NRW und Hessen wollen illegale Autorennen härter bestrafen

Der Gesetzentwurf, der in der Bundesratssitzung am Freitag erstmals beraten werden soll, sieht vor, das Veranstalten oder schon die reine Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. In Verbindung mit Körperverletzung oder Tötung soll das maximale Strafmaß bis zu zehn Jahre Haft betragen. Durch die Qualifizierung als Straftatbestand wird es ermöglicht, die Fahrzeuge von Teilnehmer „einzuziehen“, sie also entschädigungslos zu enteignen. Bisher gelten illegale Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit.

In Berlin werden Fahrzeuge, die die Polizei bei Autorennen antrifft, „sichergestellt“. Zum einen werden die Fahrzeuge dann auf illegale Umbauten überprüft, zum anderen dienen sie als Beweismittel. Eine Enteignung ist damit aber nicht automatisch verbunden.

In der Schweiz, wo seit 2013 die Einziehung von Autos von Rasern zulässig ist, hat sich das Instrument nach einem Bericht der Aargauer Zeitung allerdings als vergleichsweise stumpf erwiesen, weil die Fahrzeuge häufig nicht den Rasern selbst gehören, sondern geliehen oder geleast sind. In Berlin sind Fälle bekannt, wo Kriminelle ihre Luxusfahrzeuge zum Schein (und gegen Entgelt) von Hartz-IV-Beziehern anmelden lassen.

Vertreter der Union sprachen sich laut Medienberichten gegen die Strafrechtsänderung aus. Nötig seien stattdessen mehr Polizeikontrollen. (roe)

Externer Link: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes

Aufgefischt 6.7.2016

Der Bundesrechnungshof schätzt in einem noch unveröffentlichten Bericht laut Stuttgarter Zeitung die Kosten für das Bahnhofsprojekt S21 auf 10 Mrd. EUR, rund 3,5 Mrd. EUR mehr als offiziell veranschlagt.

Auch Baden-Württemberg und NRW wollen laut SWR und Rheinischer Post innerstädtische digitale Testfelder für automatisiertes Fahren einrichten. Das BMVI hat sich bisher nur für Ingolstadt ausgesprochen.

Der Stern greift auf, dass VW mit Rückendeckung aus dem BMVI im Abgasskandal kein Bußgeld zahlen muss, obwohl die EU-Abgasrichtlinie Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert. (roe)

Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal startet diese Woche

Das kündigte die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann am Dienstag in Berlin an. Die konstituierende Sitzung werde noch am Donnerstagnachmittag ab 16 Uhr beginnen und einen ersten Schwung Beweisanträge behandeln. Die erste Zeugenvernehmung sei für die dritte Sitzungswoche im September geplant. Bis Ende August sollen auch die benötigten Akten aus Ministerien und nachgeordneten Behörden zur Verfügung stehen. Nach ihrer Ansicht hätte allerdings eine Behandlung des Themas im Verkehrsausschuss genügt.

Unterschiedliche Darstellungen gibt es zur Entstehung des Untersuchungsauftrages. Lühmann sagte sinngemäß, ohne Hilfe der Koalitionsfraktionen hätten Grüne und Linke keinen verfassungskonformen Untersuchungsauftrag zustandegebracht. Aus Oppositionskreisen wurde das zurückgewiesen. Richtig sei allerdings, dass sich die gewünschte Einsicht in Unternehmenseinlagen als unzulässig herausgestellt habe.

