Aufgefischt 8.4.2016

Am Freitag stellt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den BVWP 2030 vor Vertretern der CSU Niederbayern und Oberpfalz vor, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Sie mahnen unter anderem noch den Ausbau der A3 Regensburg-Passau und der Bahnstrecke Landshut Plattling an.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter Berufung auf Angaben aus dem BMVI über rund 250 Funklöcher im Bahnfunknetz nach dem europäischen Standard GSM-R.

Per „elektronische Deichsel“ gekoppelte Lkw – sogenanntes Truck Platooning – haben nach einer dreitägigen Sternfahrt am Mittwoch ohne Zwischenfälle Rotterdam erreicht, berichtet unter anderem die Computer-Bild. (roe)

BMVI will Anschnallpflicht für Rollstuhlfahrer durchsetzen

Ab Anfang 2017 werden Bußgelder von 30 bis 35 EUR fällig, wenn Rollstuhlfahrer ungesichert oder falsch gesichert befördert werden. Das sieht der Entwurf für eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs vor. Im Rollstuhl sitzende Personen dürfen dann nur noch in solchen Fahrzeugen befördert werden dürfen, die über dafür geeignete Stellplätze und Rückhaltesysteme verfügen, die gleichwertige Sicherheit wie normale Anschnallgurte bieten. Seriengefertigte oder nachgerüstete Fahrzeuge mit nationaler Genehmigung erfüllen diese Voraussetzung bereits; Bestandsfahrzeuge müssen auch nicht nachgerüstet werden, so dass nach Ansicht der Bundesregierung für die Bürger keine Kosten entstehen.

Problem sind aber laut Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) die Rollstühle selbst. Von den rund 1200 in Deutschland zugelassenen Rollstuhltypen verfügten ab Werk nur rund 400 über sogenannte „Kraftknoten“, mit denen Rollstuhl und Insasse im Fahrzeuge sicher angeschnallt werden können, hieß es aus dem BSK gegenüber dem Verkehrsbrief in einer ersten Stellungnahme. In der Praxis seien die „allermeisten“ Rollstühle nicht mit Kraftknoten ausgestattet, bei Pflegeheimbewohnern sogar annähernd 100 Prozent. Die Nachrüstung von Kraftknoten schlage modellabhängig mit 400 bis 800 EUR zu Buche. Bisher sperrten sich die Krankenkassen dagegen, diese Kosten zu übernehmen. Kostenübernahme auf Basis von Eingliederungshilfe würde örtlich unterschiedlich entscheiden, lediglich bei Berufstätigen würden die Integrationsämter die Kosten im Regelfall übernehmen. Im Falle einer uneingeschränkten Anschnallpflicht müsste daher auch eine Finanzierungsregelung getroffen werden. (roe)

Neuer Anlauf für AwSV

Wie aus dem gemeinsamen Antrag der beiden Länder für den Bundesrat hervorgeht, soll es für die KV-Anlagen bei der im Mai 2014 vom Bundesrat gebilligten Fassung bleiben. Danach würde eine 20cm dicke Betonoberfläche in den Umschlaganlagen genügen. Verlangt wird außerdem eine Havariefläche oder Havarieeinrichtung mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden, wo defekte Behälter abgestellt werden können. Sowohl der VDV als auch der Binnenhafenverband BÖB hatten damals erklärt, ihre Unternehmen könnten mit dieser Regelung leben.

Gescheitert war das Inkrafttreten der AwSV letztlich an Maßgaben des Bundesrates zu Jauche-, Gülle- und Silageanlagen, denen die Bundesregierung nicht folgen wollte. Rheinland-Pfalz und Bayern wollen die Verabschiedung ihres AwSV-Vorschlages jetzt an die gleichzeitige Verabschiedung eine Novelle von Düngegesetz und Düngeverordnung knüpfen. (roe)

Aufgefischt 7.4.2016

Laut Bild hat die EU-Kommission Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Dienstag vorgeschlagen, deutsche Autofahrer bei der Pkw-Maut über eine höhere Pendlerpauschale oder eine niedrigere Energiesteuer zu entlasten. Laut Koalitionsvertrag darf jedoch kein Inländer höher belastet werden als vorher.

