NE-Bahnen steigern erneut Anteil am Güterverkehr

Wie das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) mitteilte, stieg der Anteil an der Verkehrsleistung (tkm) von 33,6 Prozent im Jahr 2014 auf jetzt 36 Prozent. „Das ist ungefähr so viel wie in Großbritannien und Österreich zusammen auf der Schiene gefahren wird“, sagte der NEE-Vorstandsvorsitzende Ludolf Kerkeling. Er betonte, dass die Wettbewerbsbahnen zwar im Einzelfall Verkehre übernehmen könnten, wenn sich die DB nun weiter zurückziehe. „Allerdings können weder wir noch die DB unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spürbar mehr Verkehr auf die Schiene bringen.“

Kerkeling bedauerte, dass innerhalb der Bundesregierung überlegt werden, sich vom 2002 beschlossenen Verlagerungsziel in der „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ von 25 Prozent Schienenanteil im Jahr 2015 zu verabschieden. „Es kann doch nicht sein, dass ein sinnvolles Ziel aufgegeben wird, weil man durch falsch gesetzte Rahmenbedingungen nicht dazu in der Lage war, es zu erreichen.“ 2015 lag der Anteil der Schiene an der Verkehrsleistung im Güterverkehr bei 17,3 Prozent. Das waren 0,2 Prozentpunkte mehr als 2014 – trotz Bahnstreik und dank langandauerndem Niedrigwasser in den Flüssen. (roe)

GDWS plant Regionalkonferenz zur Elbe

Dazu hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für den 23. Mai eine öffentliche Regionalkonferenz in Magdeburg angekündigt. Am Ziel, den Entwurf für das Gesamtkonzept Elbe im zweiten Halbjahr 2016 vorzulegen, wird festgehalten. Die Arbeit am Gesamtkonzept Elbe war im Sommer 2015 neu strukturiert worden (siehe hier)

Wie die GDWS weiter mitteilte, habe das Beratergremium zum Gesamtkonzept Elbe Ende Februar erfolgreich die erste Phase des Dialogs abgeschlossen und Ziele für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe vereinbart. Die insgesamt 20 Teilziele seien in vier Arbeitspakete eingeteilt worden, die in einem nächsten Schritt nach Synergien und Zielkonflikten analysiert werden. Im Anschluss sollen geeignete Maßnahmenpakete ausgearbeitet werden, die in das Gesamtkonzept münden. (roe)

Luftverkehrsgutachten skizziert Marschroute gegen Golfstaaten

Zum einen sollte Deutschland – oder ein möglichst großer Teil der EU-Staaten – den Luftverkehr mit den großen Quell- und Zielländern Japan, Indien, China, Südkorea und den Asean-Staaten gegenseitig liberalisieren, um mit direkten Flugverbindungen die bestehende Nachfrage besser zu bedienen.

Zum anderen sollte Deutschland die Luftverkehrsabkommen mit den Golfstaaten neu verhandeln oder gar kündigen, und die Landerechte im Extremfall auf die Drehscheiben begrenzen. Eine gegenseitige Liberalisierung biete hier keinen Vorteil, da die Golfstaaten als Quell- und Zielländer unbedeutend seien und die für deutsche Fluggesellschaften kaum Potenzial bieten, um neue Destinationen zu entwickeln.

Statt zwei nun drei Szenarien

Alleiniges Ziel des Gutachtens ist, „staatliche Handlungsoptionen zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu identifizieren und zu bewerten“. Das BMVI und andere Bundesressorts sowie ausgewählte Verbände sind von den Gutachtern zwar angehört worden; die Vorschläge sind dem Vernehmen nach aber nicht mit der Regierung abgestimmt – anders als bei anderen Gutachten.

Statt zwei – wie zuletzt angekündigt – untersucht das Gutachten nun drei Szenarien:

  • Ein „Status-Quo-Szenario“, in dem die im EU-Vergleich unterdurchschnittliche Entwicklung Deutschlands fortgeschrieben wird;
  • ein Wachstumsszenario, in dem das Schritthalten mit dem weltweiten Fluggastwachstum von 4 Prozent/Jahr angestrebt wird und alle wachstumsfördernden Maßnahmen umgesetzt werden;
  • ein um „akzeptanzfördernde“ und meist kostentreibende Maßnahmen etwa im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ergänztes Wachstumsszenario.
Weiter-so“-Szenario schneidet am schlechtesten ab

Erstes überraschendes Ergebnis ist, dass selbst im Wachstumsszenario die 4-Prozent-Wachstumsrate mit 3,51 Prozent verfehlt wird. In diesem Fall würde die Fluggastzahl auf den deutschen Flughäfen bis 2030 um rund 80 Prozent auf 367 Mio. steigen.

