KV-Förderung wird fortgeschrieben

Ins Detail geht das Ministerium dabei aber nicht. Die geltende Förderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2016 aus. Die Neufassung wurde jetzt den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Diesmal haben sie bis zum 5. August Zeit für eine Stellungnahme – etwas länger als bei den Entwürfen für die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan, die am Freitag verschickt wurden und deren Frist zur Stellungnahme am Dienstagabend ausläuft.

Bei der neuen KV-Richtlinie wurden die Anforderungen leicht gesenkt. So wird es künftig möglich, bei der Absicherung des Bundes gegen mögliche Rückzahlungsverpflichtungen eine Grundschuld eintragen zu lassen statt eine selbstschuldnerische Bürgschaft vorzulegen.

Auch wurden zusätzliche Fördermöglichkeiten ausgewiesen, etwa die Anrechnung der Hälfte der im europäischen Ausland zurückgelegten Strecken. Der Bau automatischer Schranken und von Parkplätzen gilt ebenfalls als Fördertatbestand. Allerdings soll der Fördertitel im Bundeshaushalt 2017 und 2018 um jeweils 20 Millionen Euro gesenkt werden. Zugleich werde aber gewährleistet, dass ausreichend Mittel für den Kombinierten Verkehr für den Fall zur Verfügung stehen, dass entsprechender Bedarf besteht, hieß es im Entwurf.

„Fliegender Holländer“ kann Realität werden

Vor zwei Jahren glaubten nur vier Prozent der Führungskräfte in Reedereien an autonome Schifffahrt. Die am Dienstag veröffentlichte Reederstudie 2016 der Beraterfirma PwC ergab außerdem, dass die digitalen Vorboten dieses vielleicht doch noch ein wenig utopischen Szenarios bereits eine große Herausforderung für die Reeder bedeuten. Nach Technologien zur lückenlosen Sendungsverfolgung auf hoher See ist die Durchdringung der Seeschifffahrt mit dem Internet der Dinge ganz nah. Das gilt zum Beispiel für Diagnose und Wartung von Schiffen in Echtzeit aus der Ferne. Damit rechnen laut PwC 87 Prozent der Führungskräfte der Branche. Dagegen verwiesen sie zu 90 Prozent direkte Investitionen der Internetkonzerne in eigene Schiffe, vergleichbar mit den autonomen Google-Autos, ins Reich der Spekulation.

Insgesamt verändere die Digitalisierung tiefgreifend die Geschäftsmodelle der Seeschifffahrt, erklärten die PwC-Berater. Sie schrieben den Reedern ins Auftragsbuch, ihr Selbstverständnis im Zuge der digitalen Herausforderungen nicht länger nur auf den Schiffstransport zu beschränken, sondern „ihr Dienstleistungsportfolio zu vertiefen und die Logistikkette umfassender abzudecken – nicht nur auf See, sondern auch an Land“, wie es Claus Brandt, der Leiter des Kompetenzzentrums maritime Wirtschaft bei PwC formulierte. Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Reeder (VDR), Ralf Nagel, versicherte in einer Stellungnahme: „Digitalisierung, Finanzierung, Umweltschutz: Diese Themen werden von den Führungskräften in einem anhaltend schwierigen Marktumfeld angepackt“, weil sie über die Zukunftsfähigkeit der deutschen Handelsschifffahrt entschieden. Nagel ließ es sich nicht nehmen, die deutschen Banken wegen ihrer Zurückhaltung bei der Schiffsfinanzierung zu kritisieren und von der Bundesregierung eine Strategie für den maritimen Standort Deutschland einzufordern. Er lobte zugleich die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts für die an Bord beschäftigten Seeleute und die Anpassung der Schiffsbesetzungsverordnung mit Wirkung vom 1. Juni. Das habe „seit Anfang Juni rund ein Dutzend zusätzlicher Schiffe unter die deutsche Flagge gebracht“, meldete der VDR.

Die Beraterfirma räumte ein, dass das Marktumfeld problematisch sei. Nur ein Drittel der Reeder rechne mit steigenden Erlösen. Das liege sowohl an den steigenden Umweltauflagen als auch an der schwierigen Kreditfinanzierung. Bei der Verbesserung der Umweltbilanz ihrer Flotten tun sich die Reeder schwer, besonders bei der möglichen Umstellung auf Flüssigerdgas (LNG), weil sie die Weitergabe der entstehenden Kosten an die Kunden für schwierig bis unmöglich halten. 86 Prozent gehen davon aus, dass der Anteil direkt investierender ausländischer Fonds an der Finanzierung der Schifffahrtsindustrie steigt.  (tr)

Aufgefischt 26.7.2016

Der Flughafen Stuttgart will seine Kerosin-Anlieferungen von der Straße in eine Pipeline verlegen. Doch eine Gemeinde im Verlauf der Trasse sträubt sich, was zu einer Verzögerung des Plans geführt hat, wie die Südwest-Presse aus Ulm meldet.

