Bund will UVP-Recht novellieren

Das Gesetz ist nötig, um Änderungen der maßgeblichen europäischen Richtlinien in nationales Recht zu überführen. Zwar beteuert das federführende Bundesumweltministerium, die Vorgaben 1:1 und nicht darüber hinaus umzusetzen; in wirtschaftsnahen Kreisen wird der jetzt dem Bundesrat zugeleitete Gesetzentwurf dennoch kritisch gesehen.

Als für den Verkehrsbereich relevant und möglicherweise problematisch gelten unter anderem:

  • die Einbeziehung von Flächenverbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Energieeffizienz in die Untersuchung;
  • die „Kumulationsregelung“: Wenn zum Beispiel parallel zu einer existierenden Autobahn noch eine Bahnlinie genaut wird, müssen die Umweltauswirkungen mit einer „Nullvariante“ verglichen werden, nicht mit dem bereits geschädigten Ist-Zustand;
  • eine neue Transparenzpflicht verlangt die Offenlegung aller UVP-Unterlagen im Internet, wobei noch unklar ist, inwieweit schützenswerte Unternehmensgeheimnisse davon ausgenommen werden (etwa im Falle von Bahnunternehmen als Vorhabenträgern).

Neu ist die Möglichkeit für die Vorhabensträger, auf die Vorprüfung zu verzichten, in der das Vorhaben auf eine UVP-Pflicht hin untersucht wird, und freiwillig für eine UVP zu optieren. Damit können sie Zeit sparen und laufen nicht kein Risiko, später auf dem Klageweg doch noch zur einer UVP gezwungen zu werden.

Das BMUB betont, die Novelle diene auch dazu, das geltende UVP-Recht des Bundes „zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten, ohne dabei qualitative Abstriche von den Anforderungen vorzunehmen.“ Vor allem sollen die Regeln, wann UVP-Pflicht besteht, klarer herausgearbeitet werden. „Damit kommt der Gesetzentwurf einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach.“ (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Änderung des UVP-Rechts

BMVI duckt sich bei NKV von GVFG-Projekten weg

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken weicht sie der Frage aus, wie sie reagiert, wenn nachträglich das NKV durch Preissteigerungen unter 1 rutscht und dem Bewilligungsbescheid daher die rechtliche Basis abhanden kommt. „Bisher ist der Bundesregierung kein Fall bekannt, bei dem aufgrund von Kostensteigerungen bei einem über das GVFG-Bundesprogramm geförderten Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheids das Nutzen-Kosten-Verhältnis nach Aktualisierung der Standardisierten Bewertung unter 1,0 gerutscht ist.“

Die Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig vermutet, dass in Wirklichkeit nie neu bewertet wurde: Wenn Nutzen-Kosten-Berechnungen von Seiten der Bundesregierung nach einer Entscheidung für ein Projekt offensichtlich nie wieder überprüft werden, dann öffnet das der Geldverschwendung für Prestigeprojekte – mit dem Segen der jeweiligen Verkehrsminister – Tür und Tor“, sagte sie gegenüber dem Verkehrsbrief. „Den Nutzen hat die Bauindustrie; den Schaden die Allgemeinheit.“ Die Linke will mit einer weiteren Anfrage an die Bundesregierung nachhaken.

Anlass für die aktuelle Anfrage war unter anderem der Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München, wo die Bewertungen von 2012 und Oktober 2016 beide ein minimal über 1 liegendes NKV ergaben (1,04 und 1,05) – trotz deutlicher Kostensteigerungen in der Zwischenzeit.

Externe Links:

Antwort auf Kleine Anfrage der Linken zu NKV bei GVFG-Projekten

Nutzen-Kosten-Untersuchung für 2. S-Bahn-Stammstrecke Januar 2012

Nutzen-Kosten-Untersuchung für 2. S-Bahn-Stammstrecke Oktober 2016

Aufgefischt 28.2.2017

Die Grünen in NRW und im Bund kritisieren das relativ versöhnlerische Abstimmungsverhalten des Landesverkehrsministeriums im Bundesrats-Verkehrsausschuss zur Pkw-Maut (siehe auch hier). Das berichtet die Rheinische Post. In Berliner Fachkreisen wird jedoch darauf hingewiesen, dass zwischen Landesverkehrsminister Michael Groschek und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt schon seit geraumer Zeit in vielen Fragen eine freundlich-sachliche Zusammenarbeit zu beobachten ist.

