In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken weicht sie der Frage aus, wie sie reagiert, wenn nachträglich das NKV durch Preissteigerungen unter 1 rutscht und dem Bewilligungsbescheid daher die rechtliche Basis abhanden kommt. „Bisher ist der Bundesregierung kein Fall bekannt, bei dem aufgrund von Kostensteigerungen bei einem über das GVFG-Bundesprogramm geförderten Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheids das Nutzen-Kosten-Verhältnis nach Aktualisierung der Standardisierten Bewertung unter 1,0 gerutscht ist.“
Die Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig vermutet, dass in Wirklichkeit nie neu bewertet wurde: „Wenn Nutzen-Kosten-Berechnungen von Seiten der Bundesregierung nach einer Entscheidung für ein Projekt offensichtlich nie wieder überprüft werden, dann öffnet das der Geldverschwendung für Prestigeprojekte – mit dem Segen der jeweiligen Verkehrsminister – Tür und Tor“, sagte sie gegenüber dem Verkehrsbrief. „Den Nutzen hat die Bauindustrie; den Schaden die Allgemeinheit.“ Die Linke will mit einer weiteren Anfrage an die Bundesregierung nachhaken.
Anlass für die aktuelle Anfrage war unter anderem der Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München, wo die Bewertungen von 2012 und Oktober 2016 beide ein minimal über 1 liegendes NKV ergaben (1,04 und 1,05) – trotz deutlicher Kostensteigerungen in der Zwischenzeit.
Externe Links:
Antwort auf Kleine Anfrage der Linken zu NKV bei GVFG-Projekten
Nutzen-Kosten-Untersuchung für 2. S-Bahn-Stammstrecke Januar 2012
Nutzen-Kosten-Untersuchung für 2. S-Bahn-Stammstrecke Oktober 2016