Zweites überraschendes Ergebnis ist, dass die akzeptanzfördernden Maßnahmen die Passagierzahl 2030 zwar auf 356 Mio. reduzieren würden, es aber immer noch mehr Passagiere als im Status-Quo-Szenario wären (348 Mio.).

Bund soll bei Flughafenentgelten stärker regulieren…

In einem 20 „Maßnahmen“ umfassenden Katalog – wegen teilweiser Widersprüchlichkeit wäre besser von „Stellschrauben“ zu sprechen – schlagen die Gutachter unter anderem vor, dass die Bundesnetzagentur die Flughafenentgelte zumindest für die Flughäfen mit mehr als 5 Mio. Fluggastbewegungen einheitlich reguliert. Bisher sind dafür die jeweiligen Landesbehörden zuständig und wenden sehr unterschiedliche Regulierungsansätze an; außerdem sei die Länder oft an den Flughafengesellschaften beteiligt und unterlägen damit einem Interessenkonflikt. Ziel müsse aber ein „level playing field“ sein, argumentieren die Gutachter.

…bei der Flugsicherung deregulieren…

Weiter wird vorgeschlagen, statt der bundesweiten Einheitsgebührensätze für die Flugsicherung bei An- und Abflug standortspezifische Gebühren zu erheben. Im Gegenzug sollte der Bund kleinere Flughäfen aus dem Geltungsbereich der Flugsicherheits-An- und Abflug-Kostenverordnung (FSAAKV) herausnehmen und es ihnen damit ermöglichen, die Flugsicherungsdienstlelstungen auszuschreiben.

…und bei übrigen Kosten entlasten

Eine Sonderbelastung des Luftverkehrs erkennen die Gutachter in den Luftsicherheitsgebühren. Sie verweisen darauf, dass die Security-Kosten in den USA vom Staat getragen werden.

Eher zurückhaltend zeigen sich die Gutachter beim Thema Luftverkehrsteuer. Die bisherigen Studien seien methodisch unbefriedigend, die tatsächlichen Reaktionen des Marktes in anderen Staaten widersprüchlich. Dennoch erkennen sie in letzter Konsequenz eine zusätzliche Kostenbelastung und empfehlen, die Luftverkehrsteuer abzuschaffen.

Planfeststellung vertiefen oder straffen?

Hin- und hergerissen sind die Gutachter beim Thema Planfeststellungsverfahren: Den Wunsch der Wirtschaft, die Verfahren zu beschleunigen, erkennen sie zwar an. Sie stellen aber fest, dass die Zeitverluste eher auf die behördliche Bearbeitungsdauer in den verschiedenen Schritten zurückzuführen ist als auch die gesetzlichen Vorgaben. Für die breite Akzeptanz von Flughäfen hingegen wäre es besser, die Öffentlichkeitsbeteiligung auszuweiten. Angesichts der wenigen Planfeststellungsverfahren, die bis zum Ende des Untersuchungshorizontes 2030 anstehen, hätten aber weder Beschleunigung noch Vertiefung nennenswerten Einfluss auf die Stellung des Luftverkehrsstandortes Deutschland.

Weitere Themen des Gutachtens sind unter anderem EU-Emissionshandel und ICAO-CO2-Offset-Pläne, die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die EU-Slotvergabe-Verordnung, Pre-Border-Clearance für Nordamerika-Fluggäste, Single European Sky und Forschungsförderung. (roe)

Aufgefischt 8.3.2016

Spiegel Online hat zusammen mit der Grünen-Fraktion die Bundesfernstraßenbrücken mit den Zustandsnoten „nicht ausreichend“ und „ungenügend“ übersichtlich in eine Karte eingetragen.

Im Hamburger Osten wollen Bürger verhindern, dass „Megazüge“ von der Fehmarnbeltquerung Richtung Maschen durch ihre Wohngebiete fahren, berichtet das Hamburger Abendblatt. Sie fordern, die Güterzüge durch Mecklenburg-Vorpommern zu routen – örtliche und regionale Vertreter von CDU und SPD warnen vor dieser Erwartung.

