Aufgefischt 31.5.2016

Der Baukonzern Vinci hat am Montag nach eigenen Angaben den Bauvertrag für die feste Fehmarnbeltquerung unterzeichnet. Beteiligt am Konsortium sind auch zwei deutsche Baufirmen.

Autoleasingfirmen, eine wichtige Quelle für Gebrauchtwagen, schrecken vor der Anschaffung von Elektroautos für ihre Kunden zurück, weil die Wertentwicklung nicht absehbar ist. Das berichtet das Handelsblatt.

Die Lärmpausen am Frankfurter Flughafen gehen in den Regelbetrieb, berichtet unter anderem die Frankfurter Rundschau.

Am Mittwoch [nicht Dienstag, wie hier irrtümlich zu lesen war] wird der neue Gotthardtunnel eröffnet. Darüber berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung.

Reeder: Höherer Lohnsteuereinbehalt wirkt

„Die klugen politischen Entscheidungen geben uns in der schweren Krise Handlungsspielraum und schaffen neue Perspektiven für deutsche Seeleute“, sagte Nikolaus H. Schües, Inhaber der Reederei F. Laeisz und Mitglied des Verwaltungsrates des Reederverbandes VDR am Montag. Die Reederei hat in einem feierlichen Akt am Montag den Autotransporter MS Patara von Gibraltar auf Deutschland umgeflaggt. Drei weitere Autotransporter sollen im Juni folgen. Zwei sollen als Ausbildungsschiffe angemeldet werden sollen, um Schiffsmechaniker auszubilden.

Der VDR begrüßte die Erleichterungen ebenfalls. „Wir bekommen jetzt frischen Wind für die deutsche Flagge – und damit für die Beschäftigung von deutschen nautischen und technischen Offizieren an Bord“, sagte Hauptgeschäftsführer Ralf Nagel.

Wie der VDR weiter mitteilte, wird auch die Reederei Offen Anfang Juni ihr Flaggschiff, die MSC/CPOGenova fahrende (14.000 TEU), unter die deutsche Flagge rückflaggen. Gleichzeitig werden ein deutscher Kapitän und fünf deutsche Offiziere das Schiff übernehmen. Zuletzt fuhren von rund 3000 deutsch bereederten Handelschiffen nur noch 186 unter deutscher Flagge.

Linke: Verbindliche Zusagen der Reeder erforderlich

Der Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens zeigte sich am Montag skeptisch. „Ein Autofrachter macht noch lange keinen Sommer“, warnte er. Allein die Buxtehuder Reederei NSB flagge bis 2017 ihre letzten drei Dutzend Containerschiffe aus. Behrens forderte angesichts millionenschwerer Subventionen und Steuergeschenke verbindliche Zusagen der Reeder. „Die Reeder müssen verbindlich erklären, dass sie ihre Mannschaften wieder unter deutscher Flagge fahren lassen wollen. Wenn das nicht garantiert werden kann, müssen die Subventionen zurückgefordert werden.“ (roe)

BMVI hat keine Absicht, eine Busmaut einzuführen

Das bekräftigte Verkehrsstaatsekretärin Dorothee Bär in ihrer Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Matthias Gastel. „Das Wegekostengutachten 2013-2017 enthält ebenfalls keine Berechnung einer Busmaut“, schreibt sie.

Sowohl Gastel als auch seine Fraktionskollegin Valerie Wilms können diese Behauptung nicht nachvollziehen und verweisen auf Seite 21 im Wegekostengutachten 2013-2017. Dort wird für 2013 eine Infrastrukturmaut von 8,1 Cent/km errechnet, die bis 2017 auf 10,9 Cent/km steigt. „Dass das Verkehrsministerium nun behauptet, dass das Wegekostengutachten 2013-2017 die Busmaut nicht berechnete, zeugt entweder von grober fachlicher Unkenntnis oder ist eine dreiste Falschaussage“, sagte Gastel gegenüber dem Verkehrsbrief. „Es passt nicht zusammen, dass Verkehrsminister Dobrindt einerseits die Nutzerfinanzierung stärken und andererseits Busse weiterhin von der Maut ausnehmen will.“ Er verwies auf den eindeutigen Prüfauftrag im Gesetzentwurf.

