Das bekräftigte Verkehrsstaatsekretärin Dorothee Bär in ihrer Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Matthias Gastel. „Das Wegekostengutachten 2013-2017 enthält ebenfalls keine Berechnung einer Busmaut“, schreibt sie.
Sowohl Gastel als auch seine Fraktionskollegin Valerie Wilms können diese Behauptung nicht nachvollziehen und verweisen auf Seite 21 im Wegekostengutachten 2013-2017. Dort wird für 2013 eine Infrastrukturmaut von 8,1 Cent/km errechnet, die bis 2017 auf 10,9 Cent/km steigt. „Dass das Verkehrsministerium nun behauptet, dass das Wegekostengutachten 2013-2017 die Busmaut nicht berechnete, zeugt entweder von grober fachlicher Unkenntnis oder ist eine dreiste Falschaussage“, sagte Gastel gegenüber dem Verkehrsbrief. „Es passt nicht zusammen, dass Verkehrsminister Dobrindt einerseits die Nutzerfinanzierung stärken und andererseits Busse weiterhin von der Maut ausnehmen will.“ Er verwies auf den eindeutigen Prüfauftrag im Gesetzentwurf.
Bei analoger Handhabung zum Lkw käme zur Infrastrukturmaut je nach Schadstoffklasse ein Zuschlag für externe Kosten der Luftverschmutzung hinzu. Diese reichen von 0 Cent für Euro VI bis 8,3 Cent für Euro 0. Die heute noch weit verbreitete Schadstoffklasse Euro V würde mit 2,1 Cent/km belastet werden. (roe)