Aufgefischt 5.4.2016

Bei den Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg sitzt der CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger, bekennender Freund der (automobilen) Elektromobilität, in der Arbeitsgruppe Verkehr/Infrastruktur dem amtierenden grünen Verkehrsminister Winfried Hermann gegenüber. Das bericht der Südkurier.

Das Saarland will nach eigenen Angaben einen Teil der Pendlerströme, die normalerweise mit Pkw über die derzeit gesperrte Fechinger Talbrücke fahren, auf den ÖPNV verlagern, und hat dazu Sonderangebote des Verkehrsverbundes initiiert. Derzeit rechnet das Landesverkehrsministerium damit, dass ab Mai wieder Pkw fahren dürfen. Abhängig von der Ertüchtigung der Brückenpfeiler sollen ab Jahresende möglichst auch wieder Lkw die Brücke passieren können. (roe)

Konkretisierte Winterreifenpflicht rückt näher

Danach befindet sich die lange diskutierte Verordnung jetzt in der Ressortabstimmung. Im Herbst 2014 hatte der Bund noch auf ausstehende Forschungsvorhaben speziell zu Winterreifen bei Nutzfahrzeugen verwiesen.

Tempo-30-Feldversuch offen

Ausweichend beantwortet das BMVI die Frage, ob es einen Feldversuch mit Tempo 30 als innerörtlicher Regelgeschwindigkeit ermöglichen würde. Verwiesen wird lediglich auf den Entwurf zur StVO-Novelle (siehe hier).

Promillegrenze für Radfahrer bleibt

Unter mehreren Aspekten geht es um Akohol im Straßenverkehr:

  • Für Radfahrer bleibt 1,6 Promille Alkohol im Blut „frei“, sofern sie nicht durch Fahrfehler auffallen. Der Empfehlung des Verkehrsgerichtstags, schon einen Promillewert von 1,1 eigenständig mit Bußgeld zu bewehren, will das BMVI nach entsprechenden Untersuchungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nicht folgen.
  • Ebenfalls durch die BASt untersuchen lässt das BMVI derzeit die Frage, ab welcher Alkoholisierung eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU/“Idiotentest“) angeordnet werden soll. Mehrere Gerichte hatten hier letztinstanzlich, aber uneinheitlich für Werte von 1,1 und 1,6 Promille entschieden.
  • „In Arbeit“ sind laut BMVI Regelungen, um alkoholauffälligen Fahrerlaubnisinhabern die Benutzung von Alkohol-Interlock-Systemen aufzuerlegen. (roe)

Umbau des BAG-Kontrolldienstes tritt auf der Stelle

Das geht aus der Antwort des BAG auf eine Anfrage des Verkehrsbriefs hervor. Danach wurde in der Anfang 2014 in Kraft getretenen Entgeltordnung Bund ermöglicht, dass Mautkontrolleure künftig anteilig an der Gesamttätigkeit auch Aufgaben von Straßenkontrolleuren für Kontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GKG) wahrnehmen können. Die Umsetzung und Übernahme der zusätzlichen Aufgaben durch den Mautkontrolldienst erfolge schrittweise. „Der Schwerpunkt der Mautkontrolltätigkeit bleibt.“ Voraussetzung sei, dass nicht nur die Kontrollfahrzeuge nachgerüstet sind, sondern auch die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen“ gegeben sind.

Ein Problem ist allem Anschein nach, dass die Mautkontrolleure im Regelfall in die Entgeltgruppe 8 eingestuft sind. Wenn mindestens ein Drittel ihrer Arbeit aus Straßenkontrollen besteht, sind sie in die Entgeltgruppe 9a aufzustufen, ergibt sich aus der Entgeltordnung des Bundes. Außerdem sind beim Einsatz im Straßenkontrolldienst Entgeltgruppenzulagen zu zahlen. Ergänzt 6.4.2016: Laut einem Papier des Bundesfinanzministeriums zum Eckwertebeschluss für 2017 sind aber ab 2017 knapp 1,7 Mio. EUR/Jahr zusätzlich für die Zusammenlegung von Straßen- und Mautkontrolldienst beim BAG eingeplant.

Die Verkehrspolitiker der Regierungskoalition hatten sich bei einer Bundestagsanhörung zur Mautausweitung wie auch in den Haushaltsberatungen im Herbst 2014 dafür ausgesprochen, die bisher getrennten Kontrolldienste für Maut und sonstige Straßenkontrollen zusammenzulegen. Ziel war, zum einen die Dichte der „sonstigen“ BAG-Straßenkontrollen zu erhöhen und zum anderen, den Mautkontrolleuren einen angesichts von weniger als einem Prozent Mautbeanstandungsquote weniger langweiligen Arbeitsalltag zu bieten. Das BMVI hatte diese Verzahnung seinerzeit zugesagt, war Anfragen der Linken zum aktuellen Sachstand Anfang dieses Jahres aber mehrfach ausgewichen. (roe)

