Jüngsten polnischen Forderungen, die Oder auch entlang der deutsch-polnischen Grenze wieder für die gewerbliche Güterschifffahrt zu ertüchtigen, sind bisher noch keine konkreten Schritte gefolgt. Weiterlesen
Aufgefischt 26.5.2016
Der nach wie vor umgeleitete Lkw-Verkehr von der Fechinger Talbrücke löst an der Umleitungsstrecke Bürgerprotest aus, berichtet der Saarländische Rundfunk. Die zur Durchsetzung des Gewichtslimits eingerichtete automatische Höhen- und Gewichtskontrolle habe seit Pfingsten 290 Mal ausgelöst, heißt es in einem weiteren Bericht des SR.
Das größte der vier Pilotprojekte des BMVI für digitales Planen und Bauen (Building Information Modeling/BIM), der 4,2km lange Bahntunnel Rastatt, ist am Mittwoch mit dem Tunnelanstich in die heiße Phase gegangen. Das meldet das BMVI. Mit BIM sollen die Bauphasen besser aufeinander abgestimmt und Schnittstellenprobleme zwischen den Gewerken vermieden werden.
Zuguterletzt: In China wird ein Riesenbus geplant, der wie ein Katamaran über die Pkw hinwegfahren soll. Das berichtet die Luxemburger Zeitung L–essentiel Deutsch. Das Luxemburger Verkehrsministerium vertraut aber lieber auf die geplante Straßenbahn. (roe)
Kosten für Fehmarnbelt- Anbindung weiter offen
Während im BVWP 1,517 Mrd. EUR veranschlagt werden, hatte die DB Netz AG 1,7 Mrd. EUR veranschlagt. „Die Differenz ergibt sich, da die im Rahmen der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung im BVWP durch einen unabhängigen Gutachter durchgeführte Kostenberechnung von pauschalen Risiken und Planungskosten bezogen auf die Baukosten ausgeht, während bei den Kostenangaben der DB Netz AG dem Planungsstand entsprechende Werte (Bau- und Planungskosten, Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit) zu einem bestimmten Preisstand geschätzt werden“, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken.
In der BVWP-Kostenschätzung wird unter anderem eine neue zweigleisige Fehmarnsundbrücke pauschal mit 120 Mio. EUR angesetzt. Belastbare Zahlen lägen erst Ende 2017 vor, wenn die Vorplanung abgeschlossen sei. Derzeit lässt das BMVI verschiedene Brücken- und Tunnelvarianten prüfen. Laut der ostholsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn hat die DB schon 2014 für die Fehmarnsundbrücke Kosten zwischen 271,7 und 405,6 Mio. EUR kalkuliert.
Was ist „wesentliche Kostensteigerung“?
Wie schon in früheren Fällen weicht das BMVI der Frage aus, wann eine „wesentliche Kostensteigerung“ vorliegt, die gemäß Staatsvertrag zu neuen Verhandlungen mit Dänemark berechtigen würde. Es verweist auf eine Antwort von Anfang März, wonach beide Seiten sind nach wie vor entschlossen sind, … alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um das Projekt gemäß den Annahmen zu verwirklichen“. (roe)
Rechnungshof und Verkehrsminister in Kiel sehen Straßenbau in Gefahr
Fremdvergabe keine Lösung
Der Rechnungshof hatte in seinen „Bemerkungen 2015“ angemahnt, dem Sanierungsstau bei Brücken im Zuge von Landesstraßen mehr Gewicht beizumessen. Der LBV-SH werde „mehr Personal für die Planung der Ersatzmaßnahmen, die Ausschreibung und Bauüberwachung einstellen müssen.“ Ein vermehrter Einsatz externer Ingenieurbüros sei nicht ausreichend, da auch die Büros Kapazitäten abgebaut hätten.