Mitglieder des Untersuchungsausschusses sollen werden:

  • Für CDU/CSU: Ulrich Lange (Obmann), Veronika Bellmann, Uwe Lagosky, Carsten Müller
  • Für die SPD: Kirsten Lühmann, Dirk Wiese
  • Für die Linke: Herbert Behrens (designierter Ausschussvorsitzender)
  • Für die Grünen: Oliver Krischer

Externer Link: Beschlussempfehlung zum Untersuchungsauftrag

(roe)

Dänemark plant und genehmigt schneller als Deutschland

Ein Unterschied ist laut Stephan Siegert, dass in Dänemark die Öffentlichkeit schon in der Ideenphase eingebunden wird, um für das angedachte Projekt Anregungen zur Verbesserung zu bekommen. Größter Unterschied sei allerdings, dass Bürger und Verbände das Allgemeinwohl über ihre Einzelinteressen stellen. In Dänemark habe es gegen die Planung 37 Einwendungen gegeben, davon nur zwei gegen das Projekt an sich. In Deutschland sind es 3000 gewesen.

Schlanke Genehmigung

Formaljuristische Unterschiede betreffen die Planungstiefe: In Dänemark werden die Umweltthemen bereits in der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt. Leitfäden für die Untersuchung werden projektbezogen gefasst und gemeinsam beschlossen, so dass spätere Konflikte vermieden werden.

Die Genehmigung selbst gehe bei weitem nicht so ins technische Detail wie in Deutschland. Vertiefende Unterlagen dürften auch über das Internet bereitgestellt werden, gegebenenfalls auch auf Englisch. Auch im Genehmigungsverfahren seien – anders als in Deutschland – Unterlagen auf Englisch erlaubt.

Im Innovationsforum beraten Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung, wie die Planung in Deutschland beschleunigt werden kann. Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sollen die Ergebnisse bis zum Frühjahr 2017 vorliegen.

Unabhängig vom Innovationsforum ist ein geplantes Gespräch von Dobrindt mit NRW-Verkehrsminister Michael Groschek, in dem über den Verzicht auf Planfeststellungsverfahren für 1:1-Ersatzneubauten diskutiert werden soll (siehe hier). (roe)

Dobrindt: Mit mir wird es keine Sportboot-Vignette geben

Er wiederhole gerne, was er schon im vergangenen Herbst gesagt habe: „Wir werden keine Sportboot-Vignette einführen“, betonte er am Rande eines Pressegesprächs zur Planungsbeschleunigung. Andere Varianten zur „nutzerbezogenen Finanzierung“, die im Wassertourismuskonzept genannt werden, würden geprüft. Anlagenbezogene Gebühren oder höhere Pauschalbeträge der Verbände wollte er nicht ausschließen. Es werde aber auch in Zukunft so sein, dass die touristischen Wasserstraßen größtenteils aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Als Kernziel betrachtet er, die Diskussion über die touristischen Wasserstraßen überhaupt in Gang zu bringen. In der jetzigen Konstellation stehe Betrieb und Unterhaltung der touristischen Wasserstraßen in Konkurrenz zu den gewerblich genutzten Wasserstraßen – mit dem Ergebnis, dass nicht investiert werde. Damit sei der Verfall vorprogrammiert. In einem ersten Schritt will er daher die touristischen Wasserstraßen mit einem eigenen Haushaltstitel versehen. (roe)

Aufgefischt 5.7.2016

Landes- und Kommunalpolitiker protestieren gemeinsam mit den Sportbootverbänden gegen die Pläne des Bundes für eine Wasserstraßenmaut auf den Freizeitwasserstraßen, berichten unter anderem die Welt, das Hamburger Abendblatt und NDR. Passend dazu: Ein von der Stadt Kassel und Bund gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten kommt laut Hessisch-Niedersächischer Allgemeine zum Schluss, dass der Bund nicht für die Sanierung der Fuldaschleuse in Kassel aufkommen muss.

Hannover und Bremen wollen bei der Umweltzonen für eine „blaue Plakette“ ganz vorne mitspielen, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.