Es sind die kleinen Schritte, die am Ende den großen Erfolg ausmachen: Wie die Deutsche Bahn in Hannover die Pünktlichkeit mit einem Modellversuch von Mai auf Juni um mehr als zehn Prozentpunkte gesteigert hat, berichtet die Hannoversche Allgemeine.

Bahn bekräftigt Absicht zum ETCS-3-Komplettausbau

Der scheidende Infrastruktur-Vorstand Volker Kefer hatte dieses auf 20 bis 25 Milliarden Euro Kosten geschätzte Vorhaben Ende vergangenen Jahres angekündigt und damit eine Abkehr von der bisher eher vorsichtigen Haltung des Konzerns in dieser Frage eingeleitet. Es sei nach wie vor integraler Bestandteil des Zukunft Bahn“-Programms, sagte der Sprecher und verwies darauf, dass das System eine Kapazitätserhöhung im Netz um rund 15 Prozent oder mehr ermögliche, auch ohne dass Neu- und Ausbaumaßnahmen dafür in Angriff genommen werden müssten. Die Absicht war zunächst auf Zweifel gestoßen, weil ETCS Level 3 einen großangelegten Systemwechsel in der Leit- und Sicherungstechnik darstellt. Allerdings soll es ein europäisch einheitlicher Standard werden. Kefer hatte das Vorhaben auch damit gerechtfertigt, dass die Deutsche Bahn wegen der zentralen Lage ihres Netzes und der Größe damit Maßstäbe für ganz Europa setzen könne. Wirtschaftsvorstand Ronald Pofalla hatte 2019 als möglichen Beginn der Arbeiten angebeben.

Das System markiert einen weiteren Schritt der Verlagerung der Leit- und Steuerungstechnik weg von der Infrastruktur hinein in die Fahrzeuge. Es fördert damit die Nutzung durch Wettbewerber, für die es allerdings auch mit hohen Nachrüstungskosten verbunden ist. Bisher sind in Deutschland nur wenige Strecken überhaupt mit ETCS ausgestattet, darunter die Neubaustrecke Halle/Leipzig-Erfurt mit ETCS 2. Dringend wird die Ausrüstung auf dem deutschen Abschnitt des vielbefahrenen Korridors Rotterdam-Genua.

Auf den Straßen wird viel mehr gebaut

Von einem „Wonnemonat“ sprach der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der am Montag seine Zahlen für Mai und die ersten fünf Monate vorlegte. Der Jubel gilt nicht nur dem Straßenbau, sondern dem gesamten Bauhauptgewerbe. Für Mai meldeten die Unternehmen einen Anstieg des Auftragseingangs von zwölf Prozent, kumuliert für Januar bis Mai sogar 20,4 Prozent. Der Hauptverband führte dies auf den vom Bundesverkehrsministerium eingeleiteten Investitionshochlauf bei der Infrastruktur zurück. Auch beim Umsatz habe sich die Entwicklung schon niedergeschlagen, berichtete der Verband weiter. Der Umsatz habe im Mai um 9,0 Prozent zugelegt, in den ersten fünf Monaten um 7,2 Prozent.

Insgesamt lag der Auftragseingang der Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten im Mai um nominal 21,9 Prozent über dem vergleichbaren Vorjahresmonat. Für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai ergebe sich damit ein Orderplus von 17,3 Prozent. Der Umsatz wuchs im Mai um 12,5 Prozent; in den ersten fünf Monaten waren es 8,2 Prozent.

Die Zahlen wirken etwas gewaltiger, als sie tatsächlich sind, weil es im fraglichen Zeitraum einen zusätzlichen Arbeits- und somit Produktionstag gab.(tr)

Aufgefischt 25.07.2016

Die zunehmend unberechenbaren Unwetter-Situationen haben die Diskussion um das Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt wieder entfacht. Am Freitagabend mussten nach einer Meldung der Hessenschau  25 Flugzeuge mit 7.000 Passagieren um Mitternacht wieder von den Rollbahnen zurück ans Terminal, weil der Flugzeug-Stau nach einem Unwetter so groß war, dass sie den Start nicht bis 24 Uhr geschafft hatten. Die Fluggäste mussten im Terminal übernachten. Das Nachtflugverbot setzt normalerweise um 23 Uhr ein, Ausnahmen sind nur bis 24 Uhr möglich. Fraport-Vorstand Anke Giesen forderte eine Verlängerung der Ausnahmeregelzeit bis mindestens 00:30 Uhr.  

