E-Auto-Kaufprämie startet am 2. Juli

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag die Förderrichtlinie für die E-Auto-Kaufprämie („Umweltbonus“) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 2. Juli rückwirkend zum 18. Mai in Kraft. Gefördert werden außer batterieelektrischen Fahrzeugen inklusive Plug-in-Hybriden auch Brennstoffzellenfahrzeuge und unabhängig von der Antriebstechnik auch Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 50g/km.

Neben den bekannten deutschen Herstellern – außer Porsche und Opel – beteiligen sich auch Peugeot/Citroen, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan, Renault, Toyota, Volvo und die Deutsche-Post-Tochter Streetscooter mit ihrem Paket-Lieferwagen (siehe hier).

Einziges Fahrzeug mit Brennstoffzellenantrieb ist der Hyundai iX 35 Fuel Cell, der mit einem Netto-Listenpreis von 55.000 EUR knapp unter dem Höchstpreis von 60.000 EUR liegt.

Externe Links:

Förderrichtlinie

Liste der förderfähigen Fahrzeuge

Energie-Rechtsrahmen für Brennstoffzelle hat Lücken

Das machte Martin Altrock von der Kanzlei BBH am Freitag im BMVI bei der Vorstellung der Studie „Wasserstoff-Infrastruktur für die Schiene“ deutlich.

EEG-Belastung unklar

Größte potenzielle Kostenlast für den Wasserstoffeinsatz auf der Schiene – und wirtschaftlich betrachtet eventuell KO-Kriterium – sei die EEG-Umlage, die sich auf 7 Ct/kWh zubewegt. Es sei unklar, ob der verminderte Umlagesatz für elektrisch angetriebene Schienenbahnen auch auf Wasserstoff angewendet werden könne, der für den Antrieb von Brennstoffzellen-Triebwagen hergestellt werde. Für die elektrolytische Wasserstofferzeugung sei außerdem denkbar, die Begünstigung für stromkostenintensive Unternehmen anzuwenden. In beiden Fällen sei zumindest eine Klarstellung notwendig, idealerweise aber eine Begünstigung.

Stromsteuer und Netznutzungsentgelte

Als vergleichsweise kleinere Baustellen sieht er Netznutzungsentgelte und Stromsteuer an. Werde der Wasserstoff erst an der „Tankstelle“ durch Elektrolyse gewonnen, stelle sich die Frage, ob die Entgeltbefreiung für Speicheranlagen anwendbar ist. (Energiewirtschaftsgesetz §118 Absatz 6). Auch hier sei eine Klarstellung nötig.

Bei der Stromsteuer sei zu klären, ob die elektrolytische Erzeugung von Wasserstoff zu demjenigen produzierenden Gewerbe zähle, das freigestellt ist.

Tankstelle fällt unter AEG

Aus heutiger Sicht unüberwindliche Hindernisse bei Technik, technischen Vorschriften und anderen regulatorischen Rahmenbedingungen konnten die Autoren der Studie nicht ausmachen. Dem Versuch kommt zu Gute, dass ein Teil der denkbaren Fragen schon bei Einführung von Brennstoffzellen-Bussen geklärt werden konnten. Leichte Besorgnis war nur zu erkennen, als deutlich wurde, dass für die Tankstelle ein Planfeststellungsverfahren gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) notwendig wird.

Übereinstimmender Tenor auf der Veranstaltung war, dass einem Start des regulären Testbetriebs mit zwei umgebauten Fahrzeugen des Herstellers Alstom auf der Strecke Bremervörde-Bremerhaven-Stade zum Fahrplanwechsel 2017/18 nichts entgegensteht. Dort soll Wasserstoff verwendet werden, der als Nebenprodukt bei der Chemieproduktion in Stade anfällt. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg wollen mit eigenen Pilotstrecken ab 2020/21 folgen (siehe auch hier).

