Wie aus der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses zur 11. Novelle der Fahrerlaubnis-Verordnung hervorgeht, wollen die Länder den laut EU-Führerschein-Richtlinie eigentlich erst zum 19. Januar 2033 fälligen Umtausch alter Fahrerlaubnisse gestaffelt vorziehen. Den Anfang sollen die Geburtsjahrgänge 1953-58 im Jahre 2021 machen. Die Länder schätzen, dass insgesamt rund 15 Mio. Papier-Fahrerlaubnisse umgetauscht werden müssen. Nicht betroffen sind all jene, die bereits einen Kartenführerschein mit eingetragenem Ablaufdatum besitzen.
Damit soll zugleich erreicht werden, dass alle Führerscheine schrittweise ins nationale Fahrerlaubnisregister eingetragen werden.
Strittig: Anforderung an Begleitperson beim begleiteten Fahren
Beim „begleiteten Fahren“ wollen die Länder sicherstellen, dass die Begleitperson weiterhin mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen EU-/EWR- oder schweizerischen Führerschein besessen haben muss. Die Bundesregierung wollte diese Bedingung deutlich lockern.
Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie wird nachgebessert
Kerninhalt der Verordnung ist eine nachgebesserte Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie bei den Fahrzeugklassen. So reichte bisher für Busse über 3,5t unabhängig von ihrer Größe ein Lkw-Führerschein, sofern sie nur über acht Passagiersitze verfügten. Jetzt ist ein Busführerschein erforderlich. (roe)