Der Bundesrat bemängelt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass die Auswirkungen auf Personal- und Finanzaufwand der Länder nicht beziffert wurden. Die Luftsicherheitsgebührenverordnung müsse dringend angepasst werden. Für einzelne neue Aufgaben – etwa die Zertifizierung von neuer Kontrolltechnik – fehle die Rechtsgrundlage für die Gebühren völlig.
Der Bund hält dem entgegen, dass die Länder zum einen bisher keine belastbaren Grundlagendaten für die Darstellung des Aufwands geliefert haben; zum anderen sei teilweise noch offen, wie hoch der Aufwand ist. Zum Beispiel komme es darauf an, wie die Regeln für die Zulassung der Beteiligten an der sicheren Lieferkette im Detail ausgestaltet werden. Der Dialog mit der Wirtschaft sei aber noch nicht abgeschlossen.
Sichere Lieferkette wird gestärkt
Mit der allein 23 Seiten Gesetzestext umfassenden Novelle des Luftsicherheitsgesetzes wird vor allem die EU-Luftsicherheitsverordnung 300/2008/EU in nationales Recht umgesetzt. So müssen alle Beteiligten an der sicheren Lieferkette behördlich zugelassen werden. Die „Selbstüberwachung“ durch die Reglementierten Beauftragten bei Luftfrachtspeditionen hat damit ausgedient.
Strengere Voraussetzungen für Arbeitnehmer
Verschärft werden auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen: Statt der sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ist künftig eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nötig. Die Arbeitgeber sollen – so der ergänzende Wunsch der Länder – auch melden müssen, wenn ein zuverlässigkeitsüberprüfter Mitarbeiter ausscheidet.
Mit der Novelle soll außerdem das Bundesinnenministeriums rechtssicher ermächtigt werden, Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbote zu verhängen. (roe)