Das Landesverkehrsministerium stimmt dem zu: Es habe sich vergangenen Jahren gezeigt, „dass auch die Ingenieurbüros oftmals an ihren Kapazitätsgrenzen angekommen sind und selbst kleinere Aufträge oftmals nicht fachgerecht und terminlich zufriedenstellend erledigen konnten“, heißt es in einem Bericht an den Landtag. „Auch ist der Aufwand, der durch die unerlässliche intensive Betreuung der beauftragten externen Ingenieurbüros seitens des LBV-SH entsteht, erheblich und nicht zu unterschätzen.“
Schuldenbremse und Energiewende schlagen zu
Wie aus dem Bericht des Ministeriums hervorgeht, sollen unter anderem wegen der Schuldenbremse im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) von 2014 bis 2020 98 Planstellen über alle Hierarchieebenen wegfallen. Im gleichen Zeitraum erreichten 216 Mitarbeiter das Rentenalter.
Ergänzend ist aus dem Ministerium zu hören, das aus Altersgründen freiwerdende Stellen in den besonders prekären Planungsbereich umgeschichtet werden. Dort komme allerdings erschwerend hinzu, dass der LBV-SH im Zuge der Energiewende nach 2011 rund ein Dutzend qualifizierte Planer an das Umweltressort abgeben musste, damit sie dort den Bau von Energieleitungen vorbereiten können. Diese Lücke sei erst jetzt wieder gefüllt worden.
Ministerium bleibt Zahlen schuldig
Nötig sei aber auch eine langfristige Strategie für Sanierung, Ertüchtigung und Ersatz, mahnt der Rechnungshof. „Von der Ersatzstrategie hängt konkret die Zahl der notwendigen Ingenieure ab.“ Ebenfalls sei dem LBV-SH bewusst, dass der Ersatz der Rader Hochbrücke und der Neubau der Fehmarnbeltquerung zusätzliches Personal erfordern wird.
Das Ministerium erinnert seinerseits daran, dass der Bund die Mittel für die Erhaltung aufstocken will. „Dadurch werden voraussichtlich auch zusätzliche personelle Ressourcen benötigt.“ Die auch vom Landtags-Finanzausschuss geforderte konkrete Bezifferung des Personalbedarfs bleibt das Ministerium in seinem Bericht jedoch schuldig.
Verkehrsstaatssekretär Frank Nägele erklärte gegenüber den Lübecker Nachrichten vom Mittwoch, bis zur Landtagswahl im Mai 2017 habe man alle Aufgaben im Griff. Dann aber müsse eine neue Regierung neu darüber debattieren, ob die Stellen beim LBV tatsächlich weiter gekürzt werden sollen. Wenn ja, müsse man über Aufgabenreduzierung sprechen, zum Beispiel über Einsparungen beim Winterdienst.
„Mittelfristige Erhaltungsstrategie ausreichend“
Explizit abgelehnt wird die vom Finanzausschuss geforderte Zehnjahresstrategie für die Brückenerhaltung: „Aufgrund der kontinuierlich laufenden Brückenprüfung und der sich dadurch ständig verändernden Bauwerksdatenbank und der damit verbundenen Änderung der Prioritätenreihung ist es nicht zielführend, eine starre Erhaltungsstrategie für die nächsten 10 Jahre aufzustellen“, schreibt das Ministerium. Es sei nicht absehbar, welche neuen Schäden bis zur nächsten Bauwerksprüfung bei einer Brücke eintreten und wie sich diese auf die Zustandsnote auswirken werden.
Der LBV-SH plane daher auf Grundlage eines kontinuierlich fortgeschriebenen fünfjährigen (mittelfristigen) Erhaltungsprogrammes für alle Brücken von Bund, Land und Kreisen. „Maßnahmen über dieses Zeitfenster hinaus werden als zukünftiger Bedarf mit ins Erhaltungsprogramm aufgenommen.“ (roe)
Aufgefischt 25.5.2016
Der ÖPP-Ausbau der Autobahn A7 nördlich von Hamburg hinkt dem Zeitplan hinterher, berichtet das Hamburger Abendblatt. Grund sind nach Angaben des Baukonsortiums Planungsengpässe in der Startphase. Der Fertigstellungstermin sei aber weiterhin zu halten.