Bomba tadelt Autoindustrie und Forscher

In seinem ungewöhnlich emotionalen Eingangsstatement las Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba sowohl der deutschen Autoindustrie als auch der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) die Leviten: „Auch wenn ich mir jetzt keine Freunde bei der NOW mache: Die Brennstoffzelle ist serienreif“, sagte er und fügte hinzu: „Es hat keinen Sinn, noch weitere Milliarden in die Forschung zu stecken. Auch wenn das letzte Gramm noch nicht erforscht ist – wir müssen die Brennstoffzelle jetzt einsetzen.“ Korea und Japan seien bei der Serienfertigung vorne.“ (roe)

Externer Link: Studie Wasserstoff-Infrastruktur für die Schiene

Aufgefischt 1.7.2016

Laut Stuttgarter Nachrichten verbreitet Noch-DB-Infrastrukturvorstand Volker Kefer beim Treffen des Lenkungskreises zu Stuttgart 21 Optimismus, dass Kostenlimit und Fertigstellungstermin doch noch eingehalten werden können.

Der ADAC ist laut Süddeutscher Zeitung ebenso wie das KBA bei den Nachmessungen wegen des Abgasskandals nebenbei auf erhöhte und von den Herstellerangaben abweichende Verbrauchs-/CO2-Werte gestoßen – bei einem VW Golf und einem Audi A4.

Tesla nimmt in seinem eigenen Blog Stellung zu den Ermittlungen wegen eines tödlichen Unfalls im Zusammenhang mit der Benutzung der Autopilot-Funktion.

Brandenburg will den „Kombibus“ mit Güterbeförderung in weiteren Landesteilen ermöglichen und hat dafür eine Förderrichtlinie erlassen. Je Verkehrsgesellschaft seien bis zu 70.000 EUR Anschubfinanzierung möglich, teilt das Infrastrukturministerium mit. (roe)

Leichterer Aufbau von Ladepunkten in Wohnungsnähe

Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf wollen sie erreichen, dass Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter der Einrichtung von Ladepunkten zum Beispiel in Tiefgaragen im Grundsatz nicht mehr widersprechen können. Dazu soll zum einen das Wohnungseigentumsgesetz dahin geändert werden, dass die Einrichtung von Ladepunkt nicht mehr der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf. Zum anderen soll im Mietkapitel im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt werden, dass der Vermieter dem Einbau eines Ladepunktes analog zum behindertenfreundlichen Umbau nicht widersprechen kann. Die Kosten für den Einbau der Ladepunkte (und den eventuellen späteren Abbau) soll aber in beiden Fällen der Nutzer tragen. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf Sachsen und Bayern zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität

ÖPP-Zahlen bleiben unter Verschluss

Das Ministerium müsse die Methoden, Annahmen und Einschätzungen für das Errechnen der Schwelle, ab der sich die Vergabe als ÖPP rechnet (Public Service Comparator/PSC), trotz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht preisgeben, heißt es im jüngsten Berichten der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff. In diesem Falle ziehe §3 Absatz 6 des IFG, wonach kein Anspruch auf Informationszugang besteht, „wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen“. Notwendig sei aber, dass die verweigernde Behörde präzise begründe, warum der Zugang nicht gewährt werden könne. Ein bloßer Verweis auf den Gesetzestext reiche nicht. (roe)

Externer Link: 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Klimaschutzplan 2050 wird weicher

Der Dieselantrieb leiste weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der CO2-Ziele, heißt es in der jüngsten Entwurfsfassung von Mitte Juni, der dem Verkehrsbrief vorliegt. In der ersten Fassung von Mitte April (siehe hier) hatte das BMUB noch einen schrittweisen Abbau der Steuerprivilegien für Diesel-Pkw gefordert. Dieser Satz fehlt jetzt.

Bundesregierung nimmt sich selbst aus der Pflicht

Allgemein ist festzustellen, dass der schon in der Erstfassung wenig konkrete Text in weiten Teilen noch unverbindlicher geworden ist. So wurden sämtliche Selbstverpflichtungen gestrichen, bis wann die Bundesregierung Konzepte für die Umgestaltung von Steuern und Abgaben im Verkehr, für die Verschiebung des Modal Split und die Forschung zum Luft- und Seeverkehr vorlegen will.

