. Goar/Goarshausen) „als welterbeverträgliches, kommunales Verkehrsprojekt“ wieder aufnehmen. Die Kommunen werden ebenfalls bei einer Machbarkeitsstudie für eine Brücke zwischen Bingen und Rüdesheim in die Pflicht genommen.

Vage Aussagen zu Landesstraßen

Die Koalitionspartner bekennen sich für die Landesstraßen zu „Erhalt vor Neubau“, wollen aber den Investitionsansatz nur „auf hohem Niveau verstetigen“. Ein Betrag wird nicht genannt. Der Landesrechnungshof hatte in einem Gutachten im August 2015 den Mehrbedarf auf mindestens 52 Mio. EUR/Jahr beziffert, um den Erhaltungsstau von damals 524 Mio. EUR binnen zehn Jahren abzubauen. Vage heißt es lediglich, dass für Investitionen in Landesstraßen und begleitende Radwege sowie den Aufbau von Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Mobilität „insgesamt“ 600 Mio. EUR ausgegeben werden soll.

Bahnlärm-Entlastung im Mittelrheintal angemahnt

Im Bahnkapitel nimmt der Schienenlärm im Mittelrhein eine prominente Stellung ein. Kritisiert wird, dass die Vorschlag einer alternative Güterverkehrsstrecke im Entwurf für den BVWP 2030 eine extrem niedrige Bewertung erhalten hat. „Wenn es um die gesundheitliche Beeinträchtigungen der vom Schienenlärm betroffenen Bevölkerung geht, müssen Bewertungsmaßstäbe angelegt werden, die diese unerträgliche Dauerbelastung adäquat abbilden. Dies ist bisher nicht ausreichend erfolgt.“ Die Koalition will daher spätestens bei der Behandlung des Ausbaugesetzes für die Schiene im Bundesrat darauf hinwirken, die alternativen Güterverkehrsstrecke doch nicht aufzunehmen. Unterstützt wird der Bund bei der Absicht, ab 2020 laute Güterzüge zu verbieten.

Land hält an Bahnreaktivierungen fest

Das Land, das in den 90er bundesweit Maßstäbe mit der Reaktivierung von Bahnstrecken gesetzt hat, will diese Geschichte weiterschreiben. Geplant sind eine „zügige Reaktivierung“ der Verlängerung der S-Bahn von Homburg nach Zweibrücken (mit Beteiligung des Saarlandes), der Ausbau der Weststrecke bei Trier sowie der Aartalbahn südlich von Diez – letztere wird aktuell durch Bürgereinwendungen verzögert.

Vergleichsweise vage fällt das Bekenntnis zur Hunsrück(-quer-)bahn aus. Das laufende Planfeststellungsverfahren werde bis zur Erlangung des Baurechts abgeschlossen. Durch den Rückgang der Passagierzahlen am Flughafen Hahn und den vierspurigen Ausbau der B50 haben sich die Rahmenbedingungen seit dem Anstoß zur Reaktivierung Mitte der 2000er Jahre deutlich verändert.

Vertiefung der Fahrrinne am Mittelrhein angestrebt

Die bei Umweltschützern umstrittene Vertiefung der Fahrrinne am Mittelrhein zwischen Mainz und St. Goar wird „unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange“ unterstützt. Nach dem Vorbild von NRW sollen Bestandsflächen und -anlagen der Binnenhäfen sowohl bei den landeseigenen als auch kommunalen Hafenanlagen gesichert und saniert werden – von der Sicherung von Ausbauflächen ist allerdings nicht die Rede. (roe)

Kritik an wackeliger Finanzierung des BVWP

Eisenkopf wies darauf hin, dass die Nullzins-Phase vermutlich noch mehrere Jahre andauern werde. Werde das ehrlich im nächsten Wegekostengutachten für die Lkw-Maut abgebildet – wo die Zinsen bisher fast die Hälfte der Kosten ausgemacht hätten – müsste die Lkw-Maut noch einmal deutlich sinken. Weiter sei zu erwarten, dass ein steigender Anteil der Elektroautos die Energie- und Kfz-Steuer erodieren lasse. Eisenkopf bemängelte ferner, dass im BVWP die Geldentwertung nicht berücksichtigt werde. 130 Mrd. EUR heute werden 2030 nur noch 99 Mrd. EUR wert sein.