Die Stuttgarter Zeitung beobachtet mit spöttischer Distanz, dass Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle kurz vor der Landtagswahl durch das Land reist und frohe Botschaften in Sachen Bundesverkehrswegeplan verbreitet, aber unterschlägt, welche Projekte durchgefallen sind. (roe)

SPNV-Besteller bemängeln inkonsistente Bahnfinanzierung

Wie aus dem Marktbericht 2015/2016 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) hervorgeht, sind die Infrastrukturentgelte je Zug-km von 2002 auf 2014 von 3,49 EUR auf 4,62 EUR gestiegen. Die Ausgaben für den eigentlichen Zugebetrieb gingen im gleichen Zeitraum von 4,69 auf 3,28 EUR zurück – bei fast unveränderter Höhe der Regionalisierungsmittel von gut 11 EUR.

Die BAG-SPNV kann auch nicht erkennen, dass aktuelle Neuordnung des Finanzierungsgeflechts rund um Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), neues DB-Trassenpreissystem und LuFV II den Preisanstieg nachhaltig bremsen wird. Unklar sei, wie die vom Bund für das ERegG zugesagte Trassenpreisbremse wirksam umgesetzt werden soll. Derzeit habe es eher den Anschein, dass das neue Trassenpreissystem – in dem die Höhe der Trassenpreise für die einzelnen Benutzergruppen nach „Markttragfähigkeit“ festgelegt werden soll – auf eine Höherbelastung des SPNV hinauslaufe.

Weiter offene Fragen bei Personalübergang

Kritik übt die BAG-SPNV erneut an der Regelung des Personalübergangs im novellierten Vergaberecht. Beim Erstellen des Angebots ergebe sich damit ein weiteres Kalkulationsrisiko, da die Personalkosten zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, die teilweise mehrere Jahre vor Betriebsaufnahme liegt, nur als Momentaufnahme bekannt gemacht werden können. Einige missbrauchsanfällige Regelungslücken seien zwar noch geschlossen worden, andere Probleme – wie etwa Personal beim Neubetreiber geschult werden kann, wenn es noch beim Altbetreiber benötigt werde – seien ungelöst. Mit dem Betreiberwechsel-Tarifvertrag der Lokführergewerkschaft GDL hätte es ein Instrument gegeben, den Personalübergang auf tarifvertraglicher Ebene und nicht per Gesetz zu regeln.

Zweifel an Finanzierbarkeit von WLAN im SPNV

Deutliche Kritik übt die BAG-SPNV indirekt an der Forderung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, schnellstmöglich WLAN in die SPNV-Züge zu bringen. Sie erkennt zwar die Bedeutung dieses Angebots an, bezweifeln jedoch, dass die flächendeckende Umsetzung

Laut dem Marktreport SPNV 2015/2016 der BAG-SPNV würde eine Ausstattung der gesamten Fahrzeugflotte mit Repeatern und WLAN-Routern Investitionen von bis zu 1,2 Mrd. EUR bedeuten, heißt es unter Berufung auf eine Studie von AT Kearney. Außerdem müssten die Aufgabenträger bei Vollausstattung aller Fahrzeuge und für den Fahrgast kostenlosem Zugang jährliche Kosten von 200-400 Mio. EUR allein für das erwartete Datenvolumen tragen. Indirekt plädiert die BAG-SPNV dafür, dass die Fahrzeughersteller ihre Fahrzeughüllen – vor allem die Fensterscheiben – künftig wieder so gestalten, dass die Kunden ihre Internetverbindung direkt zum Funkmast – ohne Umweg über Technik im Fahrzeug – herstellen können. Heute scheitert das vor allem an metallbedampften Fensterscheiben.

Nach aktuellem Stand werden bis 2020 rund 10 Prozent der Fahrzeugflotten über WLAN-Router oder LTE-Repeater verfügen. Nach derzeitigem Stand sind aber nur 60 Prozent der Bahnstrecken mit Mobilfunk für mobiles Internet abgedeckt – mit dem Schwerpunkt in den dichter besiedelten Gebieten. Zwar hätten die Mobilfunknetzbetreiber zugesagt, zusätzlich 400 Mio. EUR zu investieren, um die Abdeckung auf 90 Prozent zu steigern, doch nur unter dem Maßstab der Wirtschaftlichkeit – womit abermals dichter besiedelte Gegenden bevorzugt wären.