Der Unions-Verkehrsexperte Ulrich Lange zeigt sich im Gespräch mit dem Deutschlandfunk zuversichtlich, dass sich der Gesetzentwurf des Bundesrates zu illegalen Autorennen und der des BMVI über einen Fraktionsantrag „zusammenbinden“ lassen. Ein Sprecher des BMVI sagte am Montag in der Bundespressekonferenz, der eigene Gesetzentwurf sei im Dezember in die Ressortabstimmung gegangen. Ein Sprecher des Justizministerium plädierte dafür, auf dem Gesetzentwurf des Bundesrates aufzubauen.

Die DB will mit der Neubautrasse zur Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung näher an die Autobahn A1 heranrücken, um so weniger tote Fläche zwischen beiden Verkehrswegen entstehen zu lassen. Das berichten die SHZ-Zeitungen. (roe)

Mehr Optionen für alternative Kraftstoffe

Das sieht der Entwurf für die 37. Verordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (37. BImSchV) vor, die die Regierung in der vergangenen Woche dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt hat. Kern des Vorhabens ist es, den Mineralölkonzernen mehr Optionen für die erfüllung ihrer „Treibhausgasquote“ zu eröffnen. Diese verlangt, die CO2-Emissionen der Kraftstoffe um 4 Prozent gegenüber rein fossilen Kraftstoffen verringern. Derzeit werden meistens Biokraftstoffe beigemischt, zum Beispiel bei Benzin E10. Möglich ist aber auch der Verkauf von Kraftstoffen nur aus erneuerbaren Quellen. Ab 2020 steigt die Treibhausgasquote auf 6 Prozent.

Konkret sieht die Verordnung zum einen vor, dass die Mineralölkonzerne künftig auch die mit Strom erzeugtes Methan („Erdgas“) und Wasserstoff auf ihre Treibhausgasquote anrechnen lassen können.

Voraussetzung ist, dass der Strom nachweislich aus erneuerbaren Energien stammt und die Kraftstofferzeugung entweder direkt an die Stromerzeugung angebunden ist oder in einem EE-Stromüberschussgebiet steht. Damit will das federführende Bundesumweltministerium (BMUB) verhindern, dass die Hersteller solcher Kraftstoffe billigen Kohle- oder Atomstrom an der Strombörse einkaufen oder das Stromnetz zusätzlich belasten.

Zum anderen sollen Kraftstoffe aus biogenen Ölen, die gemeinsam mit fossilen Ölen in einer Raffinerie hydriert werden, ebenfalls anrechenbar werden, allerdings nur befristet bis Ende 2020. Wie hoch der Anteil der Bio-Öls im Kraftstoff letztendlich ist, muss mit chemischer Analyse nachgewiesen werden. (roe)

Externer Link: Entwurf für die 37. BImSchV

BMVI will genauere Regeln für Lang-Lkw

Der verlängerte Sattelauflieger müsse laut Wortlaut der Lang-Lkw-Verordnung kombiverkehrstauglich sein, betont das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Laut Definition in §6 Absatz 2 der Verordnung geht es dabei um den Umschlag mit „Geräten“, also Kran oder Reachstacker. Dafür müsse er Greifkanten haben. Die Eignung für Rollende Landstraße, Cargobeamer oder Modalohr reicht nicht. Ferner müsse er einen hochklappbaren Heckunterfahrschutz haben, um die gängigen Taschenwagen nutzen zu können. In einer Verordnungsnovelle sollen nun „festgestellte Auslegungsspielräume bei Anwendung der Vorschriften behoben werden“, heißt es, ohne ausdrücklich Bezug auf den verlängerten Sattelauflieger zu nehmen.

Forderung nach KV-Tauglichkeit ist erodiert

Mitte August 2012 hatte der damalige Unterabteilungsleiter Straßenverkehr im Bundesverkehrsministerium in einem Schreiben an den Güterkraftverkehrsverband BGL diese Anforderung der KV-Tauglichkeit relativiert. Laut seiner Interpretation muss nur eine Ladeeinheit einer Lang-Lkw-Kombination KV-tauglich sein, nicht alle. In der Folgezeit waren immer wieder Lang-Lkw gesichtet worden, von denen überhaupt keine Ladeeinheit KV-tauglich war.

