NRW und Hessen wollen illegale Autorennen härter bestrafen

Der Gesetzentwurf, der in der Bundesratssitzung am Freitag erstmals beraten werden soll, sieht vor, das Veranstalten oder schon die reine Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. In Verbindung mit Körperverletzung oder Tötung soll das maximale Strafmaß bis zu zehn Jahre Haft betragen. Durch die Qualifizierung als Straftatbestand wird es ermöglicht, die Fahrzeuge von Teilnehmer „einzuziehen“, sie also entschädigungslos zu enteignen. Bisher gelten illegale Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit.

In Berlin werden Fahrzeuge, die die Polizei bei Autorennen antrifft, „sichergestellt“. Zum einen werden die Fahrzeuge dann auf illegale Umbauten überprüft, zum anderen dienen sie als Beweismittel. Eine Enteignung ist damit aber nicht automatisch verbunden.

In der Schweiz, wo seit 2013 die Einziehung von Autos von Rasern zulässig ist, hat sich das Instrument nach einem Bericht der Aargauer Zeitung allerdings als vergleichsweise stumpf erwiesen, weil die Fahrzeuge häufig nicht den Rasern selbst gehören, sondern geliehen oder geleast sind. In Berlin sind Fälle bekannt, wo Kriminelle ihre Luxusfahrzeuge zum Schein (und gegen Entgelt) von Hartz-IV-Beziehern anmelden lassen.

Vertreter der Union sprachen sich laut Medienberichten gegen die Strafrechtsänderung aus. Nötig seien stattdessen mehr Polizeikontrollen. (roe)

Externer Link: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes

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