Automatisiertes Fahren soll zügig in den Regelbetrieb

Dazu will das Ministerium das „innovationsfreundlichste Straßenverkehrsrecht der Welt“ schaffen, heißt im „Strategiepapier Digitales Souveränität – Automatisiertes Fahren“, das in dieser Woche auf der Kabinettsklausur vorgestellt wurde. In einer Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), will das BMVI festschreiben, dass automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt sind. Eine Anfrage des Verkehrsbriefs beim BMVI, ob es für die Gesetzesänderung schon einen Zeithorizont gibt und ob dafür eine vorherige Änderung der Wiener Abkommens über den Straßenverkehr notwendig ist, blieb bis Donnerstagnachmittag unbeantwortet.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll ferner festgeschrieben werden, „dass die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers darstellt“. Damit sollen zusätzliche Haftungsrisiken für die „Fahrer“ ausgeräumt werden.

Ethische Fragen noch offen

Um die ethischen Fragen zu klären, will das BMVI eine Kommission unter Beteiligung von Wissenschaft, Automobilindustrie und Digitalwirtschaft gründen. Sie soll klare Leitlinien für die Algorithmen entwickeln, die die Fahrzeugreaktionen in Risikosituationen bestimmen. Ein Grundsatz sei, dass ein Sachschaden einem Personenschaden immer vorzuziehen ist. Bei unvermeidlichem Personenschaden sei eine Abwägung nach den Qualitäten der Menschen unzulässig.

Städtisches digitales Testfeld geplant

Noch in diesem Jahr soll das digitale Testfeld Autobahn (A9 München-Nürnberg) um eine Stadtkomponente erweitert werden. Gerüchten zufolge soll es sich um den an der A9 gelegenen Audi-Hauptsitz Ingolstadt handeln. Eines der zentralen Themen sei dabei die Kommunikation automatisierter Fahrsysteme mit Fußgängern und Radfahrern. (roe)

Externer Link: Strategiepapier Digitale Souveränität – Automatisiertes Fahren

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