Finanzierung des A6-Ausbaus wird mittelfristig akut

Laut Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen wird voraussichtlich 2019 das Baurecht für die Gesamtstrecke erlangt. Zwei Teilabschnitte warten auf den Gesehen-Vermerk, für drei Teilabschnitte werden aktuell die RE-Vorentwürfe erstellt, und für zwei Teilabschnitte laufen die Voruntersuchungen. Dennoch ist das Gesamtprojekt im BVWP-Entwurf bekanntlich nur als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) gelistet, ein Baubeginn in der Laufzeit des BVWP ist also nicht vorgesehen.

ÖPP-Hinweis wird nachgetragen

Ebenfalls unklar bleibt, welche Rolle eine mögliche Verwirklichung als Öffentlich-private Partnerschaft spielt. Das BMVI hatte das Projekt 2015 als mögliches ÖPP der „neuen Generation“ nominiert, im BVWP-Entwurf fehlte jedoch jeglicher Hinweis darauf. Nun schreibt das BMVI, „der fehlende Hinweis auf das ÖPP-Projekt wird noch in geeigneter Weise ergänzt“. Eine „überschlägige Wirtschaftlichkeitseinschätzung im Sinne des PPP-Eignungstests gemäß FMK-Leitfaden“ habe die ÖPP-Eignung belegt. Die als nächste Stufe fällige „vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ könne stattfinden, sobald Baurecht vorliegt.

Der Frage, ob es informelle Zusagen des BMVI an den CDU-Wahlkreisabgeordneten Christian von Stetten gebe, das Projekt als ÖPP umzusetzen, weicht das Ministerium aus. Explizit wird jedoch darauf verwiesen, dass nicht der BVWP, sondern der vom Bundestag zu beschließende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen die Grundlage für den Ausbau der Bundesfernstraßen darstellt. Der örtliche Grünen-Abgeordnete Harald Ebner vermutet, dass das BMVI versucht, mit einem ÖPP-Ausbau über das vergleichsweise schlechte Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,5 hinwegzugehen. (roe)

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