Diesel-Fahrverbot für München unausweichlich

  • Gericht ordnet Stufenplan an
  • Umweltverband klagt seit 2012

Auch München wird ab Anfang 2018 nicht mehr um Diesel-Fahrverbote herumkommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) trug dem Freistaat Bayern am Mittwoch letztinstanzlich auf, im Luftreinhalteplan für die Stadt München Diesel-Fahrverbote vorzubereiten. Anders als das Verwaltungsgericht Düsseldorf (siehe hier) erkennt der BayVGH zwar an, „dass dem Erlass diesbezüglicher Fahrverbote jedoch wohl noch rechtliche Hürden im Hinblick auf die derzeitige Fassung der Straßenverkehrsordnung entgegen stünden.“ Deshalb verpflichte das Gericht noch nicht zur Aufnahme von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan, verlange jedoch die Vorbereitung.

Gericht ordnet Stufenplan an

Im Einzelnen muss das Land

  • bis zum Ablauf des 29. Juni 2017 ein vollständiges Verzeichnis aller Straßen(abschnitte) in München öffentlich machen, an denen der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid aktuell überschritten wird. Anderenfalls wird ein Zwangsgeld von 2000 EUR je Tag fällig;
  • bis zum Ablauf des 31. August 2017 im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans bekannt machen, dass Diesel-Fahrverbote in Bezug auf aufzulistende Straßen(abschnitte) in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden sollen und welche Ausnahmen (zeitlich, Fahrzeuge, Straßen) geplant sind. Anderenfalls wird ein Zwangsgeld von 4000 EUR je Tag fällig;
  • Ein Zwangsgeld von 4000 EUR je Tag droht, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 ein vollzugsfähiges Konzept zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht ist, in dem für konkrete Straßen Diesel-Fahrverbote enthalten sind und welche Ausnahmen gelten.
Umweltverband klagt seit 2012

Auslöser für den Rechtsstreit ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aus dem Jahr 2012 wegen dauerhaft überschrittener Stickoxid-Grenzwerte an mehreren Meßstellen in München. Das Verwaltungsgericht München hatte dem Land und mittelbar der Stadt im Oktober 2012 aufgetragen, den Luftreinhalteplan so zu ändern, dass Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden. Als das auch 2016 noch nicht geschehen war, hat das Verwaltungsgericht Ende Juni auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld von 10.000 EUR verhängt. Dagegen hat sich das Land gewährt und mit dem heutigen Stufenplan einen geringfügigen Aufschub erzielt. (roe)

Externe Links:

Pressemitteilung des BayVGH

Beschluss-Kurzfassung vom 1.3. im Original (ab PDF-Seite 4)

Beschluss Verwaltungsgericht München vom 21.6.2016

Urteil Verwaltungsgericht München vom 9.10.2012

Schreibe einen Kommentar