Der Bundestag wird am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der Linken die Änderung des Wiener Übereinkommens von 1968 billigen, mit der teilautomatisierte Fahrfunktionen zugelassen werden, sofern sie vom Fahrer abgeschaltet oder übersteuert werden können.
Bisher galt der Grundsatz, dass jeder Fahrer dauernd sein Fahrzeug beherrschen muss. Die 2014 von den Mitgliedstaaten vereinbarte Änderung erlaubt Fahrzeugsysteme, die die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, sofern sie der Fahrzeugführer übersteuern oder deaktivieren kann (Artikel 8 Absatz 5bis des Wiener Übereinkommens). Rein formal ist die Änderung für Deutschland schon am 23. April dieses Jahres in Kraft getreten, sie musste jedoch noch ratifiziert werden.
Die Bundesregierung erwartet sich von der Änderung mehr Rechtssicherheit sowohl im Hinblick auf schon im Verkehr befindliche Assistenz- oder automatisierte Systeme als auch auf deren Entwicklung. Das BMVI strebt in seiner „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ allerdings über diesen Schritt hinaus an, Computer dem menschlichen Fahrer rechtlich gleichzustellen.
Die Grünen halten die Änderung des Wiener Übereinkommens zwar im Grundsatz für richtig, sind aber der Meinung, dass parallel zur Änderung des Vertrages auch Fragen des Datenschutzes, der Haftungsregeln und der Mensch-Maschine-Interaktion geregelt werden müssten. (roe)
Externer Link: Deutsche Übersetzung des Wiener Abkommens (konsolidierte Fassung)