Bei analoger Handhabung zum Lkw käme zur Infrastrukturmaut je nach Schadstoffklasse ein Zuschlag für externe Kosten der Luftverschmutzung hinzu. Diese reichen von 0 Cent für Euro VI bis 8,3 Cent für Euro 0. Die heute noch weit verbreitete Schadstoffklasse Euro V würde mit 2,1 Cent/km belastet werden. (roe)

BVWP-Bahnprojekte nach Polen in Warteposition

Wie das BMVI in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen schreibt, seien für den Ausbau der Strecken

  • (Berlin-) Angermünde-Stettin
  • Cottbus-Görlitz
  • Dresden-Görlitz-Grenze D/PL

verschiedene Projektzuschnitte angemeldet worden, die zu jeweils einer Fassung für die Bewertung konsolidiert werden müssen. Die Bewertung werde „frühestens im Laufe des Jahres 2017“ abgeschlossen.

Im Falle der Strecke Angermünde-Stettin sieht das BMVI keinen Widerspruch zum bilateralen Abkommen über den Ausbau von 2012. Es sehe einen Ausbau in Etappen vor. „Die Einordnung in den Potentiellen Bedarf des Entwurfs für den BVWP 2030 widerspricht dem Abkommen nicht.“ Allerdings beabsichtige die Regierung, 2017 schon die Finanzierungsvereinbarung über die Elektrifizierung abzuschließen. Beim Abschluss des Abkommens mit Polen 2012 wurde die Erwartung geäußert, dass die Strecke schon 2020 durchgehend zweigleisig für 160km/h ausgebaut und elektrifiziert ist. Im Vertragstext selbst ist allerdings kein Zieldatum verankert.

Vier Bahnprojekte disqualifiziert

Die ebenfalls für die Bahnverbindungen nach Polen relevanten Projektvorschläge

  • Wiederaufbau der Karniner Brücke zwischen Anklam und Usedom
  • Ausbau Lalendorf-Neubrandenburg-Pasewalk-Stettin,
  • Berlin-Küstrin-Kietz-Kostrzyn
  • Cottbus-Forst-Zary

wurden von der Bewertung für den BVWP ausgeschlossen, weil ein ausreichender Nutzen für den Personenfernverkehr oder den Güterverkehr nicht erkennbar war.

Die einzigen Projekte mit deutsch-polnischer Relevanz im BVWP-Entwurf sind die laufenden Vorhaben Ausbau Berlin-Frankfurt/Oder und die Gütermagistrale Hoyerswerda-Horka-Richtung Schlesien. (roe)

Bundesregierung: Prüfen autonomes Fahren noch

Wie Sprecherinnen beider Ministerien einmütig erklärten, handele es sich dabei um ein Ressortpapier des BMVI, das noch in der Regierung geprüft und abgestimmt werden müssen (siehe auch hier). „Wir befinden uns da in der Prüfung dessen, inwieweit es Regelungen zum autonomen Verfahren auch im Haftungsbereich geben soll“, sagte die BMJV-Sprecherin.

Die BMVI-Sprecherin ergänzte, einen Zeithorizont für die angestrebte Änderung von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung gebe es noch nicht.

Das Handelsblatt hatte am Montag von einem ernsthaften Konflikt zwischen BMVI und BMJV berichtet (siehe hier). (roe)

Aufgefischt 30.5.2016

Nach einem Bericht des Spiegel, der sich auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Bundestags-Haushaltsauschuss beruft, soll Toll Collect für die Vorbereitung des Mautsystems für die Bundesstraßenmaut 503 Mio. EUR erhalten.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt stößt mit seinem Anliegen, die „Fahrer“ autonom fahrender Autos von der Haftung freizustellen (siehe hier), auf Widerstand bei Bundesjustizminister Heiko Maas. Das berichtet das Handelsblatt. (Die beiden Ministerien haben die Darstellung am Montag deutlich relativiert, siehe hier)

Nach einem Bericht der Bild-Zeitung soll der scheidende Frankfurter Bürgermeister und Dezernent Olaf Cunitz (Grüne) als Staatssekretär ins hessische Verkehrsministerium kommen. Dem bisherigen Staatssekretär Mathias Samson sagt Bild Wechselambitionen nach Baden-Württemberg nach. (roe)

Bundesstraßenmaut kommt ins Parlament

Das geht aus dem endlich bekannt gewordenen Kabinettsentwurf für die Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes hervor. Die am Freitag dem Bundesrat zugeleitete Fassung hat gegenüber dem Entwurf vom April (siehe hier) nur marginale redaktionelle Änderungen erfahren. So wird unter anderem klargestellt, dass als Mautschuldner in letzter Instanz nur derjenige ist, dem das Kennzeichen des Motorfahrzeugs zugeteilt worden ist. In der vorherigen Fassung war allgemeiner vom „Fahrzeug“ die Rede. (roe)

Externer Link: Entwurf für das vierte Bundesfernstraßenmautänderungsgesetz

EU-Generalanwalt: Vorwürfe wegen DB teilweise berechtigt

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof unterstützt in seinem am Donnerstag vorgelegten Schlussantrag die Position der Kommission, Deutschland habe nicht sichergestellt, dass durch die Art der Rechnungsführung kontrolliert werden kann, ob verbotenerweise öffentliche Gelder für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur auf Verkehrsleistungen übertragen werden. Damit habe Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus dem ersten Eisenbahnpaket verstoßen (damals Richtlinie 91/440).