Nach einem Bericht des Handelsblatts hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Pkw-Abgasnachmessungen abgeschlossen. Laut FAZ will sich das BMVI mit der öffentlichen Stellungnahme noch bis Ende April Zeit lassen.

Nach einem Bericht der FAZ wollen die Umweltminister von fünf Bundesländern – darunter das VW-Land Niedersachsen, aber nicht Baden-Württemberg und Bayern – bei einer Sonder-Umweltministerkonferenz am Donnerstag für eine Abschaffung der Dieselprivilegien werben.

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek und der Konsumgüterhersteller Henkel haben am Mittwoch offiziell den ersten „Eurotrailer“-Lkw vorgestellt, mit dem NRW am Lang-Lkw-Feldversuch teilnimmt, wie unter anderem der WDR berichtet. 25m lange Lkw bleiben in NRW aber verboten. (roe)

KV-Mittel werden gekürzt, aber die Förderung erleichtert

Danach die Förderung für den Kombinierten Verkehr in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 um jeweils 20 Mio. EUR gegenüber der Finanzplanung verringert werden. Für die Haushaltsjahre 2019-2020 ist keine Veränderung geplant. Unklar ist, ob die gesamte Titelgruppe „Förderung des Kombinierten Verkehrs und privater Gleisanschlüsse“ betroffen ist (106,7 Mio. EUR) oder nur der Titel „Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehrs“ (92,7 Mio. EUR). Die Fördermittel für den KV waren in den vergangenen Jahren auch nicht annähernd ausgeschöpft worden. Die in der KV-Förderung gekürzten Mittel sollen dem BMF-Papier zufolge offenbar der Lärmsanierung bei der Schiene zugutekommen.

Das Finanzministerium wollte gegenüber dem Verkehrsbrief zu den Zahlen nicht Stellung nehmen, sondern verwies auf eine Mitteilung zum „Spending Review“ (Haushaltsanalyse), die zuerst für die Woche nach Osten avisiert war, nun aber auf die kommende Woche verschoben worden ist.

Im Gegenzug Entlastung bei Förderauflagen in Sicht

In Branchenkreisen wird die Kürzung der KV-Mittel um 20 Mio. EUR/Jahr als „erträglich“ bewertet, zumal als Ergebnis des „Spending Review“ nach die Antragsteller von der Pflicht entbunden werden sollen, eine Bankbürgschaft vorzulegen. Das war bisher eine der größten Hürden in der Praxis. (roe)

GdP will Sicherheit an Flughäfen in Bundesanstalt zusammenführen

Wie der Vorsitzende der GdP Bundespolizei, Jörg Radek, gegenüber dem Verkehrsbrief erläuterte, ist Kern des Konzepts die Gründung einer bundeseigenen Anstalt öffentlichen Rechts. Sie soll mit „zivilen“ angestellten Passagier- und Gepäckkontrollen, Frachtkontrollen, den Schutz des Flugplatzgeländes, Personal- und Warenkontrollen, die Beschaffung von Kontrolltechnik sowie Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen organisieren. Im Gegenzug könnten Polizeivollzugsbeamte, die sich bisher um Ausschreibungen für Luftsicherheitskontrollen, die Personaleinteilung und ähnliche Tätigkeiten kümmern müssen, wieder für den Polizeidienst im engeren Sinne freigesetzt werden. Am Flughafen Frankfurt sind nach Radeks Angaben rund 2200 Angehörige der Bundespolizei tätig, davon rund 1700 Polizeivollzugsbeamte. In München sind 2000 beziehungsweise 1100. Eine Grundgesetzänderung sei für die Schaffung der Bundesanstalt nicht erforderlich.

