Kartellamt stoppt DB-Vertriebspraxis

Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, hat sich die DB als Ergebnis eines Verfahrens wegen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu folgenden Schritten verpflichtet:

  • Die Koppelung zwischen der gesetzlich verlangten Tarifkooperation einerseits und der für den Reisenden wünschenswerten Vertriebskooperation andererseits wird gelockert, „Knebelverträge“ aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der DB sind nicht mehr zulässig.

  • Die Provisionssätze für den wechselseitigen Vertrieb von Fahrkarten werden gesenkt und symmetrisch ausgestaltet – bisher hatte die DB den Wettbewerbern höhere Provisionen in Rechnung gestellt als sie selber gezahlt hat.

  • Wettbewerber im SPNV erhalten die Möglichkeit, künftig DB-Fernverkehrstickets an eigenen Fahrkartenautomaten zu verkaufen.

  • Aus Mietverträgen für Läden in DB-Bahnhöfen werden Klauseln gestrichen, die ein Verkaufsverbot von Fahrkarten durch Dritte vorsahen

Die Verfügung des Kartellamts, mit der die Selbstverpflichtung für rechtlich verbindlich erklärt worden ist, ist bis Ende 2023 befristet. Die Behörde hatte das Verfahren im Januar 2014 eingeleitet.

Die Wettbewerbsbahnen im Verband Mofair begrüßten die Lösung. „Es bleibt noch einiges zu tun, aber wir erreichen jetzt ein großes Stück mehr Fairness im Fahrausweisvertrieb“, erklärte Vorstandsmitglied Christian Schreyer. Der Verband plädiert für einen unternehmensunabhängigen einheitlichen Deutschland-Tarif. Der alternative Verkehrsclub VCD begrüßte die Entscheidung ebenfalls, sprach sich aber dafür aus, mittelfristig einen unternehmensübergreifenden unabhängigen Vertrieb zu schaffen. (roe)

Externer Link: Fallbericht des Bundeskartellamts

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