Nicht belegt sieht der Generalanwalt hingegen den Vorwurf, es seien tatsächlich Gelder und Gewinne aus der DB-Infrastruktur- in die DB-Verkehrssparte geflossen. Das sei allerdings der bereits gerügten mangelhaften Transparenz der Rechnungsführung geschuldet. Der Finanzierungskreislauf Schiene hat diesen Streit aber offenbar gegenstandslos gemacht: „Dem ist noch hinzuzufügen, dass die LuFVII, wie es scheint, seit 2015 Klarheit im Hinblick auf die Verwendung der Nettoergebnisse der Infrastrukturunternehmen geschaffen hat: Sie sind nämlich auf den Bund zu übertragen, um im selben Tätigkeitsbereich reinvestiert zu werden“, erklärt der Generalanwalt.

Schließlich weist der Generalanwalt die Forderung der Kommission zurück, DB Regio müsse jeden SPNV-Auftrag einzeln ausweisen, um eventuelle Überkompensationen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch öffentliche Mittel transparent zu machen. Dies sei zwar möglicherweise wünschenswert, lasse sich aber aus dem EU-Recht nicht ableiten.

In den meisten Fällen folgt der Europäische Gerichtshof bei seiner Entscheidung – die üblicherweise ein halbes Jahr später folgt – den Empfehlungen des Generalanwalts. (roe)

Externer Link: Schlussantrag des Generalanwalts

Aufgefischt 27.5.2016

Die FAZ beleuchtet das Agieren der Deutschen Umwelthilfe im Dieselskandal und bei anderen Themen, und rückt sie in die Nähe eines Abmahnvereins.

Die Sächsische Zeitung berichtet unter Berufung auf Angaben der DB, dass sich der Ausbau der Strecke (Berlin-) Blankenfelde-Dresden für 200km/h wegen Schwierigkeiten bei der Einführung des Zugsicherungssystems ETCS erneut um zwei Jahre bis 2020 verzögert.

Die Welt beschäftigt sich mit der Frage, welche Faktoren den Bürgerprotest gegen Verkehrslärm bestimmen. Als Beispiele zieht sie den Fluglärm über Südbaden und eine Berliner Hauptverkehrsstraße heran. (roe)

Automatisiertes Fahren soll zügig in den Regelbetrieb

Dazu will das Ministerium das „innovationsfreundlichste Straßenverkehrsrecht der Welt“ schaffen, heißt im „Strategiepapier Digitales Souveränität – Automatisiertes Fahren“, das in dieser Woche auf der Kabinettsklausur vorgestellt wurde. In einer Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), will das BMVI festschreiben, dass automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt sind. Eine Anfrage des Verkehrsbriefs beim BMVI, ob es für die Gesetzesänderung schon einen Zeithorizont gibt und ob dafür eine vorherige Änderung der Wiener Abkommens über den Straßenverkehr notwendig ist, blieb bis Donnerstagnachmittag unbeantwortet.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll ferner festgeschrieben werden, „dass die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers darstellt“. Damit sollen zusätzliche Haftungsrisiken für die „Fahrer“ ausgeräumt werden.

Ethische Fragen noch offen

Um die ethischen Fragen zu klären, will das BMVI eine Kommission unter Beteiligung von Wissenschaft, Automobilindustrie und Digitalwirtschaft gründen. Sie soll klare Leitlinien für die Algorithmen entwickeln, die die Fahrzeugreaktionen in Risikosituationen bestimmen. Ein Grundsatz sei, dass ein Sachschaden einem Personenschaden immer vorzuziehen ist. Bei unvermeidlichem Personenschaden sei eine Abwägung nach den Qualitäten der Menschen unzulässig.

Städtisches digitales Testfeld geplant

Noch in diesem Jahr soll das digitale Testfeld Autobahn (A9 München-Nürnberg) um eine Stadtkomponente erweitert werden. Gerüchten zufolge soll es sich um den an der A9 gelegenen Audi-Hauptsitz Ingolstadt handeln. Eines der zentralen Themen sei dabei die Kommunikation automatisierter Fahrsysteme mit Fußgängern und Radfahrern. (roe)

Externer Link: Strategiepapier Digitale Souveränität – Automatisiertes Fahren