Als positive Elemente stellten Eisenkopf wie auch ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker den Wegfall der Länderquoten heraus. Der Gedanke, das Gesamtnetz zu stärken – also an den Engpässen bevorzugt zu investieren – sei wiederzufinden, sagte Becker.

Öffentlichkeitsbeteiligung schwer handhabbar

Kritisch diskutiert wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung und ihre Form. Nicht nur Eisenkopf bemängelte, dass bei einer „echten“ Bürgerbeteiligung auch zulässig sein müsste, das „Ob“ eines Projektes in Frage zu stellen. Auch die Linken-Verkehrsexperten Sabine Leidig bemängelte, dass es nur nach „Akzeptanz“ gefragt werde, aber Projekte nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden sollen. Die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms kritisierte, dass es beim gewählten Ansatz der Bürgerbeteiligung zu Strategischen Umweltprüfung (SUP) sehr schwer sei, aus einer Projektperspektive ernstzunehmende Einwände zu formulieren, die auf SUP-Ebene ziehen. Aus ihrer eigenen BVWP-„Roadshow“ brachte sie die Erkenntnis mit, dass interessierte Öffentlichkeit sich vom BMVI bisher unzureichend informiert fühle. (roe)

Aufgefischt 25.4.2016

Der Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin ist ohne Ergebnisse für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen und die Bundesautobahngesellschaft zu Ende gegangen, wie unter anderem der Tagesspiegel berichtet.

Bild am Sonntag (nur Print/Abo Plus) hat eine Übersichtstabelle mit den Ergebnissen der RDE-Tests der KBA-Abgasnachmessungen veröffentlicht und damit eine Lücke des offiziellen BMVI-Berichts gestopft.

Im Südwesten erhitzt der zum „weiteren Bedarf“ herabgestufte Ausbau der A6 östlich von Weinsberg weiter die Gemüter, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet. (roe)

BMVI legt Bericht zum Dieselskandal vor

Hinweise auf eindeutig illegale Abschalteinrichtungen wie bei VW habe es aber bei den Fahrzeugen nicht gegeben.

Wie aus dem 134 Seiten starken Dokument hervorgeht, erfüllten nur beim Labortest alle 56 vom Kraftfahrt-Bundesamt nachgeprüften Modelle die Stickoxid-Grenzwerte oder lagen innerhalb der zulässigen Toleranzen. Schon geringe Variationen des Testzyklus – zum Beispiel mit warmen Motor, niedrigerer Außentemperatur oder 10 Prozent höheren Geschwindigkeiten – hatten zum Teil deutliche Grenzwertüberschreitungen zur Folge. Insgesamt wurden 650 Tests gefahren, sowohl im Labor als auch auf der Straße.

Heutige Fahrzeuge dem RDE-Test nicht gewachsen

Die von der EU im Herbst 2015 verabredete Prüfung im Realbetrieb (RDE) mit 2,1fachem Konformitätsfaktor hätte nur ein Viertel der 32 getesteten Euro-6-Fahrzeuge bestanden – darunter übrigens mehrere Modelle des VW-Konzerns. Zahlreiche Euro-6-Fahrzeuge stießen im RDE-Betrieb mehr Stickoxide aus als bei schweren Lkw der Euro-VI-Norm zulässig ist, wo die Werte im Betrieb ständig überprüft werden.