Trotz Aufstockung der Mittel für den SPNV in den ostdeutschen Regionen droht dem Personenverkehr auf der Strecke Hoyerswerda-Görlitz die Stilllegung. Das meldet die Sächsische Zeitung. Die örtliche Politik von CDU bis zu den Linken will sich nun für die Bereitstellung weiterer Mittel durch das Land einsetzen. Sie begründet das nicht nur damit, dass eine ganze Region sonst völlig vom SPNV abgehängt wird, sondern auch damit, dass die Strecke gerade für den Güterverkehr elektrifiziert wird. Wegen der Baumaßnahmen fahren dort derzeit ohnehin Busse.

 

BMVI legt Entwürfe für Ausbaugesetze vor

Bis zum 26. Juli – also kommenden Dienstag – könne per Mail Stellung genommen werden, heißt es im Begleitschreiben. Zur Begründung heißt es, dass die Kabinettsbefassung für den 3. August geplant sei. Die Ressortabstimmung sei aber noch nicht abgeschlossen.

Sonderrolle für Straße

Auffällig ist, dass zwar in allen drei Ausbaugesetzen die Möglichkeit erwähnt wird, im Zuge der alle fünf Jahre fälligen Bedarfsplanüberprüfung Projekte vom Weiteren Bedarf/Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB/WB*) in den Vordringlichen Bedarf/Vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung (VB/VB-E) hochzustufen; aber nur im Fernstraßenausbaugesetz sind auch die WB-/WB*-Projekte aufgelistet. Einschließlich der laufenden und fest disponierten Vorhaben umfasst der maßgebliche Anhang zum Gesetz jetzt 1351 Projekte.

Schiene: Projekte des potenziellen Bedarfs werden berücksichtigt

Die bisher noch nicht auf ihr Nutzen-Kostenverhältnis geprüften Bahnprojekte werden im Anhang zum Bundesschienenwegeausbaugesetz gesondert aufgelistet. Im Unterabschnitt 1 mit den Projekten des VB/VB-E tauchen nur die Sammelposten „Projekte des Potenziellen Bedarfs (Streckenmaßnahmen)“ und „Projekte des Potenziellen Bedarfs (weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen)“ auf. Im Unterabschnitt 2 werden die einzelnen Projekte des potenziellen Bedarfs aufgelistet. Sobald diese Projekte die „üblichen Kriterien“ erfüllten, würden sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen, heißt rechtlich etwas unbestimmt. Auch im Begründungsteil fehlt eine genauere Definition. Unklar bleibt auch, wer das Aufsteigen in den VB festlegt oder feststellt.

Daneben werden im Bundesschienenwegeausbaugesetz zwei überflüssig gewordene Sonderregelungen aus der Zeit der Wiedervereinigung gestrichen.

Erstmals Wasserstraßen-Ausbaugesetz

Das BMVI löst das Versprechen ein, die Wasserstraße mit einem eigenen Ausbaugesetz den Verkehrsträger Straße und Schiene gleichzustellen. Die Projektliste ist dem überarbeiteten BVWP-Entwurf entnommen.

Besonderheit ist, dass vier Wasserstraßenprojekte „aus übergeordneten Überlegungen (Lage im Kernnetz, Reduzierung des Ausfallrisikos, Verbesserung der Qualität der Seehafenhinterlandanbindung) in den vordringlichen Bedarf eingestuft werden, obwohl aufgrund ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses kein Bedarf nachgewiesen ist.“ Dabei handelt es sich um die Schleuse Scharnebeck (Elbe-Seitenkanal), Elbe-Lübeck-Kanal, Verlängerung der Schleusenkammern am Neckar und den Bau der zweiten Schleusenkammern an der Mosel.

Daneben werden im Bundeswasserstraßengesetz zwei redaktionelle Fehler beseitigt, eine Klarstellung vorgenommen und ein Verweis angepasst. (roe)

Neue Studie zur Elbe als Verkehrsweg

Knapp drei Viertel der teilnehmenden wasserstraßenaffinen Unternehmen gaben zwar an, sie würden auch dann in der Region ansässig sein bzw. bleiben, wenn es die Wasserstraße nicht gäbe oder sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar wäre. Gleichzeitig gaben aber rund zwei Drittel an, sie würden eine Neuansiedlung vom Zugang zur Wasserstraße abhängig machen.

62 Prozent halten die Bedeutung des Wasserstraßentransportes in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit ihres Betriebes mindestens für „hoch“, 43 Prozent suften sie sogar als „sehr hoch“ ein. 62 Prozent gaben an, dass sie durch Einschränkungen der Schiffbarkeit der Elbe in der Vergangenheit wirtschaftliche Potenziale nicht realisieren konnten.

Nahezu existenziell auf die Elbe angewiesen sind Industrieunternehmen, deren Produkte wirtschaftlich nur auf dem Wasserweg als Projektladung befördert werden können – zum Beispiel Hersteller von Windkraftanlagen, Transformatoren oder Industrieausrüstung.