Ziele entschärft

Auch die eigentlichen Minderungsziele sind deutlich weicher formuliert. War ursprünglich von einem CO2-Ziel von 90-100 Mio. t für das als Meilenstein definierte Jahr 2030 die Rede, fehlt diese Zahl jetzt völlig. Auch das Ziel einer CO2-Senkung um 40 Prozent wurde gestrichen. Geblieben ist nur das Ziel, die spezifischen Emissionen des Pkw gegenüber 2010 um 45 Prozent zu senken, die des Lkw um 53 Prozent. Abgeschwächt wurde auch das Ziel der Kfz-Flottenumstellung: In der Erstfassung wurde quasi als gesetzt angesehen, dass ab 2030 praktisch nur noch elektrische oder alternativ angetriebene Kfz zugelassen werden. In der jüngsten Fassung wird dieses Ziel nur noch „angestrebt“.

Industriepolitik findet sich wieder

Der Abschnitt zu alternativen Kfz-Antrieben wurde deutlich umgeschrieben: Hob die Erstfassung auf eine weitgehende Elektromotorisierung des Straßenverkehrs ab, wird jetzt auch dem Verbrennungsmotor für aus Strom erzeugte Gas- oder Flüssigtreibstoffe als „unverzichtbare Option“ ein Platz zugebilligt. Neu hinzugekommen ist ein Bekenntnis zu einer Batteriezellfertigung in Europa und zur weiteren Unterstützung von Forschung und Entwicklung von Batterie- und Speichertechniken.

Eher als symbolisches Zugeständnis ist wohl zu bewerten, dass der tadelnde Verweis auf die „ausgebliebenen Emissionsminderungen in der Vergangenheit“ in der Einleitung gestrichen wurde. (roe)

Aufgefischt 30.6.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die grundsätzliche Bereitschaft erkennen lassen, dass sich der Bund am rund 300 Mio. EUR teuren Ersatz der maroden Ludwigshafener Hochstraße Nord (B44) durch eine ebenerdige Stadtstraße beteiligt. Das berichtet die Rheinpfalz.

In Leverkusen spitzt sich laut Rheinischer Post der Konflikt um Tunnel- versus Hochstraßen-Lösung für den Zulauf zur A1-Rheinbrücke zu. Ein SPD-Ratsherr droht mit einer Besetzung des Autobahnkreuzes. Unterdessen ist eine Bürgerinitiative mit ihrem Klagewunsch am „Turbolisten“-Verfahren vorerst gescheitert, wie die Rheinische Post weiter berichtet.

Das Verwaltungsgericht München fordert Land und Stadt auf, bis 2017 eine Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte in der Atemluft sicherzustellen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Der Verkauf des Flughafens Hahn an einen chinesischen Investor ist geplatzt, berichtet unter anderem die Rheinpfalz unter Berufung auf Angaben von Innnminister Roger Lewentz. Das Geld sei nicht wie vereinbart überwiesen worden. (roe)

Brückenzustand erodiert weiter

Danach setzte sich 2014 der Trend der vergangenen Jahre fort: Der Anteil sehr guter Brücken ging geringfügig von 3,9 auf 3,5 Prozent zurück, während der Anteil mittlerer Zustandsnoten erneut im Nachkommabereich zulegte. 2009 hatte der Anteil guter Brücken noch bei 4,7 Prozent gelegen. Der Anteil sehr schlechter Brücken blieb mit 1,7 Prozent stabil.

Brückenzustandsnoten Grafik

Die früher immer mit Spannung erwarteten Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) für die Straßenoberflächen sind bereits im Verkehrsinfrastrukturbericht veröffentlicht worden (siehe hier), dort sogar länderscharf.

