KV-Förderung wird fortgeschrieben

Ins Detail geht das Ministerium dabei aber nicht. Die geltende Förderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2016 aus. Die Neufassung wurde jetzt den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Diesmal haben sie bis zum 5. August Zeit für eine Stellungnahme – etwas länger als bei den Entwürfen für die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan, die am Freitag verschickt wurden und deren Frist zur Stellungnahme am Dienstagabend ausläuft.

Bei der neuen KV-Richtlinie wurden die Anforderungen leicht gesenkt. So wird es künftig möglich, bei der Absicherung des Bundes gegen mögliche Rückzahlungsverpflichtungen eine Grundschuld eintragen zu lassen statt eine selbstschuldnerische Bürgschaft vorzulegen.

Auch wurden zusätzliche Fördermöglichkeiten ausgewiesen, etwa die Anrechnung der Hälfte der im europäischen Ausland zurückgelegten Strecken. Der Bau automatischer Schranken und von Parkplätzen gilt ebenfalls als Fördertatbestand. Allerdings soll der Fördertitel im Bundeshaushalt 2017 und 2018 um jeweils 20 Millionen Euro gesenkt werden. Zugleich werde aber gewährleistet, dass ausreichend Mittel für den Kombinierten Verkehr für den Fall zur Verfügung stehen, dass entsprechender Bedarf besteht, hieß es im Entwurf.

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