Jörg Rusche wechselt vom BDB zur Rheinkommission

Er war bisher Geschäftsführer beim BDB und ist zum 1. April 2016 als Verwaltungsrat für Berufsbefähigungen zur Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg gewechselt. Einen zweiten Geschäftsführer wird es beim BDB nicht mehr geben, sagte der nunmehrige BDB-Alleingeschäftsführer Jens Schwanen am Dienstag gegenüber dem Verkehrsbrief. Für Übernahme der bisher von Jörg Rusche wahrgenommenen Fachaufgaben sei aber eine Nachfolge geplant, betonte er. (roe)

Aufgefischt 4.4.2016

Nach einem Bericht des Spiegel (nur Printausgabe) erwägt die Opposition im Bundestag, einen Untersuchungsausschuss zum VW-Abgasskandal einzusetzen.

Neues Brückendesaster: Die Fechinger Talbrücke im Zuge der A6 im Saarland ist am Gründonnerstag überraschend wegen Einsturzgefahr gesperrt worden. Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger nimmt für das SR-Fernsehen Stellung.

Nach einem Bericht der WAZ-Zeitungen laufen Umwelt- und Nautrschutzverbände gegen die auch im BVWP 2030 vorgesehene Rheinvertiefung.

Der Tagesspiegel analysiert, warum der Aufbau von Ladesäulen für Elektroautos in Berlin nur schleppend vorankommt.

DB Arriva startet Verkehr im Northern Rail-Netz

DB Arriva hat nun eigenen Angaben zufolge einen Anteil von 22 Prozent am britischen Schienenverkehrsmarkt und gehört zu den drei größten Anbietern auf der Insel.

Northern Rail beschäftigt derzeit rund 5.000 Mitarbeiter und fährt in 333 Zügen etwa 90 Millionen Fahrgäste pro Jahr in der Region um Manchester, Leeds, Liverpool, Newcastle und Sheffield. Für die kommenden drei Jahre sieht der Vertrag eine Ausweitung der Verkehrsleistung um zwölf Prozent, neue Verbindungen und umfassende Modernisierungen vor. Dazu gehört die Investition in mehr als 280 neue Fahrzeuge und eine Komplettrenovierung der übrigen Flotte. DB Arriva ist mit Bahnen, Bussen und Schiffen im öffentlichen Personenverkehr von 14 europäischen Ländern außerhalb Deutschlands aktiv und befördert eigenen Angaben zufolge mehr als 2,2 Milliarden Fahrgäste pro Jahr. Der Umsatz lag 2015 bei 4,843 Milliarden Euro.

Verkehrspolitiker machen Druck gegen Autobahn-Nomadentum

Hintergrund ist der Umstand, dass viele Lkw-Fahrer vornehmlich aus dem osteuropäischen Ausland ihre wöchentlichen Ruhezeiten auf deutschen Autobahn-Rastplätzen verbringen und auf diese Weise monatelang ihrer Heimat fernbleiben. Sie dürfen es offiziell nur einmal innerhalb von 14 Tagen. Dadurch litten sie nicht nur unter unzumutbaren Lebens- und Hygienebedingungen, sondern gefährdeten auch zunehmend den Verkehr, ganz abgesehen davon, dass es zu Verzerrungen im Wettbewerb mit Unternehmen komme, die deutsche Fahrer beschäftigten.

Nachdem Frankreich und Belgien entsprechende Verstöße gegen die EU-Verordnung zum Fahrpersonalgesetz mit hohen Bußgeldern belegt haben, sammeln sich die „Nomaden“ an den grenznahen Rastplätzen in Westdeutschland, wo sie oft bis in die Ein- und Ausfädelspuren der Hauptfahrbahn parken. In Deutschland ist der Verstoß gegen die EU-Verordnung bislang nicht mit Strafen belegt. „Wir fordern eine Verbotsregelung“, erklärte Schiefner. Man sehe nicht ein, warum die Bundesrepublik hinter ihren westeuropäischen Nachbarn zurückstehen solle. Er war sich mit dem NRW-Sozialstaatssekretär Wilhelm Schäffer einig, „dass die Zeit des Abwartens und Taktierens in dieser Frage ein Ende haben muss“.

2014 hatten die Bundesländer Schäffer zufolge bereits eine restriktive Regelung im Fahrpersonalgesetz gefordert. Ende 2015 hatte der Petitionsausschuss des Bundestages vier einschlägige Eingaben an das Verkehrsministerium weitergeleitet. Mitte März 2016 schließlich schrieb Schäffer an das Bundesverkehrsministerium und machte seine Sorgen um Sozial- und Lohndumping im Transportgewerbe erneut deutlich. Schiefner erklärte nun nach einem Treffen mit Schäffer: „Mit allen Fraktionen (im Bundestags-Verkehrsausschuss, Red.) sind wir uns einig, dass das Ministerium in den nächsten Wochen einen Vorschlag vorlegen soll“. Zumindest solle es bis Ende April einen neuen Sachstand mitteilen.

