Änderung des Wiener Übereinkommens wird ratifiziert

Der Bundestag wird am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der Linken die Änderung des Wiener Übereinkommens von 1968 billigen, mit der teilautomatisierte Fahrfunktionen zugelassen werden, sofern sie vom Fahrer abgeschaltet oder übersteuert werden können.

Bisher galt der Grundsatz, dass jeder Fahrer dauernd sein Fahrzeug beherrschen muss. Die 2014 von den Mitgliedstaaten vereinbarte Änderung erlaubt Fahrzeugsysteme, die die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, sofern sie der Fahrzeugführer übersteuern oder deaktivieren kann (Artikel 8 Absatz 5bis des Wiener Übereinkommens). Rein formal ist die Änderung für Deutschland schon am 23. April dieses Jahres in Kraft getreten, sie musste jedoch noch ratifiziert werden.

Die Bundesregierung erwartet sich von der Änderung mehr Rechtssicherheit sowohl im Hinblick auf schon im Verkehr befindliche Assistenz- oder automatisierte Systeme als auch auf deren Entwicklung. Das BMVI strebt in seiner „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ allerdings über diesen Schritt hinaus an, Computer dem menschlichen Fahrer rechtlich gleichzustellen.

Die Grünen halten die Änderung des Wiener Übereinkommens zwar im Grundsatz für richtig, sind aber der Meinung, dass parallel zur Änderung des Vertrages auch Fragen des Datenschutzes, der Haftungsregeln und der Mensch-Maschine-Interaktion geregelt werden müssten. (roe)

Externer Link: Deutsche Übersetzung des Wiener Abkommens (konsolidierte Fassung)

Aufgefischt 28.9.2016

Der hessische Landesverkehrsminister Tarek Al-Wazir hat am Dienstag im Landtag ein Konzept für eine „Lärmobergrenze“ für den Frankfurter Flughafen vorgestellt. Er beruft sich dabei auf Festlegungen im Mediationsergebnis für die Nordwestbahn und den Koalitionsvertrag. Für den Fall, dass die Lärmobergrenze überschritten wird, droht er Änderungen der Betriebsgenehmigung an. Der Luftverkehrsverband BDL begrüßte zwar das Gesprächsangebot des Ministers, sprach aber auch von einem Schlag gegen die Investitionssicherheit

Die Verkehrsminister von Deutschland, Frankreich, Italien und fünf anderen EU-Staaten fordern laut WAZ-Zeitungen in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc ein entschiedeneres Vorgehen gegen Sozialdumping im Lkw-Verkehr. Kritisiert werden unter anderem das Verbringen der Wochenruhezeit im Fahrerhaus und die Tätigkeiten von Briefkastenfirmen (eigener Bericht)

Am Freitag findet die Auftaktsitzung der Ethikkommission für das automatisierte und autonome Fahren statt, geht aus einer Presseeinladung des BMVI hervor. (roe)

BMVI ergreift Initiative für Bahn-Güterverkehr

„Ich habe zum ersten Mal Gestaltungswillen gespürt“, sagten zwei Teilnehmer unabhängig voneinander gegenüber dem Verkehrsbrief.

Ziel des BMVI ist es, bis März des kommenden Jahres einen auch mit konkreten physischen Maßnahmen bestückten „Masterplan Schienengüterverkehr“ auszuarbeiten. Der offenbar bewusst klein gehaltene Runde Tisch umfasst rund 15 Akteure, von Verladern über Eisenbahnverkehrsunternehmen bis hin zu Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Es wurden drei Arbeitsgruppen zu den Themen Infrastruktur, Produktion und Rahmenbedingungen eingesetzt, die im Januar ihre ersten Berichte vorlegen sollen.

Dem Vernehmen nach sollen zum einen sektorinterne Versäumnisse angesprochen werden, zum anderen auch externe Faktoren, die den Wettbewerb mit der Straße verzerren. Dazu gehören langwierige Zulassungsverfahren, Steuern und Kostenbelastungen wie die EEG-Umlage.