Hersteller legen EU-Vorschriften großzügig aus

Dobrindt ließ deutliches Unverständnis darüber durchblicken, dass die Hersteller teilweise schon bei Temperaturen unter 17 Grad die Abgasreinigung herunterregeln („Thermofenster“), und dafür die laut EU-Verordnung zulässige Begründung „Schutz des Motor vor Beschädigung“ anführen. Er sprach sich dafür aus, die EU-Verordnung so zu präzisieren, dass diese Begründung nur dann zieht, wenn ansonsten der Stand der Technik zieht. Außerdem seien derartige Praktiken vor der Typgenehmigung anzuzeigen. Das werde das KBA schon jetzt bei Typgenehmigungen in Deutschland verlangen. Nötig sei auch eine Präzisierung, was der „normale Gebrauch“ sei, bei dem die Abgasreinigung nicht ausgeschaltet werden darf.

Rückrufe vereinbart

Das BMVI hat mit den Herstellern der in Deutschland typgenehmigten Modelle mit deutlichen Grenzwertüberschreitungen einen „freiwilligen“ Rückruf vereinbart. Betroffen sind davon Audi, Daimler, Opel, Porsche und VW mit zusammen 630.000 Fahrzeugen in ganz Europa. Renault hat sich freiwillig angeschlossen. Wieviele Fahrzeuge deutscher Halter betroffen sind, ist noch unklar. Über problematische Fahrzeuge, die in anderen Ländern typgenehmigt worden sind – wie zum Beispiel Ford – seien die dortigen Zulassungsbehörden informiert worden. (roe)

Externer Link: Bericht der Untersuchungskommission

Länder wollen Schwertransport-Begleiter auch beleihen

Die Länderkamm schlug dem Bund am Freitag vor, bei der anstehende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Sowohl Verwaltungshelfer als auch Beliehene „müssen fachlich geeignet, zuverlässig, auch hinsichtlich ihrer Finanzen, und im Falle der Beleihung unabhängig von den Interessen der sonstigen Beteiligten sein.“ Mit dem letzten Nebensatz soll offenbar ausgeschlossen werden, dass sich Schwerlastspeditionen eigene Mitarbeiter oder Tochterfirmen beleihen lassen. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, in Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates – Polizei ist Ländersache – die Einzelheiten zu regeln.

Vorteil von beliehenen Dienstleistern gegenüber bloßen Verwaltungshelfern ist, dass bei beim Transport über Grenzen von Polizeidienststellen oder Ländergrenzen hinweg keine formelle Übergabe mit unfallträchtigen Standzeiten notwendig ist. Beliehene sollen auch „in ähnlicher Weise wie Polizeibeamte verkehrsrechtliche Anordnungen als eigenständige Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde treffen können“. Des BMVI hatte selbst eingeräumt, dass die Novelle der VwV-StVO nur für ca. 10 Prozent der Transporte Erleichterung bringt.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius berichtete am Freitag von dem Pilotversuch bei sich im Land. Dort haben als „Hilfspolizei“ gekennzeichnete private Dienstleister zur vollen Zufriedenheit von Wirtschaft und Polizei erfolgreich Schwertransporte begleitet.

Weitere Inhalte der StVG-Novelle sind:

  • Ausweitung der internetbasierten Ab- und Anmeldung von Kfz auf die Wiederanmeldung auf denselben Halter
  • Ermächtigung zur Verordnung eines Gebührenrahmens für die MPU („Idiotentest“)
  • Eindämmung des Führerscheintourismus durch Klarstellungen

Luftverkehr wird Verkehrswende weiter hinterherhinken

Selbst wenn im Luftverkehr ausschließlich klimaneutral erzeugte chemische Treibstoffe verwendet werden, bleiben klimaschädliche Effekte übrig, stellte Christian Hochfeld der Politikberatung Agora Verkehrswende heraus. Sie resultieren aus der besonderen Wirkung von Emissionen in hohen Atmosphärenschichten, Ruß und Kondensstreifen. In der Fachliteratur wird der „Emission weighting Factor“, mit dem der reine CO2-Ausstoß des Luftverkehrs zu multiplizieren ist, mit 2 bis 5 beziffert. Der einzige Ausweg ist nach Hochfelds Einschätzung der Verzicht auf chemische Treibstoffe.

