Ab Anfang 2017 werden Bußgelder von 30 bis 35 EUR fällig, wenn Rollstuhlfahrer ungesichert oder falsch gesichert befördert werden. Das sieht der Entwurf für eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs vor. Im Rollstuhl sitzende Personen dürfen dann nur noch in solchen Fahrzeugen befördert werden dürfen, die über dafür geeignete Stellplätze und Rückhaltesysteme verfügen, die gleichwertige Sicherheit wie normale Anschnallgurte bieten. Seriengefertigte oder nachgerüstete Fahrzeuge mit nationaler Genehmigung erfüllen diese Voraussetzung bereits; Bestandsfahrzeuge müssen auch nicht nachgerüstet werden, so dass nach Ansicht der Bundesregierung für die Bürger keine Kosten entstehen.
Problem sind aber laut Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) die Rollstühle selbst. Von den rund 1200 in Deutschland zugelassenen Rollstuhltypen verfügten ab Werk nur rund 400 über sogenannte „Kraftknoten“, mit denen Rollstuhl und Insasse im Fahrzeuge sicher angeschnallt werden können, hieß es aus dem BSK gegenüber dem Verkehrsbrief in einer ersten Stellungnahme. In der Praxis seien die „allermeisten“ Rollstühle nicht mit Kraftknoten ausgestattet, bei Pflegeheimbewohnern sogar annähernd 100 Prozent. Die Nachrüstung von Kraftknoten schlage modellabhängig mit 400 bis 800 EUR zu Buche. Bisher sperrten sich die Krankenkassen dagegen, diese Kosten zu übernehmen. Kostenübernahme auf Basis von Eingliederungshilfe würde örtlich unterschiedlich entscheiden, lediglich bei Berufstätigen würden die Integrationsämter die Kosten im Regelfall übernehmen. Im Falle einer uneingeschränkten Anschnallpflicht müsste daher auch eine Finanzierungsregelung getroffen werden. (roe)