Lösung auf Bundesebene besser als auf Landesebene

Als „Blaupause“ betrachtet Radek das bayerische Luftamt, das mit eigenen Mitarbeitern Passagiere und Fracht kontrolliere. Weil bei der Luftsicherheit aber die Zuständigkeiten des Bundes und der Bundespolizei überwögen, sei eine Bundesanstalt die bessere Lösung.

Private Sicherheitsdienste sollen nach Willen der GdP nicht mehr Passagiere und Fracht kontrollieren. Zu viele Mitarbeiter seien polizeiauffällig gewesen, auch fehlten immer wieder die notwendigen Sachkundenachweise der Mitarbeiter. Erschwert werde die Aufsicht durch eine hohe Personalfluktuation bei den Sicherheitsdiensten.

Mehrkosten für Fluggäste nicht zu erwarten

Vorteil des Konzepts sei ein Mehr an innerer Sicherheit, Nachteile sieht Radek nicht: Auch im privaten Sicherheitsgewerbe würden an den Flughäfen inzwischen Stundenlöhne von 12 bis 14 EUR gezahlt, so dass die Verstaatlichung nicht zu Mehrkosten für den Kunden führen würde. Der Flughafenverband ADV wollte zu dem Vorschlag der GdP noch nicht Stellung nehmen.

Die GdP ist die im DGB organisierte Polizeigewerkschaft, während die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zum Deutschen Beamtenbund (DBB) gehört. Der sogenannte GdP-Bezirk Bundespolizei hat nach Radeks Angaben rund 22.000 Mitglieder (einschließlich Pensionären). Die Bundespolizei selbst hat rund 40.000 Beamte und Angestellte.

Externer Link: Konzept der GdP Bundespolizei

BMVI will Pkw-Maut zügig vor dem EuGH sehen

Wie ein Sprecher des BMVI am Mittwoch in Berlin mitteilte, habe EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker beim Treffen mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in Aussicht gestellt, Deutschland die „mit Gründen versehene Stellungnahme“ bis Ende April zu übermitteln. Sobald die Erwiderung Deutschlands eingangen ist – die Frist dafür beträgt zwei Monate -, könne das EuGH-Verfahren eingeleitet werden. Der Frage, ob sich das EuGH-Verfahren möglicherweise noch vermeiden ließe, wich der Sprecher aus. Interesse Deutschlands sei es, schnell eine Entscheidung des EuGH herbeizuführen. Das BMVI sei nach wie vor davon überzeugt, dass die „Infrastrukturabgabe“ in der geplanten Form mit dem EU-Recht vereinbar sei. (roe)

Aufgefischt 6.4.2016

Nach einem Bericht des Bayrischen Rundfunks kritisiert der Bundesrechnungshof die Kostenschätzungen im BVWP-Entwurf als unplausibel. Die Angaben der Länder für Straßenprojekte seien auch nicht hinreichend überprüft worden.

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag der Grünen ist das Herunterregeln der Pkw-Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 10 Grad, wie es unter anderem Daimler nach eigenen Angaben praktiziert, EU-rechtswidrig und müsste zum Entzug der Typgenehmigung führen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Madsack-Gruppe).

Nach einem Bericht der Welt will die DB gemeinsam mit dem Deutschen Bahnkunden-Verband stillgelegte Bahnstrecken auf Reaktivierungspotenzial überprüfen lassen. Ergänzt 7.4.: Laut einem Hinweis aus der Leserschaft stammt das „Memorandum of Understanding“ zwischen DB und DBV schon aus dem Oktober 2015.