Wie es weiter hieß, zeichnete sich beim Thema Infrastruktur ab, dass das BMVI eine stärker gestaltende Rolle übernehmen wolle und ein Besteller-Ersteller-Prinzip anstrebe. Damit würden sich ähnlich klingende Andeutungen von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann vor einigen Wochen bestätigen. (roe)

Regionalisierungsgesetz kommt auf die Tagesordnung

Im Entwurf des Regionalisierungsgesetzes, das jetzt dem Bundesrat zum ersten Durchgang zugeleitet wurde, ist die entsprechende Formulierung im §5 Absatz 10 gegenüber dem Referentenentwurf (siehe hier) unverändert geblieben: „Die Dynamik des Anstiegs der Infrastrukturentgelte, insbesondere der Stations- und Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, ist nach Maßgabe des Eisenbahnregulierungsrechts zu begrenzen.“

Das Gesetzentwurf soll zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten, ist aber trotzdem vom Bund nicht als besonders eilbedürftig annonciert worden. (roe)

Externer Link: Entwurf für die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes

„Tüv“ und Führerscheinprüfung werden teurer

Das sieht eine Novelle der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, der noch der Bundesrat zustimmen muss. Grund sei, dass die Gebühren zuletzt 2008 angepasst wurden und jetzt nicht mehr kostendeckend sind. So soll die theoretische Führerscheinprüfung künftig 10 EUR (bisher 9,30) kosten und die praktische Fahrprüfung für Klasse B 77,10 EUR (bisher 71,40). Der Gebührenrahmen für die Hauptuntersuchung (HU) für Pkw wird von 27,80-43,50 EUR auf 29,40-46,10 EUR angehoben.

Nach Gruppen gegliedert ergeben sich laut Begründungsteil folgende durchschnittliche prozentuale Erhöhungen:

  • Führerscheinprüfungen +7,8 Prozent
  • Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen + 6 Prozent
  • Typ- und Musterprüfungen +2 Prozent
  • Stundensatz für nicht im Leistungskatalog erfasste Prüfungen +10 Prozent
  • Einzelabnahmen kompletter Fahrzeuge, auch Oldtimergutachten +14 Prozent
  • Prüfung auf Betriebserlaubnis nach technischen Änderungen +11 Prozent
  • Gasanlagenprüfungen +7,7 bis 10 Prozent
  • Konformitätsprüfungen nach BOKraft +9,8 Prozent

Unverändert bleiben die Gebühren für Änderungsabnahmen und Abgasuntersuchungen. (roe)

Externer Link: Novelle der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Aufgefischt 27.9.2016

Das NRW-Verkehrs- und das Umweltministerium lassen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU indirekt durchblicken, dass die aufgeständerte Fahrbahn im westlichen Zulauf auf die Leverkusener A1-Rheinbrücke durch eine neue „Stelze“ ersetzt werden soll.

Im Kasseler Süden äußern Autobahnanlieger den Wunsch, den Ersatzneubau der Fuldatalbrücke im Zuge der A44 nach Süden zu verschieben. Das wäre allerdings teurer als ein Ersatzneubau an gleicher Stelle, berichtet die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine. Das BMVI will bis Jahresende eine Vorzugsvariante vorschlagen.

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist bei einer Anhörung im Bundestags-Umweltausschuss von den Sachverständigen, die überwiegend Umweltschutzinteressen nahestehen, als nicht weitgehend genug kritisiert worden. Das berichtet der offizielle Informationsdienst Heute im Bundestag. Grund für die Novelle sind EuGH-Urteile gegen Deutschland (siehe auch hier).

Über den aktuellen Stand des Streits über den Klimaschutzplan 2050 berichtet der Tagesspiegel. Verkehrs- und Landwirtschaftsministerium dringen besonders aktiv auf Änderungen. (roe)

Mittelweser auch ohne Ausbau für GMS befahrbar

Das teilte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach der Auswertung einer Versuchsfahrt mit einem Großmotorgüterschiff im April mit. Die Fahrt habe bestätigt, dass Großmotorgüterschiffe die Mittelweser zukünftig mit Einschränkungen im Begegnungsverkehr sicher befahren können. Alle sicherheitsrelevanten verkehrlichen und nautischen Randbedingungen seie gewährleistet. Nur an einigen Engstellen müssten die Begegnungs- und Wartestellen besser gewiesen und beschildert werden.

Für den Verzicht auf den Ausbau spreche, dass laut aktuellen Prognosen im Jahr 2030 nur von relativ wenigen GMS, dafür aber von erheblich mehr Europaschiffen (ES) und kleineren Fahrzeugen als heute auszugehen ist.

