Länder wollen Maut für Fernbusse und Landesstraßen

Laut Beschlussempfehlung für die Stellungnahme zum vierten Mautänderungsgesetz sollen alle Busse in die Mautpflicht einbezogen werden, außer solchen, die die ÖPNV dienen. Die Ausnahme begründet der Verkehrsausschuss damit, dass diese Verkehre in der Regel von der öffentlichen Hand bezuschusst werden und daher die Belastung kontraproduktiv wäre.

Von der Mautpflicht befreit werden sollen nach Vorstellungen der Länder landwirtschaftliche Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr, die bauartbestimmt nicht schneller als 40km/h fahren können. Damit soll im Zusammenhang mit der Bundesstraßenmaut „unverhältnismäßige Bürokratie“ vermieden werden.

Der Bund soll außerdem prüfen, andere Straßen zu bemauten,

  • um Mautausweichverkehre von den künftig bemauteten Bundesstraßen ins nachgeordnete Netz zu erschweren;
  • wenn es aus Verkehrssicherheitsgründen nötig ist;
  • wenn sie „Schwerpunkte des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz“ verbinden – zum Beispiel Güterverkehrszentren oder
  • um sie von Luftverschmutzung zu entlasten.

Für solche Straßen solle die Mautpflicht nur auf Antrag des Baulastträgers eingeführt werden, um das Gesetz nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat zu machen.

Die auf Bundesstraßen in kommunaler Baulast angefallenen Mauteinnahmen sollen auch dafür verwendet werden dürfen, die Anwohner vor Lärm und Abgasen zu schützen. (roe)

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