Eine Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Die beiden Landkreise lehnten es ab, sich an den Kosten für eine Machbarkeitsstudie zu beteiligen, berichtet der SWR. Die Kostenbeteiligung der Kreise wäre laut Mainzer Koalitionsvertrag Voraussetzung dafür, dass das Land Rheinland-Pfalz auch Geld in die Hand nimmt.
Die Entscheidung über mehr Flüge am Flughafen Düsseldorf wird die Landesregierung wohl erst nach der NRW-Landtagswahl im Frühjahr 2017 fällen, vermutet die Rheinische Post. (roe)
Finanzierung des A6-Ausbaus wird mittelfristig akut
Laut Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen wird voraussichtlich 2019 das Baurecht für die Gesamtstrecke erlangt. Zwei Teilabschnitte warten auf den Gesehen-Vermerk, für drei Teilabschnitte werden aktuell die RE-Vorentwürfe erstellt, und für zwei Teilabschnitte laufen die Voruntersuchungen. Dennoch ist das Gesamtprojekt im BVWP-Entwurf bekanntlich nur als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) gelistet, ein Baubeginn in der Laufzeit des BVWP ist also nicht vorgesehen.
ÖPP-Hinweis wird nachgetragen
Ebenfalls unklar bleibt, welche Rolle eine mögliche Verwirklichung als Öffentlich-private Partnerschaft spielt. Das BMVI hatte das Projekt 2015 als mögliches ÖPP der „neuen Generation“ nominiert, im BVWP-Entwurf fehlte jedoch jeglicher Hinweis darauf. Nun schreibt das BMVI, „der fehlende Hinweis auf das ÖPP-Projekt wird noch in geeigneter Weise ergänzt“. Eine „überschlägige Wirtschaftlichkeitseinschätzung im Sinne des PPP-Eignungstests gemäß FMK-Leitfaden“ habe die ÖPP-Eignung belegt. Die als nächste Stufe fällige „vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ könne stattfinden, sobald Baurecht vorliegt.
Der Frage, ob es informelle Zusagen des BMVI an den CDU-Wahlkreisabgeordneten Christian von Stetten gebe, das Projekt als ÖPP umzusetzen, weicht das Ministerium aus. Explizit wird jedoch darauf verwiesen, dass nicht der BVWP, sondern der vom Bundestag zu beschließende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen die Grundlage für den Ausbau der Bundesfernstraßen darstellt. Der örtliche Grünen-Abgeordnete Harald Ebner vermutet, dass das BMVI versucht, mit einem ÖPP-Ausbau über das vergleichsweise schlechte Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,5 hinwegzugehen. (roe)
Kartellamt stoppt DB-Vertriebspraxis
Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, hat sich die DB als Ergebnis eines Verfahrens wegen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu folgenden Schritten verpflichtet:
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Die Koppelung zwischen der gesetzlich verlangten Tarifkooperation einerseits und der für den Reisenden wünschenswerten Vertriebskooperation andererseits wird gelockert, „Knebelverträge“ aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der DB sind nicht mehr zulässig.
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Die Provisionssätze für den wechselseitigen Vertrieb von Fahrkarten werden gesenkt und symmetrisch ausgestaltet – bisher hatte die DB den Wettbewerbern höhere Provisionen in Rechnung gestellt als sie selber gezahlt hat.
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Wettbewerber im SPNV erhalten die Möglichkeit, künftig DB-Fernverkehrstickets an eigenen Fahrkartenautomaten zu verkaufen.
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Aus Mietverträgen für Läden in DB-Bahnhöfen werden Klauseln gestrichen, die ein Verkaufsverbot von Fahrkarten durch Dritte vorsahen
Die Verfügung des Kartellamts, mit der die Selbstverpflichtung für rechtlich verbindlich erklärt worden ist, ist bis Ende 2023 befristet. Die Behörde hatte das Verfahren im Januar 2014 eingeleitet.