Die Allianz pro Schiene forderte das am Montag auf, auf, diesmal sorgfältig zu arbeiten und alle notwendigen Präzisierungen in die Neufassung der Lang-Lkw-Verordnung aufzunehmen. „Wenn die KV-Tauglichkeit der Riesen-Lkw mehr sein soll als ein Feigenblatt, dann brauchen wir klare Vorschriften ohne Schlupflöcher“, sagte Verbandsgeschäftsführer Dirk Flege. Er forderte, für den verlängerten Sattelauflieger Greifkanten, den hochklappbaren Unterfahrschutz und eine maximale Innenraumhöhe von 2,70m vorzuschreiben, damit er wirklich KV-tauglich ist.

Das BMVI kündigte in der Antwort unterdessen eine begleitende Studie zum verlängerten Sattelauflieger an.

Achsreduzierung ist BMVI ein Dorn im Auge

Außerdem will das Ministerium zum Schutz der Infrastruktur eine Mindestanzahl der Achsen von Lang-Lkw festschreiben. Als einer der großen Vorteile des Lang-Lkw in der 24m-/25m-Variante war bisher die Verteilung der 40/44t maximal zulässiges Gewicht auf bis zu acht Achsen statt fünf bis sechs Achsen bei herkömmlichen Kombinationen herausgestellt. In jüngster Zeit mehren sich jedoch Ansätze zur Verringerung der Achsen – im Extremfall auf fünf Achsen. Je geringer die Zahl der Achsen ist, desto höher ist die Nutzlast und desto geringer auch der Rollwiderstand, also der Verbrauch.

Verlängerter Auflieger keine Zusatzgefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer

Entschieden weist das BMVI den von den Grünen erhobenen Vorwurf zurück, der verlängerte Sattelauflieger stelle eine zusätzliche Gefahr für Radfahrer und Fußgänger auf Straßeninseln an Kreuzungen dar. „Die Kurvenlaufeigenschaften des Lang-Lkw Typ 1 sind mit denen der heute bereits im Verkehr generell zulässigen Autotransporter vergleichbar“, hält das Ministerium dagegen. „Von diesen sind keine solchen Schwierigkeiten bekannt, obwohl ihr Bestand den des Lang-Lkw Typ 1 um ein Vielfaches übertrifft.“ (roe)

Aufgefischt 27.2.2017

Die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms wird dem neuen Bundestag aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr angehören, berichten die SHZ-Zeitungen von der Aufstellung des Grünen-Landesliste. Sie sei weder für Platz 1 noch den für aktuell bereits kippeligen Platz 3 nominiert worden (jeder 2. Platz fällt nach den Regeln an einen Mann). Wilms ist zwar noch Direktkandidatin für den Wahlkreis Pinneberg, hatte 2013 dort aber nur 6,4 Prozent der Stimmen erhalten.

Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba wird unter anderem im Tagesspiegel als möglicher Nachfolger für den Berliner Flughafenchef Karsten Mühlenfeld genannt. Mühlenfeld ist mindestens beim Land Berlin in Ungnade gefallen, weil er ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat Technikchef Jörg Marks entlassen hat und ihn durch den ehemaligen Siemens-Manager Christoph Bretschneider ersetzen will.

Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann will das Gesetz gegen illegale Autorennen noch in dieser Legislaturperiode verabschieden lassen. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk sagte sie, Konfliktpunkt mit der Union sei, ob das Verbot im Straßenverkehrsgesetz oder im Strafgesetzbuch verankert wird. Die von der SPD unterstützte Gesetzesinitiative des Bundesrats sieht eine Ergänzung des Strafrechts vor (siehe hier).

Laut Spiegel durfte Porsche im Abschlussbericht der Abgas-Untersuchungskommission des BMVI zum Modell Macan massiv Einfluss nehmen und die ursprünglichen Formulierungen entschärfen. Ähnliche Vorwürfe hatten der Bayerische Rundfunk und Spiegel Online bereits im November erhoben (siehe hier). (roe)