Aufgefischt 19.8.2016

Betonkrebs I: Die Fahrbahnen der erst 2005 fertiggestellte A113 im Südosten von Berlin sind stark von Betonkrebs befallen und werden bis 2018 saniert, berichtet unter anderem die Berliner Zeitung.

Betonkrebs II: In Sachsen-Anhalt wird sich die Sanierung der Betonkrebs-Schäden an A9 und A14 noch bis 2023 hinziehen und insgesamt 300 Mio. EUR kosten, sagt Landesverkehrsminister Thomas Webel im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung.

Bremens Verkehrssenator Joachim Lohse äußert sich im Interview mit dem Weser-Kurier zur verfahrenen Situation um die Einstufung von B6n und A1-Ausbau im BVWP 2030.

Das norwegische Verkehrsministerium stellt gegenüber dem Energiewirtschaftsportal IWR klar, dass es kein Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren plant. (roe)

BMVI: Moselschleuse Lehmen wird nicht verzögert

Das BMVI weist den Verdacht des SPD-Binnenschifffahrtsexperten Gustav Herzog zurück, vermeidbare Umplanungen würden den Bau der zweiten Schleusenkammer in Lehmen an der Mosel verzögern (siehe hier).

Verkehrsstaatsekretär Enak Ferlemann habe in einem Brief an ihn erläutert, dass die verbindliche Einführung neuer europäischer Bau- und Bemessungsvorschriften („Eurocodes“) im September 2012 ohnehin eine Neuplanung der Schleusenkammer erforderlich gemacht hätte, erklärte Herzog gegenüber dem Verkehrsbrief. Bei dieser Neuplanung werde jetzt auch gleich der neue WSV-Schleusenstandard angewandt und nicht mehr der „Moselstandard“. Deswegen führe die Entscheidung des BMVI, ab der zweiten Kammer in Lehmen die Moselschleusen nach dem neuen WSV-Standard zu planen, nicht zu einer (vermeidbaren) Verzögerung. Ferlemann sicherte zu, mit den Bauarbeiten „möglichst zeitnah“ zu beginnen. Die Bauarbeiten an den Vorhäfen würden noch im August beginnen.

Herzog reagierte skeptisch und kündigte an, er werde genau beobachten, ob es wirklich nicht zu vermeidbaren Verzögerungen kommt.

Der neue WSV-Standard sieht zum Beispiel eine Befüllung/Entleerung der Schleusenkammer durch Schütze („Klappen“) in den Toren vor, während beim „Moselstandard“ die Kammern durch vergleichsweise aufwändige Leitungen im Fuß der Seitenwände gefüllt werden („Längskanäle“). Vorteil ist, dass das Wasser schneller ein- oder abgelassen werden kann, ohne dass das Schiff von der Strömung hin- und herbewegt wird. (roe)

BGA plädiert für Einheitsmaut auf Autobahn und Bundesstraße

Nach dem Wegekostengutachten von 2013 wäre die laut Gesetzentwurf für die Lkw-Bundesstraßenmaut angestrebte Gesamteinnahme von 2 Mrd. EUR/Jahr nur zu erreichen, wenn auf den Bundesstraßen doppelt bis dreimal so hohe Mautsätze wie auf den Autobahnen verlangt werden. Ein gemittelter Mautsatz dürfte vermutlich an der EU-Wegekostenrichtlinie scheitern.

Taucke begründete seine Ablehnung damit, dass eine hohe Bundesstraßenmaut Unternehmen abseits der Autobahnen zusätzlich belasten würde. Für einige stahlverarbeitende Betriebe würde die Bundesstraßenmaut in der vom Wegekostengutachten errechneten Höhe eine Erhöhung der Transportkosten um 500 Prozent bedeuten.

Er ließ durchblicken, dass der Bund nach seiner Einschätzung über genug Steuermittel verfügt, um auch bei einer am Autobahnmautsatz orientierten Bundesstraßenmaut die Investitionslinie von 15 Mrd. EUR/Jahr zu halten.

Plan B statt Autobahngesellschaft

Zweifel äußerte Taucke an den Plänen für eine Bundesfernstraßengesellschaft. Zum einen könne sie „nicht die alleinige Lösung sein“, weil sie voraussichtlich nur für die Autobahnen zuständig sein werde. Zum anderen lähme der Streit zwischen Bund und Ländern über die Grundgesetzänderung die Diskussion. Er ließ durchblicken, dass er nicht mehr an das Zustandekommen der Fernstraßengesellschaft glaubt. „Der BGA fordert daher unabhängig von der Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft eine umfassende Reform der Auftragsverwaltung, die dringend zügig beginnen sollte.“