Baden-Württemberg will mit „Dialog-Displays“ an der B39 Motorradfahrer zu einem langsameren und leiseren Fahrstil erziehen. Die Displays zeigen nach Radar- und Lärmmessung bei Bedarf ein „Langsamer!“ oder „Leiser!“ an, teilte das Verkehrsministerium am Dienstag mit. (roe)

Früheres Ende für Führerschein-„Lappen“

Wie aus der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses zur 11. Novelle der Fahrerlaubnis-Verordnung hervorgeht, wollen die Länder den laut EU-Führerschein-Richtlinie eigentlich erst zum 19. Januar 2033 fälligen Umtausch alter Fahrerlaubnisse gestaffelt vorziehen. Den Anfang sollen die Geburtsjahrgänge 1953-58 im Jahre 2021 machen. Die Länder schätzen, dass insgesamt rund 15 Mio. Papier-Fahrerlaubnisse umgetauscht werden müssen. Nicht betroffen sind all jene, die bereits einen Kartenführerschein mit eingetragenem Ablaufdatum besitzen.

Damit soll zugleich erreicht werden, dass alle Führerscheine schrittweise ins nationale Fahrerlaubnisregister eingetragen werden.

Strittig: Anforderung an Begleitperson beim begleiteten Fahren

Beim „begleiteten Fahren“ wollen die Länder sicherstellen, dass die Begleitperson weiterhin mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen EU-/EWR- oder schweizerischen Führerschein besessen haben muss. Die Bundesregierung wollte diese Bedingung deutlich lockern.

Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie wird nachgebessert

Kerninhalt der Verordnung ist eine nachgebesserte Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie bei den Fahrzeugklassen. So reichte bisher für Busse über 3,5t unabhängig von ihrer Größe ein Lkw-Führerschein, sofern sie nur über acht Passagiersitze verfügten. Jetzt ist ein Busführerschein erforderlich. (roe)

Länder wollen Maut für Fernbusse und Landesstraßen

Laut Beschlussempfehlung für die Stellungnahme zum vierten Mautänderungsgesetz sollen alle Busse in die Mautpflicht einbezogen werden, außer solchen, die die ÖPNV dienen. Die Ausnahme begründet der Verkehrsausschuss damit, dass diese Verkehre in der Regel von der öffentlichen Hand bezuschusst werden und daher die Belastung kontraproduktiv wäre.

Von der Mautpflicht befreit werden sollen nach Vorstellungen der Länder landwirtschaftliche Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr, die bauartbestimmt nicht schneller als 40km/h fahren können. Damit soll im Zusammenhang mit der Bundesstraßenmaut „unverhältnismäßige Bürokratie“ vermieden werden.

Der Bund soll außerdem prüfen, andere Straßen zu bemauten,

  • um Mautausweichverkehre von den künftig bemauteten Bundesstraßen ins nachgeordnete Netz zu erschweren;
  • wenn es aus Verkehrssicherheitsgründen nötig ist;
  • wenn sie „Schwerpunkte des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz“ verbinden – zum Beispiel Güterverkehrszentren oder
  • um sie von Luftverschmutzung zu entlasten.

Für solche Straßen solle die Mautpflicht nur auf Antrag des Baulastträgers eingeführt werden, um das Gesetz nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat zu machen.

Die auf Bundesstraßen in kommunaler Baulast angefallenen Mauteinnahmen sollen auch dafür verwendet werden dürfen, die Anwohner vor Lärm und Abgasen zu schützen. (roe)

Freizeitkapitäne sollen für Wasserstraßen mehr zahlen

„Aufgrund des bis vsl. 2021 umzusetzenden Bundesgebührengesetzes wären in Zukunft von der Freizeitschifffahrt individuelle und grundsätzlich kostendeckende Befahrungsgebühren zu erheben“, heißt es in dem am Freitag endlich veröffentlichten Wassertourismuskonzept des Ministeriums. Unter bestimmten Voraussetzungen lasse das Bundesgebührengesetz auch niedrigere Gebühren zu. Das BMVI will sie im geplanten Spezialgesetz für die Gebühren auf den Bundeswasserstraßen regeln.

