Hintergrund ist der Umstand, dass viele Lkw-Fahrer vornehmlich aus dem osteuropäischen Ausland ihre wöchentlichen Ruhezeiten auf deutschen Autobahn-Rastplätzen verbringen und auf diese Weise monatelang ihrer Heimat fernbleiben. Sie dürfen es offiziell nur einmal innerhalb von 14 Tagen. Dadurch litten sie nicht nur unter unzumutbaren Lebens- und Hygienebedingungen, sondern gefährdeten auch zunehmend den Verkehr, ganz abgesehen davon, dass es zu Verzerrungen im Wettbewerb mit Unternehmen komme, die deutsche Fahrer beschäftigten.
Nachdem Frankreich und Belgien entsprechende Verstöße gegen die EU-Verordnung zum Fahrpersonalgesetz mit hohen Bußgeldern belegt haben, sammeln sich die „Nomaden“ an den grenznahen Rastplätzen in Westdeutschland, wo sie oft bis in die Ein- und Ausfädelspuren der Hauptfahrbahn parken. In Deutschland ist der Verstoß gegen die EU-Verordnung bislang nicht mit Strafen belegt. „Wir fordern eine Verbotsregelung“, erklärte Schiefner. Man sehe nicht ein, warum die Bundesrepublik hinter ihren westeuropäischen Nachbarn zurückstehen solle. Er war sich mit dem NRW-Sozialstaatssekretär Wilhelm Schäffer einig, „dass die Zeit des Abwartens und Taktierens in dieser Frage ein Ende haben muss“.
2014 hatten die Bundesländer Schäffer zufolge bereits eine restriktive Regelung im Fahrpersonalgesetz gefordert. Ende 2015 hatte der Petitionsausschuss des Bundestages vier einschlägige Eingaben an das Verkehrsministerium weitergeleitet. Mitte März 2016 schließlich schrieb Schäffer an das Bundesverkehrsministerium und machte seine Sorgen um Sozial- und Lohndumping im Transportgewerbe erneut deutlich. Schiefner erklärte nun nach einem Treffen mit Schäffer: „Mit allen Fraktionen (im Bundestags-Verkehrsausschuss, Red.) sind wir uns einig, dass das Ministerium in den nächsten Wochen einen Vorschlag vorlegen soll“. Zumindest solle es bis Ende April einen neuen Sachstand mitteilen.