Mehr Geld für Straße und Wasserstraße

Taucke kritisierte, dass die Straße im BVWP 2030 nur die Hälfte der Investitionsmittel zugebilligt wird, obwohl sie mehr als 70 Prozent der Verkehrsleistung erbringt, die Schiene dagegen 41 Prozent erhält. „Die Behauptung der Naturschutzverbände, der BVWP setze zu stark auf den Straßenverkehr, ist absurd“, betonte er. „Wir sind vielmehr der Auffassung, dass die Mittelverteilung nicht dem Bedarf des Wirtschaftsstandortes Deutschland entspricht und eine verstärkte Investition in die Straße einen deutlich größeren volkswirtschaftlichen Nutzen hätte.“

Wenn schon mehr Geld in andere Verkehrsträger investiert werden solle, dann sollte die besonders umweltfreundliche Binnenschifffahrt den Vorrang erhalten. Dort sei der Sanierungsstau besonders hoch. Dagegen ziehe sich „die Bahn“ immer weiter aus der Fläche zurück „und das nicht erst seit gestern“. (roe)

Aufgefischt 18.8.2016

In Stuttgart wird weiter über Fahrverbote bei Feinstaubalarm gestritten. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte am Mittwoch darauf hingewiesen, dass Einfahrverbote auch ohne blaue Plakette verhängt werden können – und erhält dafür sogar Beifall von der Deutschen Umwelthilfe, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten.

Laut Weser-Kurier verteidigt Verkehrsstaatsekretär Enak Ferlemann die Entscheidung, den Bau der B6n in Bremen in den Vordringlichen Bedarf hochzustufen und den achtspurigen Ausbau der A1 zum WB* herunterzustufen (siehe auch hier), vor allem mit dem guten Nutzen-Kosten-Verhältnis des Bundesstraßenprojekts (7,1).

Das BMVI lehnt laut Soester Anzeiger den zur Vermeidung von Überholvergängen straßenmittig angelegten Fahrradschutzstreifen in Soest kategorisch als rechtswidrig ab (siehe auch hier). Pikant: Das Ministerium saß mit in der Jury, die das Projekt 2013 mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet hat.

Baden-Württembergs Nachtragshaushalt für 2016 sieht rund 25 Mio. EUR weniger Ausgaben für die Landesstraßen vor als ursprünglich geplant, räumt Landesverkehrsminister Winfried Hermann gegenüber der Heilbronner Stimme ein.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) will den ehemaligen Militärflugplatz Leck (zwischen Niebüll und Flensburg) für Abgasnachprüfungen nutzen, ist dadurch aber in Konflikt mit den Kommunen geraten, die dort Gewerbe ansiedeln wollen. Nun zeichnet sich ein Kompromiss ab. Das berichten die SHZ-Zeitungen. (roe)

Niedersachsen macht sich erneut für Mittelweser stark

Der niedersächsische Landtag will am Donnerstag in einer Entschließung die Landesregierung auffordern, sich beim Bund und dem Land Bremen für eine vollständige Umsetzung des seit 2006 rechtskräftig planfestgestellten Ausbaus einzusetzen. Bund und Bremen – die sich die Kosten des Ausbaus im Verhältnis 2:1 teilen – hatten im Herbst 2015 beschlossen, den Ausbau weitgehend auf Eis zu legen und stattdessen die Betriebszeiten an den Schleusen so zu optimieren, dass trotz Einbahnstraßenregelungen ein reibungsloser Verkehr mit GMS möglich wird (siehe hier). Der Landtag lässt indirekt durchblicken, dass er diese Lösung nur für die zweite Wahl gegenüber der baulichen Ertüchtigung hält.

BMVI soll Ergebnisse der GMS-Probefahrt veröffentlichen

Der Landtag fordert den Bund außerdem auf, endlich die Ergebnisse der GMS-Probefahrt offenzulegen, die für den April angekündigt war und nach Informationen des Verkehrsbriefs auch stattgefunden hat. Die WSV war kurz vor der Sommerpause nach eigenen Angaben aber noch bei der Auswertung.

Die Entschließung geht auf eine gemeinsame Initiative der beiden Oppositionsfraktion CDU und FDP zurück, trägt jetzt aber die deutliche Handschrift von Rot-Grün. (roe)

München überholt Berlin und Köln bei Tempoverstößen

Bei vorgeschriebenem Tempo 50 fuhren im Frühjahr 2016 rund 16 Prozent der Fahrer schneller als 55km/h. Bei vergleichbaren Untersuchungen 2014 in Berlin und 2015 in Köln seien es knapp 5 beziehungsweise 12 Prozent gewesen, gab die Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) am Mittwoch bekannt. Lediglich bei den hohen Tempoverstößen (über 70km/h) liege Köln an der Spitze gelegen.