Technischer Fehler verursachte Havarie der „CSCL Indian Ocean“

Der Frachter mit 6.620 Containern an Bord war am späten Abend bei Hamburg auf Sand gelaufen. Wenige Stunden zuvor hatte er in der Deutschen Bucht einen Anker verloren. Nach zwei vergeblichen Versuchen und dem Abpumpen großer Mengen Treibstoff und Ballastwasser gelang es zwölf Schleppern am frühen Morgen des 9. Februar, das Schiff wieder ins Fahrwasser zu ziehen. Im Zusammenhang mit der Havarie sei es weder zu wesentlichen Beeinträchtigungen im Zu- und Ablauf des Hamburger Hafens noch zu wesentlichen Umweltschäden gekommen, hieß es in der Antwort weiter. Mit insgesamt neun Aufklärungsflügen sei festgestellt worden, dass keine Schadstoffe aus dem Schiff ausgetreten seien.

Aufgefischt 1.4.2016

Elon Musk hat in Kalifornien den Tesla für die Mittelklasse vorgestellt. Er soll 2017 ausgeliefert werden und dann 35.000 Dollar  kosten, schreibt die „Augsburger Allgemeine“. Das wäre eher weniger als ein Golf GTE. Die Reichweite soll bei 345 Kilometern liegen – ein echtes Argument. Ob mit dem Wagen der Durchbruch für die Elektromobilität im Auto gelingt, bleibt abzuwarten. Ausgeschlossen ist es nicht. Wer die derzeitige Dichte an Oberklassen-Teslas in Berlin beobachtet, möchte zumindest der deutschen Autoindustrie einen Weckruf schicken.

Schon öfter ist bei den Reden von der Verkehrsverlagerung auf die Schiene links (Richtung Schiene) geblinkt, aber rechts (Richtung Straße) abgebogen worden. Fast wären wir heute morgen auf einen Aprilscherz reingefallen: Der NDR berichtet von Plänen, die Eisenbahnschienen nach Sylt auf dem Hindenburgdamm durch eine Straße zu ersetzen. So rechts blinkt aber der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) nun doch nicht. Dass es ein Scherz ist, wird dem Leser allerspätestens klar, wenn er erfährt, dass der erste Spatenstich noch heute gesetzt werden soll. Viel zu schnell für eine deutsche Behörde.

Kein Scherz dagegen ist, dass in Belgien seit heute die kilometerbasierte Lkw-Maut erhoben wird. Sie gilt für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und beträgt zwischen 7 und 30 Euro-Cent, abhängig von Straßentyp, Emissionsklasse und zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs.

Mehr Schlagkraft bei Schwertransporten in und um Berlin

Hintergrund für die Probleme bei Transporten mit außergewöhnlichen Maßen ist, dass marode Straßen und Brücken sowie Personalprobleme bei der Polizei die Organisation immer mehr erschweren. Die Umwege würden immer größer, die Transportsicherung durch die Polizei erfordere daher immer mehr Kapazitäten, und die Zahl der Transporte nehme auch stetig zu. In den letzten drei Jahren sei sie um 50 Prozent auf nun rund 3.000 im Jahr 2015 gestiegen, meldete der Senat. All das bringe die Wirtschaft oft in Terminschwierigkeiten.

Daher seien am Runden Tisch, der in den vergangenen zwei Jahren nicht getagt hat, zwei Arbeitsgruppen zu den Themen Infrastruktur und Transportbegleitung gebildet worden. „Vertreter der IHK, von Berliner Unternehmen, und der Senatsverwaltungen für Inneres und Sport, Stadtentwicklung und Umwelt sowie Wirtschaft, Technologie und Forschung, und der Polizei analysieren die Prozesse und erarbeiten im Einzelfall gemeinsam konkrete Verbesserungsvorschläge“, schrieb die Senatsverwaltung. Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler betonte, dass schon jetzt bei Instandhaltungsarbeiten und Neubauten von Brückenbauwerken darauf geachtet werde, ob sie auf Routen von Großraum- und Schwertransporten liegen. Aber „mit einem fachlichen Austausch können notwendige Priorisierungen aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten in Zukunft noch besser vorgenommen werden“, sagte er.
Innenstaatssekretär Bernd Krömer verwies darauf, dass die Berliner Polizei eine Zentrale Koordinierungsstelle für Großraum- und Schwertransporte eingerichtet habe, dank derer sie sich bereits gut und „reibungsloser“ mit der Brandenburger Polizei für länderübergreifende Transporte abstimme. Der Runde Tisch Schwerverkehr mit einer Arbeitsgruppe „Transportbegleitung“ ermögliche mehr Transparenz und direkteren Informationsaustausch mit den Unternehmen.