GMBM sorgen nur für klimaneutrales Wachstum

Die GMBM nehmen nach jetzigem Stand nur die reinen CO2-Emissionen ins Visier, und auch nur jene, die ab 2020 hinzukommen. Statt eines Emissionshandelssystems (ETS), wie es Deutschland und die EU favorisiert hätten, wird es ein Offsetting-System geben – aus einer kerosinbezogenen Abgabe der Airlines werden damit zum Beispiel Aufforstungsprojekte finanziert. Die zusätzlichen Kosten werden auf 0,2 bis 1,8 Prozent des Airline-Umsatzes geschätzt. Wie von Regierungsseite zu hören war, sei das Offsetting anstelle eines ETS der Hebel gewesen, um die afrikanischen Staaten zu einer Zustimmung zu bewegen. Eine „Mini-Vollversammlung“ der ICAO Anfang Mai soll den Weg für die Annahme der Vereinbarung im Herbst ebnen.

Zuständigkeit für EU-Flüge umstritten

Die GMBM sollen nur internationale Flüge abdecken, für nationale Flüge können die Staaten eigene Regeln festlegen. Offen blieb, ob in diesem Zusammenhang künftig Deutschland das „Inland“ ist oder die EU. Gerüchten zufolge will die EU-Kommission am ETS für innergemeinschaftliche Flüge festhalten.

E-Mobilität auf Flughäfen stößt schnell an Grenzen

Die Energieeffizienzpotenziale an den Flughäfen sind offenbar erst in den letzten Jahren in Angriff genommen worden. Hauptansatzpunkte seien eine effiziente Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie eine stärker am tatsächlichen Bedarf orientierte Klimatisierung und Beleuchtung, erklärten mehrere Flughafenvertreter einhellig. Bei der Beleuchtung gebe es allerdings Konflikte mit dem Thema Sicherheit.

Einhellig warnten die Flughafenvertreter vor zu hohen Erwartungen an die Elektrifizierbarkeit der Bodenverkehrsdienste. Der Flughafen Frankfurt/Main kann dank Unterstützung des BMVI verschiedene Servicefahrzeuge mit elektrischem Antrieb erproben. Die Einsparung sei allerdings gemessen am Aufwand gering, stellte Andreas Eibensteiner von der Fraport AG heraus. Für die öfter als idealen Anwendungsfall genannten Elektrobusse auf dem Vorfeld sieht er im Frankfurter Umfeld mit geringen Standzeiten, langen Wegen und dem Platzverbrauch für Ladestellen oder Wechselakkustationen wenig Chancen. Am deutlichen kleineren Flughafen Stuttgart – wo es zwei Elektrobusse gibt – sei das Umfeld besser geeignet.

Viel Potenzial bei Bodenstrom und Kabinenluftversorgung

Deutlich höheres Einsparpotenzial für die Luftfahrt insgesamt erkennen die Flughafenvertreter einhellig bei der Versorgung stehender Flugzeuge mit Bodenstrom statt Strom aus der lauten und ineffizienten Hilfsturbine. Vielerorts fehlten aber Anschlüsse oder die Fluggesellschaften seien nicht bereit, den Strom angemessen zu vergüten. Auf ähnliche Schwierigkeiten stößt die Versorgung der Kabinen stehender Flugzeuge mit vorklimatisierter Luft vom Boden aus. (roe)

Sachsen-Anhalt bleibt beim Nein zum Lang-Lkw

Wir stellen uns gegen den Lang-LKW, sog. Gigaliner, da sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Verkehrsinfrastruktur darstellen und der Verkehrsverlagerung von der Straße hin zu anderen Transportformen entgegenstehen“, heißt es im Vertragsentwurf, der formal noch von Parteitagen der drei Partner gebilligt werden muss. Bisher hatte das Land nur „Transitverkehre“ auf den Autobahnen zugelassen.