Noch höher ist der Anteil der Verstöße bei niedrigeren Tempolimits: Bei Tempo 30 überschritten 40 Prozent das Limit um mehr als 5km/h, bei Tempo 20 rund drei Viertel und bei Tempo 10/verkehrsberuhigter Bereich sogar rund 90 Prozent.

Köln bleibt aber Punktehauptstadt

Bei einer theoretischen Ahndung aller Verstöße würde sich laut UDV folgendes Bild je 1000 Fahrzeuge ergeben:

Berlin 2014 Köln 2015 München 2016
Bußgeld (EUR) 1522 3143 3816
Punkte 3,5 6,8 4,3
Fahrverbot (Monate) 0,2 1,3 0,7

In München wurde an 49 Punkten mit verschiedenen Tempolimits jeweils 24 Stunden gemessen, dabei wurden 670.000 Fahrzeuge erfasst. Die Messkampagne der UDV soll 2017 mit Hamburg ihren Abschluss finden.

Daten belegen: Blitzermarathon wirkungslos

Siegfried Brockmann, Leiter der UDV, forderte vom Bund, die Bußgelder vor allem für hohe Tempoverstöße anzuheben. Von den Länder forderte er einen konstant hohen Überwachungsdruck. Wie die Daten der UDV auch belegen, wird schon einen Tag nach einem „Blitzermarathon“ wieder genauso schnell gefahren wie zuvor. (roe)

Aufgefischt 17.8.2016

Der Bremer CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp soll mit einem Schreiben an das BMVI bewirkt haben, dass eine Absprache zwischen Verkehrssenator Joachim Lohse und dem Bund über die Herabstufung der B6n und die Hochstufung des A1-Ausbaus im BVWP 2030 revidiert wurde. Das berichtet das Anzeigenblatt Weserreport.

Verwirrung um Norwegens E-Auto-Pläne: Die deutsche Nachrichtenagentur dpa hat am Dienstag berichtet (hier bei Spiegel Online), Norwegen wolle den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren ab 2015 verbieten. Laut österreichischer Nachrichtenagentur APA (hier bei Südtirol News) dementiert das Verkehrsministerium in Oslo aber solche Pläne.

In Garmisch-Partenkirchen wird laut einem Bericht des Merkur erneut über die Sinnhaftigkeit des Kramertunnel diskutiert, der den Durchgangsverkehr am Ort vorbeiführen soll. (roe)

Regierung konterkariert Haushaltsausschuss

Im Entwurf des Bundeshaushalts für 2017 taucht im Etat des BMVI erneut die „Umrüstung und Beschaffung von Lufttransportkapazitäten für das HK“ (Havariekommando) mit gut 25 Mio. EUR auf. Der Haushaltsausschuss hatte bei der Bereinigungssitzung im November 2015 allerdings beschlossen, die Beschaffung der Hubschrauber bis auf weiteres aufzuschieben und das Geld bis auf einen symbolischen Restbetrag für den Ersatz von drei verschlissenen Patrouillenbooten der Bundespolizei umzuwidmen.

Umgekehrt fehlen im Entwurf für den Etat des Innenministeriums jene 75 Mio. EUR, die der Haushaltsausschuss bei der Bereinigungssitzung für 2017 als Verpflichtungsermächtigung für die neuen Patrouillenboote in Aussicht gestellt hatte.

Die SPD-Haushaltspolitikerin Bettina Hagedorn kündigte gegenüber dem Verkehrsbrief an, dass die Haushaltspolitiker der Koalition an ihrer Linie festhalten werden. „Wir werden definitiv die Patrouillenboote mit 165 Mio. Euro finanzieren und dazu Mittel umschichten“, sagte sie gegenüber dem Verkehrsbrief. „Aber ob wir die Gegenfinanzierung genau wie im 2016er Haushalt über die Havariekommando-Hubschrauber bewerkstelligen, muss noch mit der Union abgestimmt werden. Es stimmt allerdings, dass wir die maritime Notfallrettung übereinstimmend aktuell für sehr gut gelöst halten und deshalb in dieser Beschaffung gemeinsam keine höchste Priorität erkennen.“

Die Grünen-Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms vermutet schon seit längerem, dass sich das Havariekommando im Grunde aus Prestigegründen eigene Hubschrauber zulegen will. Das Kuratorium des HK hatte genau neun Tage vor der entscheidenden Sitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses im November 2015 beschlossen, seine Zuständigkeit auf „komplexe Rettungssituationen“ wie zum Beispiel Höhenrettung von Offshore-Windenergieanlagen auszuweiten. Vorher war die Zuständigkeit offiziell auf „komplexe Schadenslagen“ beschränkt. Wilms hegt den Verdacht, dass mit der Kompetenzausweitung der Hubschrauber-Beschaffung argumentativer Nachdruck verliehen werden sollte (siehe hier). (roe)

VCD verzichtet erstmals auf seine Auto-Umweltliste

Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, führt am Dienstag vor Journalisten an, dass es aktuell keine verlässlichen Daten zu Verbrauch und Schadstoffemissionen gibt. Der Verband empfahl daher, mit dem Autokauf entweder zu warten oder auf Gebrauchte zurückzugreifen, die in der Vergangenheit gut abgeschnitten haben.

