- Dobrindt erläutert seinen Gesetzentwurf gegen Autorennen
- Zweifel an Stuttgarter Diesel-Fahrverboten
- EU-Parlamentarier für neue Abgasüberwachung
- Widerstand gegen Bahnausbau in Mittelhessen
- Berlin I: Showdown im BER-Aufsichtsrat
- Berlin II: Fahrradinitiative steckt zurück
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erläutert gegenüber der Bild-Zeitung, dass sein Gesetzentwurf gegen illegale Autorennen im Gegensatz zu dem des Bundesrates die Polizei ermächtigen würde, schon im Vorfeld solcher Rennen einzugreifen. Ein Zusammenführen beider Vorschläge kann er sich aber vorstellen.
Der ehemalige Bosch-Chef Franz Fehrenbach, Berater von Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, hält die angekündigten Fahrverbote für ältere Diesel für ungeeignet, die Feinstaub- und Stickoxidbelastung der Luft zu verringern. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine.
Der Abgasskandal-Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am Dienstag bei der Verabschiedung seines Abschlussberichts für eine neue EU-Agentur für den Straßenverkehr ausgesprochen, berichtet der EU-Informationsdienst Euractiv (englisch).
Der geplante viergleisige Ausbau der Bahnstrecke Frankfurt-Bad-Vilbel für S-Bahn und Regionalverkehr stößt laut Frankfurter Rundschau auf Widerstand, weil Anlieger mehr Güterverkehr befürchten. Die Kosten des für das GVFG-Bundesprogramm vorgesehenen Projekts werden aktuell auf 550 Mio. EUR geschätzt.
Am Mittwochabend trifft sich der Aufsichtsrat der Berliner Flughafengesellschaft, um über die mögliche Abberufung von Geschäftsführer Karsten Mühlenfeld zu beraten. Das berichtet unter anderem die Berliner Zeitung. Als Nachfolgekandidat gilt neben Bundes-Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba der Berliner Baustaatssekretär Engelbert Lütke-Daldrup. Unterdessen appellieren die Fluggesellschaften laut Spiegel Online an den Aufsichtsrat, nicht erneut Führungspersonal auszuwechseln.
Die Berliner Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ will ihren Entwurf für ein Radverkehrsgesetz laut eigener Mitteilung zunächst nicht nachbessern, sondern den Dialog mit dem Senat fortsetzen. Die Innenverwaltung hatte am Montag offiziell mitgeteilt, dass der Entwurf in der vorliegenden Form nicht zulässig ist, weil er mit Bundesrecht kollidiert. Nachbesserungen seien aber möglich. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der früheren Senatsverwaltung für Stadtentwicklung war Ende Januar auch zu diesem Ergebnis gekommen (siehe hier). (roe)