Wie aus dem gemeinsamen Antrag der beiden Länder für den Bundesrat hervorgeht, soll es für die KV-Anlagen bei der im Mai 2014 vom Bundesrat gebilligten Fassung bleiben. Danach würde eine 20cm dicke Betonoberfläche in den Umschlaganlagen genügen. Verlangt wird außerdem eine Havariefläche oder Havarieeinrichtung mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden, wo defekte Behälter abgestellt werden können. Sowohl der VDV als auch der Binnenhafenverband BÖB hatten damals erklärt, ihre Unternehmen könnten mit dieser Regelung leben.
Gescheitert war das Inkrafttreten der AwSV letztlich an Maßgaben des Bundesrates zu Jauche-, Gülle- und Silageanlagen, denen die Bundesregierung nicht folgen wollte. Rheinland-Pfalz und Bayern wollen die Verabschiedung ihres AwSV-Vorschlages jetzt an die gleichzeitige Verabschiedung eine Novelle von Düngegesetz und Düngeverordnung knüpfen. (roe)