Vorsicht bei BEV und FCV

Selbst für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) gibt der VCD keine uneingeschränkte Empfehlung ab. Wegen der aufwändigen Batterieproduktion werde die Ökobilanz selbst bei Betrieb mit 100 Prozent Grünstrom erst nach 20.000km positiv. Empfehlenswert seien BEV nur für Pendler, die tägliche Wege von mehr als 50km zurücklegen.

Mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge (FCV) sieht Lottsiepen wegen der im Vergleich zum BEV geringeren Energieeffizienz skeptisch: „Der Brennstoffzellenantrieb hat eine Zukunft, wenn wir einen Stromüberschuss aus regenerativen Energien haben“, sagte er sinngemäß.

Rat zu Brückentechnologien

Abhängig vom Nutzungsprofil empfiehlt Lottsiepen auch Hybrid- und Erdgasfahrzeuge. Leider hätten die deutschen Hersteller den Hybridantrieb zugunsten des Diesels vernachlässigt. Von Plug-In-Hybriden hält er nichts; dank einer dubiosen Berechnungsmethode seien die offiziellen Verbrauchswerte unrealistisch und dienten lediglich dazu, die Flottenverbräuche der Hersteller zu schönen. Ebenfalls rät er von Benzin-Direktentspritzern ab – jedenfalls solange sie nicht flächendeckend mit Partikelfiltern ausgestattet werden. (roe)

Lkw werden bald vor Leverkusener Rheinbrücke blockiert

Voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober sollen Lkw und Busse, die verbotenerweise auf die Brücke zufahren, mit einer Ampel- und Schrankenanlage ausgeleitet werden. Das teilte das Landesverkehrsministerium am Dienstag mit. Der Auftrag für den Aufbau der Anlage sei in der vergangenen Woche erteilt worden. Bisher haben täglich rund 150 Lkw trotz Verbots die Brücke gequert. Damit die Brücke bis zur Inbetriebnahme des ersten Teils des Ersatzneubaus durchhält, muss der Schwerverkehr ferngehalten werden.

Details der Sperranlage vorgestellt

Die Anlage besteht nach Angaben des Ministeriums aus einer Wiegevorrichtung und einer automatischen Schrankenschließanlage mit Signalregelung. Eine vergleichbare Anlage wurde bereits in Rheinland-Pfalz auf der Schiersteiner Brücke (A643) und wird aktuell an der Fechinger Talrücke (A6) im Saarland betrieben.

Auf der A1 werden jeweils vor der letzten Ausfahrt baulich mit Trennwänden eingeengte Schleusen auf einer Länge von rund 200m errichtet. Die zulässige Geschwindigkeit wird dort auf
40km/h reduziert. Die jeweiligen Geradeausfahrstreifen besitzen eine spurbezogene Breite von 2,20m zwischen den Trennwänden.

Auf Höhe der Kontrollstelle bleibt der rechte Fahrstreifen in Regelbreite (3,75m) erhalten. Auf diesem Fahrstreifen kann das zu schwere Fahrzeug die Autobahn verlassen. In den Kontrollstellen regeln Signalanlagen den Geradeausverkehr. Die fahrstreifenbezogenen Schranken verhindern die widerrechtliche Überfahrt der Rheinbrücke. Im Bereich der ersten Signalanlage werden das Gewicht und die Abmessungen aller Fahrzeuge erfasst.

Wird ein zu schweres Fahrzeug erkannt, springt die Signalanlage auf Rot und hält den nachfolgenden Verkehr auf. Zeitversetzt wird die Schrankenanlage geschlossen. Das erkannte Fahrzeug wird damit aufgehalten und von Verwaltungshelfern, die rund um die Uhr in einem Container bereitstehen, in die Ableitung geführt.

Die Polizei soll nur eingreifen, wenn sich zum Beispiel ein Fahrzeug in der Engstelle festfährt oder der Fahrzeugführer sich weigert, den Weisungen zu folgen.

Das Verkehrsministerium warnt, dass zusätzliche Staus nicht auszuschließen sind, weil es noch keine Erfahrungen mit Ausleiteinrichtungen auf einer derart stark belasteten Strecke wie der A1-Rheinquerung gibt. (roe)

Externer Link: Schematische Skizze des Sperr- und Ausleitanlage (Straßen NRW)