Für die sogenannte „Elbschifffahrtsstudie“, die Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen als Beitrag zur Erarbeitung des Gesamtkonzepts Elbe (siehe hier) in Auftrag gegeben haben, wurden 431 potenziell wasserstraßenaffine Unternehmen angeschrieben. Rund ein Drittel (139) beantwortete die Fragen. Ziel war es, die wirtschaftliche Bedeutung der Elbe als Verkehrsweg zu quantifizieren.

Lkw ist Alternative Nr. 1

Wenn die Wasserstraße nicht zur Verfügung steht – zum Beispiel wegen Niedrigwasser – greifen über 80 Prozent der Unternehmen auf alternative Verkehrsträger zurück. Der Rest kann oder muss puffern.

Alternative Nr. 1 ist trotz der vielen Massengüter der Lkw mit einem Anteil von 56 Prozent im Versand und 67 Prozent im Empfang. Die Schiene liegt mit 28 bzw. 20 Prozent deutlich abgeschlagen auf Platz 2. Immerhin 40 Prozent der Unternehmen gaben an, sowohl die Schiene als auch die Straße einzusetzen.

Verkehrsweg als Beschäftigungsfaktor untersucht

Die Gutachter ermittelten, dass mindestens 6600 Arbeitsplätze direkt von der Elbe als Verkehrsweg abhängen. Zusammen mit indirekten Beschäftigungswirkungen bei Zulieferern und und durch den Konsum der direkt Beschäftigten sorgt der Verkehrsweg Elbe für 16.400 Arbeitsplätze. Der Löwenanteil entfällt auf die Elbe von Dresden bis Magdeburg. (roe)

Externer Link: Elbschifffahrtsstudie

Aufgefischt 22.7.2016

Der Bund will nach Angaben des Kölner Stadt-Anzeigers seinen gut 30-prozentigen Anteil am Köln/Bonner Flughafen verkaufen. Köln und NRW haben ein Vorkaufsrecht, die Stadt ist aber knapp bei Kasse. Nun wird überlegt, wie verhindert werden kann, dass fluglärmkritische Körperschaften, etwa der Rhein-Sieg-Kreis, ihren Anteil erhöhen oder dass sich Private einkaufen.

Die Aufnahme der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen in den BVWP 2030 ist vorerst auf der Strecke geblieben. Laut einem Bericht des Schwäbischen Tagblatts weisen sich der Bund und Baden-Württemberg gegenseitig die Schuld daran zu, dass die Bewertung des zweigleisigen Ausbaus nicht stattfinden konnte. Ergänzt 22.7. 11:55 Uhr: Das Landesverkehrsministerium weist in einer Pressemitteilung den Vorwurf des BMVI zurück, es habe ein Gutachten für die Bewertung nicht rechtzeitig vorgelegt.

BMW verfügt anscheinend über genaue Bewegungsprofile seiner Drive-Now-Carsharing-Fahrzeuge, wie laut Manager-Magazin bei einem Gerichtsverfahren wegen eines Unfalls herauskam. (tr)

Tesla will nun auch Lkw elektrifizieren

Das kündigte Firmengründer Elon Musk in der Nacht zum Freitag im Tesla-Firmenblog als Teil seines „zweiten Masterplans“ an.

Der als „Tesla Semi“ bezeichnete batterieelektrische schwere Lkw soll 2017 vorgestellt werden. Genauere Angaben machte er nicht; der Name legt jedoch nahe, dass es sich um eine Sattelzugmaschine handelt.

Für den geplanten Stadtbus nannte er keinen konkreten Zeithorizont, er sieht ihn aber in engem Zusammenhang mit dem serienreifen autonomen Fahren und dadurch möglichen neuen flexiblen Bedienkonzepten. Beim Design will er sich vom Mittelgang verabschieden, um die Nutzfläche zu vergrößern.

Einen Tesla-Billig-Pkw wird es nicht geben

Im Pkw-Bereich erteilte er der Fahrzeugklasse unter dem künftigen Tesla Model 3 (35.000 USD) eine Absage. Das Model 3 soll vielmehr dadurch erschwinglicher werden, dass es perspektivisch autonom fährt und während der Nichtnutzung durch den Halter anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden kann.

Autopilot schon mittelfristig zulassungsreif

In der strittigen Frage des Autopiloten verteidigte Musk seinen Kurs. Schon jetzt sei die Sicherheit im Autopilot-Betrieb bei korrekter Anwedung besser als bei herkömmlichen Autos. Es sei daher unverantwortlich, diese Option nicht zur Verfügung zu stellen. Um weltweit erfolgreich eine Regelzulassung beantragen zu können, müsse die Software aber noch viel lernen. Bei der jetzigen Lerngeschwindigkeit sei das in gut fünf Jahren zu erwarten. (roe)

Externer Link: Elon Musks Masterplan, Teil zwei (englisch)