Erhalt vor Neubau

Bei den Landesstraßen werden die Mittel auf 85 Mio. EUR aufgestockt. Davon sollen 65 Prozent oder rund 55 Mio. EUR in den Erhalt fließen. Der alte und voraussichtlich auch neue Verkehrsminister Thomas Webel hatte den Sanierungsstau vor der Wahl auf rund 460 Mio. EUR beziffert. Die Koalitionspartner verpflichten sich außerdem, die Straßenbauverwaltung mit ausreichend Planungskapazität auszustatten und sie wieder in die Lage zu versetzen, den Betriebsdienst mit eigenen Kräften wahrzunehmen.

Ausdrücklich bekennen sich die drei Partner zum Beibehalt der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen und zum Reformkonzept der Bodewig-II-Kommission.

A14 wird nur indirekt thematisiert

Nicht namentlich erwähnt wird der vor allem zwischen Grünen und CDU umstrittene Weiterbau der A14 von Magdeburg nach Nord. „Unbeschadet unterschiedlicher Haltungen der Koalitionspartner zu einzelnen Projekten des Bundesverkehrswegeplans sind die Partner übereingekommen, dass das Land für den Zeitraum dieser Vereinbarung die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens anerkennt und auch keine abweichenden bzw. weiterführenden Initiativen ergreift. Projekte im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans sind möglichst in der Reihenfolge ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) zu planen und umzusetzen.“ Dem einzigen noch ausstehenden Abschnitt der A14 wird im Entwurf für den BVWP 2030 ein NKV von 3,0 attestiert, was im Umfeld der anderen Projekte im Land eher unterdurchschnittlich ist.

Landes-Ladesäulenprogramm

Um die Elektromobilität zu fördern, soll sich die Regierung darauf konzentrieren, eine „bedarfsgerechte“ und für alle Fahrzeugtypen kompatible Ladeinfrastruktur („Landesnetz“) zu schaffen. Zweiter Schwerpunkt ist die Elektrifizierung der öffentlichen Fahrzeugflotten einschließlich von Linienbussen.

Schiene: Viele Forderungen, wenig Zusagen

Im Schienenverkehr gibt es umfangreiche Forderungen an Bund und DB. Vage bleiben die eigenen Zusagen. „Wir werden weiter den Erhalt und die Sanierung von Anschlussgleisen finanziell unterstützen“, heißt es ohne Nennung von Summen oder Förderinstrumenten. Nur den Harzer Schmalspurbahnen wird weitere Förderung fest zugesagt. „Auch die weiteren nichtbundeseigenen Bahnen bedürfen einer staatlichen Unterstützung“, wird festgestellt.

345-Tage-Ziel an der Elbe aufgegeben

Beim Dauerzankapfel Schiffbarkeit der Elbe neigt sich die Waagschale deutlich zugunsten des Umwelt- und Naturschutzes – aber in einer fast unverständlichen Kompromissformel: „Die Koalitionspartner wollen, dass der Fluss auch weiterhin als Bundeswasserstraße anerkannt bleibt“, heißt es zwar; ein Ausbau der Elbe werde von den Koalitionspartnern ebenso abgelehnt wie eine weitere Vertiefung und der Bau neuer Staustufen. „Dabei ist hinzunehmen, dass eine ganzjährige Schiffbarkeit (345 Tage) nicht gewährleistet ist.“ Weiter heißt es dann aber: „In diesem Rahmen ist die Elbe als wichtiger Verkehrsträger und Teil des Europäischen Verkehrsnetzes (TEN-T-Netz) durch geeignete Unterhaltungsmaßnahmen zu sichern, um damit verlässliche Schifffahrtsbedingungen zu gewährleisten.“ Verankert werden soll das alles in einem umfassenden Elbe-Konzept. (roe)