Aus einer Verkehrssimulation ergebe sich, dass die Fahrtdauer von Bremen nach Minden im Mittel um rund drei Stunden steigen wird. Ursache dafür sind vor allem die steigende Anzahl der Schiffe und die deshalb steigenden Wartezeiten an den Schleusen. Weitere Verzögerungen ergäben sich durch die Regelungsstrecken im oberen Flussabschnitt.

GDWS-Präsident Hans-Heinrich Witte kündigte an, die Passagedauer beispielsweise durch längere Schleusenöffnungszeiten und Schleusungsabläufe zu reduzieren. Aber auch der Einsatz des Automatischen Identifikationssystems (AIS) auf den Schiffen und eine spezielle Software für das Schleusenmanagement spielten für eine bessere Befahrbarkeit der Mittelweser eine Rolle.“

Weiterhin ist geplant, alle Schleusen von Bremen bis Minden zukünftig von einer Stelle aus zu bedienen. Deshalb wird in Minden eine neue Leitzentrale gebaut, die 2020 in Betrieb gehen soll.

Die GDWS werde nach Zulassung der Großmotorgüterschiffe die Verkehrsentwicklung und die Passagezeiten genau beobachten, um passende Lösungen für die Schleusenöffnungszeiten und für das Schleusenmanagement zu entwickeln. (roe)

Jetzt streiten Länder und Bund über das Luftsicherheitsgesetz

Der Bundesrat bemängelt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass die Auswirkungen auf Personal- und Finanzaufwand der Länder nicht beziffert wurden. Die Luftsicherheitsgebührenverordnung müsse dringend angepasst werden. Für einzelne neue Aufgaben – etwa die Zertifizierung von neuer Kontrolltechnik – fehle die Rechtsgrundlage für die Gebühren völlig.

Der Bund hält dem entgegen, dass die Länder zum einen bisher keine belastbaren Grundlagendaten für die Darstellung des Aufwands geliefert haben; zum anderen sei teilweise noch offen, wie hoch der Aufwand ist. Zum Beispiel komme es darauf an, wie die Regeln für die Zulassung der Beteiligten an der sicheren Lieferkette im Detail ausgestaltet werden. Der Dialog mit der Wirtschaft sei aber noch nicht abgeschlossen.

Sichere Lieferkette wird gestärkt

Mit der allein 23 Seiten Gesetzestext umfassenden Novelle des Luftsicherheitsgesetzes wird vor allem die EU-Luftsicherheitsverordnung 300/2008/EU in nationales Recht umgesetzt. So müssen alle Beteiligten an der sicheren Lieferkette behördlich zugelassen werden. Die „Selbstüberwachung“ durch die Reglementierten Beauftragten bei Luftfrachtspeditionen hat damit ausgedient.

Strengere Voraussetzungen für Arbeitnehmer

Verschärft werden auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen: Statt der sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ist künftig eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nötig. Die Arbeitgeber sollen – so der ergänzende Wunsch der Länder – auch melden müssen, wenn ein zuverlässigkeitsüberprüfter Mitarbeiter ausscheidet.

Mit der Novelle soll außerdem das Bundesinnenministeriums rechtssicher ermächtigt werden, Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbote zu verhängen. (roe)

Aufgefischt 26.9.2016

Baden-Württemberg verabschiedet sich endgültig von Überlegungen, einen Landesbetrieb Straßen einzurichten. Die Zuständigkeit bleibe bei den Regierungspräsidien, teilte das Landesverkehrsministerium mit, die Verwaltung solle aber leistungsfähiger werden.

Laut Süddeutscher Zeitung soll der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer im Herbst 2015 massiv Einfluss auf das Kanzleramt ausgeübt haben, um die Regeln für die Abgasgrenzwerte im Realbetrieb (RDE-Verfahren) zu entschärfen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat untersucht, wie der Klimawandel den Straßenbetriebsdienst beeinflusst: Bis 2030 wird der Winterdienst wegen steigender Niederschläge erst einmal um 10 Prozent zunehmen; bis 2050 wird der Salzverbrauch dann aber um 16 und bis 2080 sogar um 40 Prozent zunehmen. Ähnliche Entwicklungen seien bei den Frostschäden zu erwarten. (roe)