Die BAG-SPNV plädiert hingegen dafür, dass die Netzabdeckung dort verbessert wird, wo Züge mit signalverstärkender Technik fahren. Parallel müssten einfache, schnell nachrüstbare und kostengünstige Lösungen gefunden werden, um die Hochlaufkurve des mobilem Internets im Zug zu beschleunigen. „Hierbei sollten auch Lösungen in Erwägung gezogen werden, bei denen nur Teile eines Zugs mit verbessertem Mobilfunkempfang abgedeckt werden.“ (roe)

Externer Link: Marktreport SPNV 2015/2016

Rheinland-Pfalz fördert auch NE-Bahnen ohne SPNV

Wie ein Sprecher des Infrastrukturministeriums erläuterte, wird die „Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Investitionen für die Reaktivierung bzw. Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen in Rheinland-Pfalz außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes“ (VV NE-Bahnen) voraussichtlich Mitte März im Ministerialblatt der Landesregierung verkündet. Anschließend können sofort Förderanträge gestellt werden.

Schon für 2016 Mittel eingeplant

Dem Sprecher zufolge sind im Landeshaushalt für das Jahr 2016 6,1 Mio. EUR sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 20,1 Mio. EUR eingestellt.

Komplementärförderung zu SGFFG möglich

Dem Tenor eines Kabinettsbeschluss zufolge sollen zwar vor allem der Erhalt touristisch genutzter Strecken gesichert werden. Es seien aber auch Komplementärfinanzierungen zu Projekten möglich, die vom Bund nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) gefördert werden. Rheinland-Pfalz wäre damit das zweite Bundesland nach Niedersachsen, in dem die hälftige Projektfinanzierung des Bundes durch Landesmittel ergänzt wird. (roe)

Aufgefischt 7.3.2016

Nach einem Bericht der Welt hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt für den Bundeshaushalt 2017 einige hundert Millionen Euro zusätzlichen Mittelbedarf angemeldet. Als Begründung nenne er den Investitionshochlauf und Ausgaben für Flüchtlingstransporte per Bahn und Bus.

Die Wirtschaftswoche attestiert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine dünne Bilanz

Erneut sickern Details zu einzelnen Projekten des neuen BVWP durch: Laut SWR ist der Lückenschluss der A1 in der Eifel im vordringlichen Bedarf. Nicht gelistet wird laut SHZ-Zeitungen die Ortsumfahrung Tating (B202/Schleswig-Holstein). Alexander Dobrindt macht laut Südwestpresse bei einem Wahlkampfauftritt in Geislingen Hoffnungen für A8-Albaufstieg und B30. Unions-Fraktionschef Volker Kauder bestätigt laut Neuer Rottweiler Zeitung indirekt, dass die Ortsumfahrung Schramburg (B462/Baden-Württemberg) aufgenommen worden ist. (roe)

Hermann will Blow-up-Strecken zügig entschärfen

Das kündigte Landesverkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag bei der Vorstellung des Straßensanierungsprogramms 2016 an. Für weitere 90km gefährdete Richtungsfahrbahnen werde ein Sanierungskonzept erarbeitet, das ab 2018 umgesetzt werden soll.

Mittel in die Sanierung umgesteuert

Hermann machte erneut deutlich, dass sowohl für die Bundesfernstraßen als auch für die Landesstraßen künftig der Erhalt im Vordergrund stehe. Seien 2012 nur 127km Bundesfernstraßen saniert worden, so habe sich das Sanierungsvolumen bis 2015 auf 323km mehr als verdoppelt. Lagen Neu- und Ausbau beim Investitionsvolumen 2012 noch knapp vor dem Erhalt, hat sich das Verhältnis bis 2015 auf rund 1:2 verschoben. Bei den Landesstraßen ist nach Zahlen des Ministeriums der Sanierungshöchststand von 2013 mit 358km noch nicht wieder erreicht worden (2015: 310km). Hier ist schon 2011 zu einem Verhältnis von 1:2 zugunsten des Erhalts umgesteuert worden.

Landesbrücken besser in Schuss als Bundesbrücken

Bemerkenswert erscheint, dass die Zustandsnoten für die Landesstraßenbrücken – gemessen an der Fläche – im Durchschnitt besser sind als für die Bundesfernstraßen. Fast ein Viertel der Autobahn-Brückenfläche wird mit „nicht ausreichend“ benotet.