Verkehrsverbände zweifeln an BVWP-Umsetzbarkeit

Wie aus Teilnehmerkreisen zu hören ist, wurde vor allem die Finanzierbarkeit der umfangreichen Projektliste angezweifelt. Namentlich Vertreter der Wasserstraße machten deutlich, dass aus ihrer Sicht jegliche Perspektive fehle, die angestrebten Projekte in den 15 Jahren BVWP-Laufzeit umzusetzen. Hier komme speziell hinzu, dass die Planungskapazität der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nur für 450 Mio. EUR jährliches Bauvolumen ausreiche. Dem sei seitens des BMVI nicht widersprochen worden.

Wie weiter zu hören war, ersucht das BMVI die Verbände, ihre Stellungnahmen nicht über das Onlineportal für die Bürgerbeteiligung abzugeben, sondern auf konventionellem Wege. Hintergrund ist, dass nur so die Authentizität der Verbandsstellungsnahmen gesichert werden kann. (roe)

NRW will Binnenhäfen vor „Wohnen am Wasser“ schützen

Dazu will die Landesregierung im Landesentwicklungsplan Hafenvorranggebiete definieren. In diesen Gebieten sollen hafenaffine Nutzungen Vorrang genießen. Das Heranrücken von Wohnbebauungen, die dann wegen Lärmbelästigung den Hafenbetrieb einschränken, soll ebenfalls verhindert werden. Das Land wird außerdem Anstrengungen unterstützen, an den 13 landesbedeutsamen Hafenstandorten bedarfsgerecht Bereiche für hafenaffine gewerbliche und industrielle Nutzungen – Umschlag und umschlagnahe Logistikflächen – zu sichern.

Logistikflächen fehlen

Sorgen bereitet dem Landesverkehrsministerium, dass es in den Hafenbereichen zwar für die nächsten fünf bis zehn Jahre noch genügend Umschlagflächen im engeren Sinn gibt, für weitergehende Logistikaktivitäten aber kaum noch Flächen verfügbar sind. „Die Landesregierung wird daher die Flächenentwicklung – auch unter Beachtung umweltrechtlicher Belage – in den Häfen unterstützen, wenn diese im Zusammenhang mit der Stärkung des Systems Wasserstraße stehen.“

Brückenanhebung bleibt auf Agenda

Obwohl die Anhebung der Brücken der Brücken im westdeutschen Kanalsystem für den zweilagigen Containerverkehr schon in der Vorbewertung für den BVWP 2030 ausgeschieden ist, will sich das Land weiter beim Bund dafür einsetzen – sogar für eine mittelfristige Umsetzung.

Zur besseren Anbindung der Binnenhäfen will ein prioritäres Straßennetz definieren. Berücksichtigt werden sollen dabei auch Zulaufstrecken für Schwer- und Großraumtransporte. Ähnliches gilt für die Anbindung über die Schiene.

Zuckerbrot und Peitsche für Landstrom

Mehr Druck machen will das Regierung beim Thema Landstrom, speziell für die oft nahe an Wohnbebebauung liegende Personenschifffahrt und Hotelschiffe. Zum einen will Land Fördermöglichkeiten für die Infrastruktur prüfen, zum anderen solle die Schifffahrt sanft oder nötigenfalls auch weniger sanft dazu bewegt werden werden, vorhandene Landstromanlagen zu nutzen.

Seehäfen dürfen Binnenhäfen nicht für sich monopolisieren

Zwiespältig sieht die Landesregierung Kooperationsavancen einzelner Seehäfen gegenüber ausgewählten Binnenhäfen. Grundsätzlich sei eine bessere Vernetzung zu begrüßen, weil sie das System Wasserstraße stärke; das Risiko sei jedoch, dass so der Wettbewerb zwischen Seehafendestinationen an einzelnen Binnenhäfen ausgebremst wird. „Dem wird die Landesregierung erforderlichenfalls entgegentreten.“

Geprüft werden soll ferner, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Gesellschaft „Marketing Häfen und Logistik NRW“ zur Stärkung des Hafensystems und der Logistikwirtschaft beitragen könnte. (roe)