Danach die Förderung für den Kombinierten Verkehr in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 um jeweils 20 Mio. EUR gegenüber der Finanzplanung verringert werden. Für die Haushaltsjahre 2019-2020 ist keine Veränderung geplant. Unklar ist, ob die gesamte Titelgruppe „Förderung des Kombinierten Verkehrs und privater Gleisanschlüsse“ betroffen ist (106,7 Mio. EUR) oder nur der Titel „Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehrs“ (92,7 Mio. EUR). Die Fördermittel für den KV waren in den vergangenen Jahren auch nicht annähernd ausgeschöpft worden. Die in der KV-Förderung gekürzten Mittel sollen dem BMF-Papier zufolge offenbar der Lärmsanierung bei der Schiene zugutekommen.
Das Finanzministerium wollte gegenüber dem Verkehrsbrief zu den Zahlen nicht Stellung nehmen, sondern verwies auf eine Mitteilung zum „Spending Review“ (Haushaltsanalyse), die zuerst für die Woche nach Osten avisiert war, nun aber auf die kommende Woche verschoben worden ist.
Im Gegenzug Entlastung bei Förderauflagen in Sicht
In Branchenkreisen wird die Kürzung der KV-Mittel um 20 Mio. EUR/Jahr als „erträglich“ bewertet, zumal als Ergebnis des „Spending Review“ nach die Antragsteller von der Pflicht entbunden werden sollen, eine Bankbürgschaft vorzulegen. Das war bisher eine der größten Hürden in der Praxis. (roe)