Baden-Wuerttemberg-Brueckenzustand-Grafik-MVI

Baureife Projekte für eine Viertelmilliarde

Vor dem Hintergrund des wiederkehrenden Streits darüber, ob Baden-Württemberg genügend Projekte plant, legte Hermann eine Liste mit sechs baureifen Bundesstraßenprojekten im Gesamtvolumen von 270 Mio. EUR vor, die der Bund noch nicht freigegeben habe:

  • B 14, Nellmersbach – Backnang (2. Bauabschnitt Maubach-Backnang)
  • B 31, Ortsumgehung Döggingen (zweite Brücke)
  • B 33, Konstanz – Allensbach (Abschnitte C und D)
  • B 34, Grenzach
  • B 34, Lauchringen
  • B 463, Westtangente Pforzheim (Abschnitt Arlingertunnel)

(roe)

NRW-Landtag stellt sich hinter Bodewig-II-Konzept

Das Plenum stimmte am Mittwoch mit der Regierungsmehrheit einem kurzfristig eingebrachten Entschließungsantrag von SPD und Grünen zu. Die FDP enthielt sich, CDU und Piraten lehten den Antrag ab. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, „sich im Sinne der Empfehlungen der Bodewig-Kommission II gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Umsetzung von Maßnahmen einzusetzen, die eine zielgerichtete Fortentwicklung der bestehenden Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen von der Auftragsverwaltung in den Ländern zu einer Auftragsverantwortung der Länder bewirkt.“ Dabei solle der Bund alle Bauherrenkosten übernehmen, insbesondere die Planungskosten.

Groschek-Vorschlag wird aufgegriffen

Offen lässt die Entschließung, ob Bonus-Malus-Regelungen auch für das Verhältnis zwischen Landesstraßenbauverwaltung und Bund gelten sollen.

Aufgegriffen wird der Vorschlag von Landesverkehrsminister Michael Groschek, der Bund könne neben der Finanzierungsgesellschaft auch eine „Bauherrengesellschaft“ gründen, die ein straffes Management seiner Bauherrenaufgaben sicherstellt.

Ferner sei darauf hinzuwirken, „dass, sofern der Bund am falschen Ziel einer deutlichen Steigerung von ÖPP-Vorhaben festhält, diese zumindest in Bezug auf Mittelstandsfreundlichkeit und Eingliederung in die bestehenden Betriebsdienste abgeändert werden.“

CDU alleine für Autobahngesellschaft

Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU-Fraktion aus dem Mai 2015, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, beim Aufbau einer Bundesfernstraßengesellschaft konstruktiv mitzuarbeiten. Die FDP enthielt sich. Der CDU-Verkehrsexperte Klaus Voussem begründete den Antrag damit, dass das Land unter Rot-Grün mangels baureifen Projekten nicht in der Lage sei, die Mittel des Bundes für Autobahnen und Bundesstraßen abzurufen. (roe)

Schiene und Wasserstraße hinken Investitionshochlauf hinterher

Wie das BMVI auf Anfrage des Verkehrsbriefs mitteilte, sind bei der Schiene rund 77 Mio. EUR für Neu- und Ausbau nicht abgerufen worden. Damit sind gegenüber 2014 – als 302 Mio. EUR nicht abgerufen worden sind – deutlich weniger Mittel übriggeblieben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Haushaltsansatz von 2014 auf 2015 von 1236 auf 1040 Mio. EUR reduziert worden. Die abgezogenen Mittel sind der LuFV zugutegekommen, wo auch 2015 wie im Vorjahr alle Mittel abgeflossen sind.

Bei den Bundeswasserstraßen sind von den im Haushalt eingestellten knapp 834 Mio. EUR für Investitionen (Erhalt und Aus-/Neubau) laut BMVI 660 Mio. EUR abgeflossen, 174 Mio. EUR sind demnach übriggeblieben. Hier sieht die Gesamtbilanz aber günstiger aus als bei der Schiene: 2014 waren rund 210 Mio. EUR nicht abgeflossen – bei einem mit 807 Mio. EUR etwas niedrigerem Haushaltsansatz.

Wegen der Überjährigkeit der Verkehrsinvestitionstitel im Bundeshaushalt sind die nicht abgeflossenen Mittel aber nicht „verloren“, sondern können im laufenden Jahr weiter genutzt werden.

Bereits vor einigen Tagen hatte eine Kleine Anfrage der Linken ans Tageslicht gebracht, dass die Mittel für die freiwillige Lärmsanierung bei der Schiene nicht abgeflossen waren (siehe hier). (roe)