Bundesstraßenmaut kommt ins Parlament

Das geht aus dem endlich bekannt gewordenen Kabinettsentwurf für die Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes hervor. Die am Freitag dem Bundesrat zugeleitete Fassung hat gegenüber dem Entwurf vom April (siehe hier) nur marginale redaktionelle Änderungen erfahren. So wird unter anderem klargestellt, dass als Mautschuldner in letzter Instanz nur derjenige ist, dem das Kennzeichen des Motorfahrzeugs zugeteilt worden ist. In der vorherigen Fassung war allgemeiner vom „Fahrzeug“ die Rede. (roe)

Externer Link: Entwurf für das vierte Bundesfernstraßenmautänderungsgesetz

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