Beim Neubau dominieren Ortsumfahrungen

2014 wurden 20,2km neue Autobahn fertiggestellt und auf 112,9km auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert. Das geht aus dem in der vergangenen Woche vom BMVI vorgelegten Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2014 hervor.  66,8km Bundesstraßen wurden zweistreifig und 23,7km Bundesstraßen wurden vierstreifig neu gebaut oder erweitert. Der Löwenanteil entfiel dabei auf 15 Ortsumgehungen mit einer Gesamtlänge von 69,8km. 36 Ortsumgehungen mit einer Gesamtlänge von 182,3km befanden sich zum Ende des Berichtsjahres im Bau. (roe)

Externer Link: Verkehrsinvestitionsbericht für 2014

WSV wird auch 2016 Investitionsziele verfehlen

Von 862 Mio. EUR, die in diesem Jahr für Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur zur Verfügung stehen, waren zum 31. Mai gerade einmal 192 Mio. EUR abgeflossen, wie aus der Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht. Heruntergebrochen auf die Erhaltungsinvestitionen waren es rund 36 Prozent, bei Ersatz-, Aus- und Neubau ein Sechstel. Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass sich der Mittelabfluss üblicherweise in der zweiten Jahreshälte deutlich beschleunigt. Zudem hat der zuständige BMVI-Abteilungsdirektor Reinhard Klingen Mitte Mai auf einer Veranstaltung des Binnenschifffahrtsverbandes BDB darauf hingewiesen, dass mindestens 250 Mio. EUR quasi auf einen Schlag abfließen könnten, sobald es grünes Licht für die Elbvertiefung gibt.

Erstmals hat das Ministerium Zahlen veröffentlich, wie hoch die personelle Unterdeckung beim Planungspersonal tatsächlich ist. Hausintern wurde ermittelt, wieviel Personal 2015 nötig gewesen wäre, um allein die 675 Mio. EUR für Ersatz, Aus- und Neubau zu verbauen. Deutlich wird auch, dass die bisher vom Bundestag im Haushalt zugewiesenen neuen Stellen nicht reichen, um die Lücke zu schließen.

Gesamt Gesamt Juristen
Höherer Dienst
Ingenieure
Höherer Dienst
Ingenieure
gehobener Dienst
Techniker/Bauaufseher
mittlerer Dienst
Personalbedarf 770 40 175 388 207
Vorhanden 436 25 93 215 128
Defizit absolut 334 15 82 173 79
Defizit prozentual 43% 38% 47% 45% 38%
Haushalts-Zuweisung
2014-2016
129 2 25 89 7

Die Grünen-Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms kritisierte, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt habe seine Verwaltung nicht im Griff. Sie befürchtet, dass in diesem Jahr an die 500 Mio. EUR im gesamten Wasserstraßenbereich liegenbleiben, nachdem 2015 schon 237 Mio. Euro nicht abgeflossen seien. „Wenn die Binnenschifffahrt wieder an Bedeutung gewinnen soll, muss dringend die Schifffahrtsverwaltung reformiert werden.“

Aufgefischt 29.6.2016

Ein von der Deges geplanter Abschnitt der B96n auf der Insel Rügen sorgt laut Ostsee-Zeitung wegen seiner „Brüllbeton“-Fahrbahn für Unmut bei den Anliegern. Nun soll er mit „Flüsterasphalt“ überzogen werden.

Die schleswig-holsteinische Straßenbauverwaltung geht bei der Neuplanung der Ortsumfahrung Hammoor (L89) neue Wege und fordert die Bürger auf, ihre Wunschtrasse in eine Landkarte einzuzeichnen. Das berichten die SHZ-Zeitungen.

Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg geht als einziges Ressort neben dem Wissenschaftsministerium bei der Verteilung neuer Stellen leer aus, berichtet das Schwäbische Tagblatt.

Die Bahngewerkschaft EVG macht gegen eine auf den SPNV begrenzte Trassenpreisbremse im Eisenbahnregulierungsgesetz mobil. Sie befürchtet, dass finanzielle Lasten auf der Personenfernverkehr abgewälzt werden. (roe)