An welche Tatbestände die Gebühren anknüpfen sollen, lässt das Konzept offen. Untersucht worden seien Abgaben in Abhängigkeit von der zurückgelegten Fahrstrecke, Schleusungsabgaben, Bootsvignetten, die Besteuerung von Booten oder eine Weiterführung des Status quo (mit pauschaler Entrichtung durch die Verbände). Ausdrücklich betont wird, dass muskelbetriebene Boote und kleine Segelboote ausgenommen werden sollen. Die Einnahmen sollen zweckgebunden für die Freizeitwasserstraßen genutzt werden.

Das Ministerium verweist darauf, dass in Frankreich und Großbritannien „die teilweise mehrere hundert Euro bzw. Pfund hohen Beiträge seitens der Nutzer akzeptiert werden“. In Deutschland ist Dobrindts Amtsvorgänger Manfred Stolpe allerdings 2005 mit einem ersten Anlauf für eine Vignettenlösung am Widerstand der Freizeitschifffahrts-Lobby gescheitert.

Ausgliederung der Nebenwasserstraßen

Um die Kapazitäten der WSV auf die gewerblich genutzten Hauptwasserstraßen konzentrieren zu können, schlägt das BMVI vor, die touristisch genutzten Wasserstraßen in eine gesonderte Organisation auszugliedern – zunächst unter dem Dach der WSV. Unterschieden wird dabei zwischen den „Freizeitwasserstraßen“ mit Schleusenbetrieb – namentlich in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch zum Beispiel die Lahn. Auf der anderen Seite stehen nur wenig genutzte Wasserstraßen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Blaues Band“ nach Rückbau von Schleusen und Wehren renaturiert und für motorlose Nutzung mit Kanu und Kajak ausgelegt werden könnten („Naturgewässer“). Deutliche Sympathien lässt das BMVI für das britische System des Canal & River Trust erkennen, eines Sondervermögens in öffentlichem Besitz. Mit Gebühren von umgerechnet durchschnittlich 570 EUR (2009/2010) hat der Trust einen „Refinanzierungsgrad“ von 22 Prozent erreicht.

Mehr Flexibilität für Kooperationsmodelle

Mit der gesonderten Organisation will der Bund „alternative Handlungskonzepte“ erleichtern. „Die Möglichkeiten reichen dann von einer einvernehmlichen Zusammenarbeit des Bundes mit den Bundesländern, Kommunen und Dritten bis zu einer Übertragung des Eigentums auf diese.“ Ziel sei es, verkehrliche, wasserwirtschaftliche, ökologische und touristische Aufgaben zusammenzuführen. Zugleich könnten damit andere Finanzierungsquellen wie zum Beispiel EU-Förderung, Nutzerfinanzierung (!) oder Kooperationen besser erschlossen werden.

Denkbar seien auch Modelle, bei denen Dritte als Verwaltungshelfer im Auftrag der WSV den Betrieb führen. Das BMVI schätzt die Kosten für Betrieb und Unterhaltung der touristischen Wasserstraßen grob auf rund 65 Mio. EUR/Jahr.

Länder müssen zustimmen

Knackpunkt jeglicher Neuordnung ist laut Konzept die Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG), die dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen auflistet. Eine Entwidmung oder „Abstufung“ dieser Wasserstraßen – zum Beispiel zur Landeswasserstraßen – ist nur mit Zustimmung der Länder möglich. (roe)

Externe Links:

Wassertourismuskonzept des BMVI

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Aufgefischt 4.7.2016

Die DB-Fernverkehrssparte wehrt sich laut Dpa gegen eine selektive Trassenpreisbremse für den SPNV und droht mit Linieneinstellungen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt lehnt eine Kompensation von Einnahmeausfällen der Infrastruktur durch den Staat ab.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt besucht am Montag die Baustelle der inzwischen schon legendären B2-Ortsumgehung Oberau in seinem Wahlkreis, berichtet der Bayerische Rundfunk.

Zuguterletzt: Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer wehrt sich gegen Behauptungen, er habe bei einem Athen-Besuch einen drängelnden Fotografen als „dreckiger Grieche“ beschimpft. Darüber berichtet unter anderem der Bayerische Rundfunk. (roe)