Die Wettbewerbsbahnen im Verband Mofair begrüßten die Lösung. „Es bleibt noch einiges zu tun, aber wir erreichen jetzt ein großes Stück mehr Fairness im Fahrausweisvertrieb“, erklärte Vorstandsmitglied Christian Schreyer. Der Verband plädiert für einen unternehmensunabhängigen einheitlichen Deutschland-Tarif. Der alternative Verkehrsclub VCD begrüßte die Entscheidung ebenfalls, sprach sich aber dafür aus, mittelfristig einen unternehmensübergreifenden unabhängigen Vertrieb zu schaffen. (roe)
Externer Link: Fallbericht des Bundeskartellamts
Kaufprämie geht an KEP-Branche vorbei
- Regionales Cluster für alternative Antriebe angeregt
- Kritik an Plänen für blaue Plakette
- Sendungswachstum beschleunigt sich
Die Kaufprämie für Elektroautos wird die Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) nicht bei der Umstellung auf alternative Antriebe voranbringen. Weiterlesen
Aufgefischt 24.5.2016
Die Piraten haben Verfassungsbeschwerde gegen die Kennzeichenerfassung bei der Pkw-Maut eingereicht, berichtet der Heise-Newsticker. Sie sehen den Datenschutz verletzt.
Beschäftigte der Autobahndirektion Südbayern haben am Montag nach einem Aufruf von Verdi gegen die Pläne für eine Bundesfernstraßengesellschaft demonstriert, berichtet der Bayerische Rundfunk.
Im Grenzgebiet zwischen Niedersachsen und Ostwestfalen wird heiß über den Plan diskutiert, mit einer Neubaustrecke das Nadelöhr bei Minden zu entschärfen. Darüber berichtet unter anderem die Hannoversche Allgemeine. (roe)
EU schärft Beihilfe-Begriff nach
Laut einer Bekanntmachung der Generaldirektion Wettbewerb gilt der Grundsatz, dass öffentliche Investitionen für den Bau oder die Modernisierung von Infrastruktur keine staatliche Beihilfe darstellen, wenn die betreffende Infrastruktur nicht unmittelbar mit anderen Infrastrukturen der gleichen Art im Wettbewerb steht. Das gelte in der Regel für Straßen, Eisenbahnen und Binnenwasserstraßen. Dagegen stünden Flughäfen oder Häfen häufig im Wettbewerb mit ähnlichen Infrastrukturen. Dort könnten öffentliche Mittel einen Wettbewerbsvorteil schaffen. „Daher müssen solche Finanzierungen vorab von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft werden“, teilte die Kommission mit.
Keine Beihilfe liegt vor, wenn Betreiber und die Nutzer einer öffentlich geförderten Infrastruktur einen marktüblichen Preis zahlen. Die Beihilfen dürfe also nicht an den Betreiber oder die Nutzer dieser Infrastruktur weitergegeben werden. Als Beispiel nennt die Kommission einen mit öffentlichen Mitteln errichteten Flughafen: Werde der Flughafenbetreiber in einem wettbewerblichen Auswahlverfahrens ermittelt, liege keine staatliche Beihilfe zugunsten des Flughafenbetreibers vor.
Außerdem soll sich die EU-Beihilfenkontrolle auf öffentliche Investitionen mit grenzübergreifenden Auswirkungen konzentrieren. Zuwendungen für lokale Infrastrukturen oder lokale Dienstleistungen, die kaum von Kunden aus anderen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, sollen nicht unter die EU-Beihilfevorschriften.
Mit der Bekanntmachung will die EU mehr Rechtssicherheit schaffen und die Bürokratie verringern. Gleichzeitig sollen die Ressourcen der Kommission auf Fälle mit der größten Auswirkung auf den Binnenmarkt konzentriert werden. (roe)
Externer Link: Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe (englisch, andere Sprachen voraussichtlich ab Mitte Juni)