Das sieht eine Novelle der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, der noch der Bundesrat zustimmen muss. Grund sei, dass die Gebühren zuletzt 2008 angepasst wurden und jetzt nicht mehr kostendeckend sind. So soll die theoretische Führerscheinprüfung künftig 10 EUR (bisher 9,30) kosten und die praktische Fahrprüfung für Klasse B 77,10 EUR (bisher 71,40). Der Gebührenrahmen für die Hauptuntersuchung (HU) für Pkw wird von 27,80-43,50 EUR auf 29,40-46,10 EUR angehoben.
Nach Gruppen gegliedert ergeben sich laut Begründungsteil folgende durchschnittliche prozentuale Erhöhungen:
- Führerscheinprüfungen +7,8 Prozent
- Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen + 6 Prozent
- Typ- und Musterprüfungen +2 Prozent
- Stundensatz für nicht im Leistungskatalog erfasste Prüfungen +10 Prozent
- Einzelabnahmen kompletter Fahrzeuge, auch Oldtimergutachten +14 Prozent
- Prüfung auf Betriebserlaubnis nach technischen Änderungen +11 Prozent
- Gasanlagenprüfungen +7,7 bis 10 Prozent
- Konformitätsprüfungen nach BOKraft +9,8 Prozent
Unverändert bleiben die Gebühren für Änderungsabnahmen und Abgasuntersuchungen. (roe)
Externer Link: Novelle der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr