Wie das BMVI in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen schreibt, seien für den Ausbau der Strecken
- (Berlin-) Angermünde-Stettin
- Cottbus-Görlitz
- Dresden-Görlitz-Grenze D/PL
verschiedene Projektzuschnitte angemeldet worden, die zu jeweils einer Fassung für die Bewertung konsolidiert werden müssen. Die Bewertung werde „frühestens im Laufe des Jahres 2017“ abgeschlossen.
Im Falle der Strecke Angermünde-Stettin sieht das BMVI keinen Widerspruch zum bilateralen Abkommen über den Ausbau von 2012. Es sehe einen Ausbau in Etappen vor. „Die Einordnung in den Potentiellen Bedarf des Entwurfs für den BVWP 2030 widerspricht dem Abkommen nicht.“ Allerdings beabsichtige die Regierung, 2017 schon die Finanzierungsvereinbarung über die Elektrifizierung abzuschließen. Beim Abschluss des Abkommens mit Polen 2012 wurde die Erwartung geäußert, dass die Strecke schon 2020 durchgehend zweigleisig für 160km/h ausgebaut und elektrifiziert ist. Im Vertragstext selbst ist allerdings kein Zieldatum verankert.
Vier Bahnprojekte disqualifiziert
Die ebenfalls für die Bahnverbindungen nach Polen relevanten Projektvorschläge
- Wiederaufbau der Karniner Brücke zwischen Anklam und Usedom
- Ausbau Lalendorf-Neubrandenburg-Pasewalk-Stettin,
- Berlin-Küstrin-Kietz-Kostrzyn
- Cottbus-Forst-Zary
wurden von der Bewertung für den BVWP ausgeschlossen, weil ein ausreichender Nutzen für den Personenfernverkehr oder den Güterverkehr nicht erkennbar war.
Die einzigen Projekte mit deutsch-polnischer Relevanz im BVWP-Entwurf sind die laufenden Vorhaben Ausbau Berlin-Frankfurt/Oder und die Gütermagistrale Hoyerswerda-Horka-Richtung Schlesien. (roe)